weiß nicht, aber

Friedrich, Freitag, 15.10.2021, 13:12 (vor 896 Tagen) @ stokk1405 Views

da steht im Grunde, dass man im Wählerverzeichnis verzeichnet sein muss, um teilnehmen zu können, findet man auch auf anderen Gemeinde-Seiten zu dem Begehren.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung