Die Justiz in der gleichschaltenden Obhut von Exekutive und Legislative

Falkenauge @, Mittwoch, 03.11.2021, 07:58 vor 1538 Tagen 1540 Views

Wir erleben im gegenwärtigen Corona-Totalitarismus, wie die Justiz als rechtsstaatliche Korrektur von Legislative und Exekutive weitgehend ausfällt. Das ist kein Wunder, denn die Judikative, die nach dem Grundgesetz von Legislative und Exekutive unabhängig sein soll, ist es in Wahrheit nicht. Politiker aus Legislative und Exekutive wählen die wichtigen Richter der obersten Bundesgerichte, welche die Rechtsprechung der gesamten Gerichtsbarkeit prägen, nach parteipolitischen Gesichtspunkten aus. Und die Ministerien der Exekutive stellen alle Richter der übrigen Gerichte ein, die zu ihnen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, das dem Beamtenverhältnis ähnelt. Von einer rechtsstaatlichen Gewaltenteilung kann hier keine Rede sein. Das hat fatale Folgen, deren Ursachen von vielen schon gar nicht mehr erkannt werden.

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2021/11/03/die-justiz-in-der-gleichschaltenden-ob...

Danke - Gesinnungsjustiz ist älter als die Bundesrepublik

der_Chris @, Nördl. Ruhrgebiet, Mittwoch, 03.11.2021, 09:58 vor 1538 Tagen @ Falkenauge 1156 Views

Textauszug

Aus dem Vorbereitungsdienst und dem Richteramt auf Probe konnte der künftige Richter jederzeit entlassen werden.

Während der langen Ausbildung war die Möglichkeit gegeben, die Richter zu beobachten, alle oppositionellen Elemente auszusondern und jede liberale Regung zu unterdrücken.

Diese permanente Examinierung überstand nur, wer in besonderem Maße staatstreu und willfährig war, das heißt, wer das damalige Gesellschafts- und Staatssystem bedingungslos akzeptierte.

Die 1878 proklamierte "freie Advokatur" (für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wurden alle politischen Sperren aufgehoben) hatte zusätzlich zur Folge, dass Richter mit liberaler Einstellung, um dem politischen Druck zu entgehen, den Dienst quittierten und als Rechtsanwälte arbeiteten.

Die staatliche Kontrolle über die Richter war mit der Ernennung auf Lebenszeit aber nicht beendet.

Höhere Richterstellen besetzte man vorzugsweise mit bewährten Staatsanwälten. Diese waren im Gegensatz zu Richtern abhängige, an Weisungen der vorgesetzten Behörde gebundene Beamte, die in langer Berufsausübung gehorchen gelernt hatten.

Als "politische Beamte" konnten sie jederzeit ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand versetzt werden; daher hielt sich in jener Berufsgruppe nur der hochkonservative neue Typ des extrem obrigkeitsgläubigen Staatsdieners, dessen Denkweise und Gebaren Leo Kofler in seiner Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft treffend beschrieb:

"Formalistische Pflichtbetonung, falscher, weil mit dem Leben in einem ständigen, oft tragischen Konflikt geratender Ehrbegriff, Duckmäuserei, verbunden mit Neigung zur heldischen Haltung, rationalisierte Sentimentalität und preußischer Haarschnitt."

Hier zu finden: FURCHTBARE JURISTEN

Es war so, es ist so und ob es so bleibt... Es liegt an uns!

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Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!

Das ist noch ein wichtiger Aspekt

Falkenauge @, Mittwoch, 03.11.2021, 10:38 vor 1538 Tagen @ der_Chris 1088 Views

Vielen Dank, Chris, die Züchtigung und Auswahl in der Ausbildung, die ja auch von der Exekutive durchgeführt wird, ist noch ein wichtiger Aspekt.

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