a) Die Vita von Drosten sei nicht "wasserdicht" - bezugnehmend auf die Doktorarbeit.
Siehe dazu hier:
https://aktuelles.uni-frankfurt.de/aktuelles/falschbehauptungen-zum-promotionsverfahren...
Vorhandene Exemplare der Dissertation
Im Universitätsarchiv befindet sich eine allgemein zugängliche „Originalkopie“ der Dissertation. Das Original, das zweifelsfrei vor der Verleihung des Doktorgrades eingereicht wurde, lagert zusammen mit der Promotionsakte im Universitätsarchiv. Die Einreichung von „Pflichtexemplaren“ beim Fachbereich Medizin war als Verfahrensbestandteil erforderlich, um überhaupt die Promotionsurkunde ausgehändigt zu bekommen.
Zusätzliche Exemplare der Originaldissertation von Prof. Drosten sind deshalb seit 2020 in der Frankfurter Universitätsbibliothek sowie in Kopien in der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) verfügbar, da es im Verlauf des Jahres 2020 aufgrund der stark gestiegenen Prominenz von Herrn Drosten in der Universitätsbibliothek vermehrt zu Anfragen nach seiner Dissertation kam. Um dieses Interesse so schnell wie möglich zu befriedigen, wurde das zu diesem Zeitpunkt einzige im Fachbereich verbliebene Originalexemplar der Dissertation zunächst darauf geprüft, ob es für den Leihverkehr noch geeignet war. Da einerseits daran aus konservatorischen Gründen Bedenken bestanden, man andererseits die bestehenden Anfragen jedoch möglichst rasch befriedigen wollte, hat die Goethe-Universität Herrn Drosten persönlich darum gebeten, ihr ein weiteres Exemplar der Dissertation für den Leihverkehr und zur Anfertigung weiterer Papierkopien zur Verfügung zu stellen. Dieser Bitte ist Herr Drosten dankenswerterweise umgehend nachgekommen, ohne dazu verpflichtet gewesen zu sein. Beide Exemplare erwiesen sich nach Prüfung als inhaltlich identisch. Das noch im Fachbereich befindliche Originalexemplar wurde in die Promotionsakte übernommen, die sich im Universitätsarchiv befindet. Dass von abgegebenen Dissertations-Pflichtexemplaren letztlich jeweils nur ein Exemplar im Archiv des Fachbereichs verbleibt, entspricht archivalischen Standards.
Zur Klarstellung: Nach der damals geltenden Promotionsordnung war keine Abgabe von Pflichtexemplaren an die Universitätsbibliothek sowie die DNB erforderlich. Für die Erfüllung der geltenden Regularien der Promotionsordnung war die Abgabe von Pflichtexemplaren im Dekanat des Fachbereichs Medizin ausreichend. Der fristgerechten Abgabe von Pflichtexemplaren ist Herr Drosten nachweislich nachgekommen. Auch seitens des Fachbereichs bestand zu keinem Zeitpunkt eine Verpflichtung zur Abgabe von Exemplaren an die Universitätsbibliothek und DNB.
b) Professur ohne Habilitation: Das ist nicht unüblich, es müssen lediglich habilitationsäquivalente Leistungen bescheinigt werden vor dem Ruf.
Die wissenschaftliche Vita ist wie man bei google scholar einsehen kann einwandfrei:
https://scholar.google.de/citations?user=tOoiTq4AAAAJ&hl=de&oi=ao
Die vermeintlichen Anschuldigungen beruhen auf einer Falschaussage von Markus Kühbacher. Er behauptete, Drosten habe die zu erfüllenden Bedingungen der Promotion nicht erfüllt, weil in der Promotionsordnung stehe, er brauche die Arbeit in der Unibibliothek nicht einzustellen, wenn er seine Arbeit in einer wissenschaftlichen Zeitschrift publiziert habe.
Drosten hatte aber drei Papers in wissenschaftlichen Zeitschriften publiziert. Daraus strickte jetzt Kühbacher, die Bedingungen seien nicht erfüllt. Da stand aber nicht "genau eine", sondern die Lesart ist "mindestens eine". Zu behaupten, wenn man drei Papers anstatt eines habe, dann seien die Bedingungen der Dissertation nicht erfüllt, ist ja wohl absurd. Im Gegenteil, Drosten hat die Bedingungen um Faktor 3 übererfüllt.
Siehe hier:
https://www.tt.com/artikel/30790427/streit-um-drosten-dissertation-plagiatsjaeger-klagt...
Desweiteren war Christian Drosten ganz regulär Professor am Institut für Virologie der Universität Bonn, da war nichts mit Stiftungsprofessur. Ob bei der BIH Professur an der Charite Johanna Quandt gespendet hat, wie es offiziell heißt, oder Susanne Klatten, wie Du behauptest, habe ich nicht herausgefunden.
https://www.corodok.de/drosten-prof-charite/
Daß Du jetzt, als Originalquellenleser, hier wieder versuchst, eine ad personam Verleumdung zu konstruieren, ist enttäuschend.