Woran man objektiv erkennen kann, ob es tatsächlich von Bedeutung ist oder selektive Wahrnehmung: Hat sich das schon ausgewirkt auf die Prämien der Risikolebensversicherer? Oder haben die ihre AGB geä

Mephistopheles, Mittwoch, 15.12.2021, 10:50 (vor 1677 Tagen) @ Vatapitta2576 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Mittwoch, 15.12.2021, 11:48

... und nicht wie im Vortrag genannt 1700.

Auf den Fehler hat mich woernie aus dem Goldseitenforum aufmerksam gemacht. [[top]]

Ich war beim Schreiben des Vortrages schon zu müde, um die Angaben des Prof. nachzurechnen. - Verzeihung!

Plötzlicher Tod im Kriegsfall, früher auch bei Terror, ist traditionell von der Risikolebensversicherung ausgeschlossen. Impfungen zählten bisher nicht darunter. Wenn, dann müssten die AGB geändert werden und alle Versicherten ein 100seitiges Schreiben Ihrer Versicherung erhälten in Druckgröße 8pt. oder 6pt., wo sie zur Zustimmung zu den genderten Bedingungen aufgefordert werden, wo der Leistungsausschluss in einem Halbsatz unter einer unverständlichen umschreibenden Formulierung versteckt ist. Ist das geschehen? Wurden die Prämien erhöht?

Gruß Mephistopheles


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