Erfahrungsbericht
https://www.mmnews.de/politik/170835-wahl-nur-mit-maske
Bin heute morgen im Wahllokal erschienen.
Ohne Maske.
Der Chef des lokalen Wahllokals verlangte Einsicht in meine Maskenbefreiung und gab mir durch Mimik und Gestik zu verstehen, dass ich sonst das Wahllokal verlassen müsse.
Nun, ich habe ihm meine Maskenbefreiung gezeigt, unter Hinweis auf Straftatbestand von Nötigung, Amtsanmaßung und Erpressung respektive im Amt. Und außerdem wegen Ausspähens von Patientendaten.
Dann habe ich gewählt.
Nebenbei habe ich ihn um Einschreiten gegen einen anderen Wähler gebeten, der in der einen Hand den Wahlzettel und in der anderen Hand die Autoschlüssel hielt.
Auch durch Mimik und Gestik dürfe man im Wahllokal nicht zu erkennen geben, wen man wähle, und der Mann sei offenbar ein Wähler der Grünen, da er beabsichtige, seine Autoschlüssel gleich mit in die Urne zu schmeißen…
Anschließend zur Polizei und Strafanzeige, klappte aber nicht. Der Wahlleiter hätte Hausrecht…
Kennen wir. „Das Hausrecht bricht natürlich übergeordnet das Beichtgeheimnis, die ärztliche Schweigepflicht und das Patientengeheimnis.“, meine Argumentation.
Und ob sie mal einen Film gesehen haben, wo die Mordkommission bei Bitte um Einsicht in die Patientenakte auf das Argument des Arztes warten konnten, der da sagte: „Ohne richterlichen Beschluss…“
Aber das zählt nicht, heute kann unter dem Vorwand „Corona“ wohl Jeder, der ein Hausrecht besitzt, Einsicht in meine Befreiung nehmen, in welcher der behandelnde Arzt ersichtlich ist (was die Kassiererin von Abinia einen feuchten Kehricht angeht) oder Auskunft über die vom Arzt erstellte Diagnose bekommt.
Vlt. kennt sich jemand aus.
Was ist der Unterschied zwischen:
Ich fahre auf den hauseigenen Parkplatz von Aldo und die Kassiererin will meine Fahrerlaubnis und die Zulassung sehen;
Ich gehe ohne Maske zu Aldo und die Kassiererin will meine Maskenbefreiung sehen?
(Drinnen und draußen zählt nicht, Hausrecht erstreckt sich auf gesamten Bereich.)
LG
D-Marker