Ab wann bezeichnet man eklatante Falschaussagen von sog. Fachleuten, die lebensbedrohlich sind, als kriminell?

helmut-1, Siebenbürgen, Freitag, 26.11.2021, 06:31 (vor 882 Tagen)3004 Views

Ich weiß es nicht, ab wann sowas gegen das Gesetz verstößt, - oder nennt man das dann "Kollateralschaden" wie im Irak?

Es geht um ein Interview, das ein Internist leitet und mit einem Virologen, Herrn Prof. Nowotny,geführt wird. Völlig unverständlich ist mir, wie ein Virologe einer Patientin mit Schlaganfall, also bei eindeutigen medizinischen Indikationen, Ratschläge zum Impfen geben kann.

Dieses Interview ist extrem, übersteigt jede Toleranzgrenze des Zumutbaren. Der letzte Satz des Internisten ist gerade noch vertretbar. Alles andere ist in meinen Augen kriminell.

https://www.youtube.com/watch?v=47L5e2AeBJY

(wenns schon jemand gebracht hat, bitte um das Nachsehen, ich habs nicht entdeckt)


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