Pornografie ist in D de facto völlig verboten
In D herrscht ein m.W. weltweit einmaliges Verbot von "Anscheinjugendpornografie".
Dieses schon sprachlich bizarre juristische Konstrukt bezieht sich auf die Darstellung von, sagen wir, 22-Jährigen, die kindlich wirken, evtl. kindlich oder eben jugendlich zurechtgemacht sind, sodass sie etwa wie 16 aussehen.
Wer das entscheidet, bleibt offen.
Das ähnelt der Unterscheidung zwischen Pornografie und Kunst. Erregt es den Richter, ist es i.d.R. Pornografie, außer es ist de Sades "Juliette" oder "Die 120 Tage von Sodom", das ist dann Kunst, weil es die wortführenden Künstler so entschieden haben.
Interessant ist das bei Künstlern wie David Hamilton. Im freiesten land, das es je auf deutschen Boden gab, kann nämlich durchaus die Kunstform des Aktes Kinder- oder Jugendpornografie sein. Wer dadurch geschützt wird, erschließt sich mir nicht, wer gefährdet wird dagegen schon, bleibt entsprechend Veranlagten doch kein Ausweg außer der realisierten Tat, dem Delikt am Menschen.
Das Problem mit der "Anscheinjugendpornografie" liegt darin, dass Porno fast ausschließlich aus dem Ausland kommt, in dem die 22-Jährige mit Zöpfen und flacher Brust im bunten Schlüpfer eben nicht verboten ist. Sobald man Porno-Seiten aufruft, können deren Abbildungen auf den eigenen Rechner gelangen, selbst ohne dass man sie gesehen hat. Man rollt ja nicht immer auf allen Seiten bis unten durch.
Also hat man dergleichen mit Wahrscheinlichkeit irgendwo auf seinem Rechner, ist man je, und sei es nur aufgrund von "Pop Ups" oder missverständlichen Verweisen (links) auf Pornoseiten gewesen.
Bei Durchsuchungen, z.B. weil man als Richter ein Urteil fällt oder weil man den Falschen als "1 Pimmel" bezeichnet, können die Behörden dann die kriminalisierten Dateien auffinden.
Aus der vermeintlichen Beleidigung wird eine Tat, für die manche hier die Kugel am Bein fordern.
Der Staat hat somit mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen jeden etwas in der Hand, wenn er nur will.