Verkehrsministerkonferenz, Neue STVO, Parken. Vom Vorschlag zur Umsetzung?

NegaPosi, Dienstag, 09.11.2021, 12:39 (vor 1533 Tagen)2597 Views

10. Gehwegparken – Zulassung
Empfehlung:
§ 12 Abs. 4a Satz 1 StVO wird wie folgt geändert:
Kraftfahrzeugen, ausgenommen Elektrokleinstfahrzeugen, ist das Halten und Parken
auf dem Gehweg grundsätzlich nicht erlaubt. Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt,
ist hierzu nur der in Fahrtrichtung rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder
linke Gehweg, zu benutzen.


Begründung:
Gehwegparken begrenzt den Bewegungs- und Aufenthaltsraum des Fußverkehrs
(insbesondere von Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwägen) und stellt zusätzlich ein
häufiges Sicherheitsrisiko als Sichthindernis (zum Beispiel für Kinder) beim Queren der
Fahrbahn dar (siehe Maßnahme I 7). Mit der weiter steigenden Motorisierung
verschärfen sich zusehends auch auf Gehwegen die Flächenkonflikte zulasten des
Fußverkehrs.

Derzeit beschreibt § 12 StVO „Halten und Parken“ in erster Linie unzulässiges Halten
und Parken. Gehwege sind in dieser Regelung nicht aufgeführt, was auf ein Recht zum
Halten und Parken auf Gehwegen hindeuten könnte. § 12 Absatz 4a StVO beschreibt,
wie auf Gehwegen zu parken ist, sofern dies erlaubt ist.

Eine explizite Regelung, dass Gehwege in der Regel nicht zum Halten und Parken
verwendet werden dürfen, verschafft Verkehrsteilnehmenden und Behörden Klarheit.

https://www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/21-04-15-16-vmk-telef...


Die hiesige Verwaltung verkündete das Parkraum geschaffen werden soll, in Form von Parkhäusern und Parkflächen, die dann als dritte Miete zu zahlen sind.

Ist damit eine Erhöhung der KFZ Steuer ausgeschlossen?

In meiner ehemals schönen Stadt, (mehr als 30 Jahre her), jetzt Kaff, gilt das voraussichtlich ab Mitte 2022.
Natürlich gilt ein Bundesgesetz auch in den anderen Städten.

Wird das jetzt eine neue Einnahmequelle?

In meinem Kaff gibt es Strassen die haben noch nicht mal einen Bürgersteig oder der Bürgersteig ist so schmal das er noch nicht mal 1,50 misst. Oder der Bürgersteig ist so weit unterbrochen das man dort als Fussgänger die Strasse benutzen muss.

Ich schätze das würde in meinem Kaff ca. 100,000de Autos betreffen die dann eine Park-abo abschliessen müssten. Die Fahrzeuge die sich eh kaum bewegen, sind bei den Kosten vermutlich von den Strassen verschwunden.

Dazu die Idee aus dem Wuppertal Institut, das der ÖPNV von jedem Bürger zu zahlen ist.
Wurde schon zig mal vorgeschlagen, kam aber bis jetzt nicht durch. Wenn das hier mal durch ist und die immer klammen Kommunen damit ihren Stadtsäckel aufbessern könnten, dann wird so ein Model mit Sicherheit schnell übernommen.
Vierte Miete?

Wenn man das Auto brauch, weil die Arbeit weit weg ist, so das man ohne nicht hinkommt. (Das hatte ich in den 80ern. Da hätte ich um 6:00 nicht anfangen können. Die erste Ankunft mit dem ÖPNV wäre ca. 6:15 gewesen. Gleitzeit gab es damals noch nicht.)

Normalerweise sollten in Garagen auschliesslich Fahrzeuge stehen. In meinem Kaff ist das natürlich ausser Kraft gesetzt und statt Autos tummeln sich in den Garagen Unmengen an Kram aber kein Fahrzeug.

https://praxistipps.focus.de/muss-in-der-garage-platz-fuer-das-auto-sein-alle-infos_94661
Muss in der Garage Platz für das Auto sein?
13.08.2020
Der Platz für das Auto ist normalerweise die Garage. Lagern Sie dort jedoch viele Sachen und können daher Ihr Fahrzeug nicht mehr darin abstellen, drohen Ihnen aufgrund von Zweckentfremden Ihrer Garage saftige Strafen.
Weiteres im Link > https://praxistipps.focus.de/muss-in-der-garage-platz-fuer-das-auto-sein-alle-infos_94661

Wird das dann Lokal aufgehoben damit die Fahrzeuge nicht mehr auf der Strasse parken?

Neubauten müssen Parkraum einplanen sonst gibt es keine Genehmigung!

Aber mit einem kleinen E-Geschiss darf man natürlich parken.
Wie verhält sich das mit dem Gleichheitsgebot Art. 3 GG.

Supersatt [[kotz]]

Gruss NP


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung