Status von 2fach Geimpften nach dennoch erfolgter Infektion

so_gesehen, Montag, 06.09.2021, 23:00 (vor 956 Tagen)4974 Views

Moin,

aufgrund eines Plans im ortsansässigen Verein eine Regelung für Zuschauer beim Training bzw. bei Wettkämpfen zu finden, kam die Idee auf, auf Grundlage des digitalen Impfpasses eine Zugangsberechtigung für die Trainingshalle zu erschaffen - als Grundlage dient die jeweils gültige Landesverordnung.

Folgende Fragen stellen sich dabei :

1. Wenn ein 2fach Geimpfter (Digital-Impfausweis liegt vor) sich infiziert, gilt er dann nur noch als "Genesener" ?

2. Der digitale Impfausweis hat eine Gültigkeit von 12Monaten - also können wir die eigene Zutritts-Berechtigung nur für max. 12 Monate nach Ausstellung/Erhalt des "Zrtifikats" ausstellen

3. Als "Genesen" gilt, wer einen PCR Test und eine Bescheinigung über die Infektion - NICHT ÄLTER als 180Tage - vorlegen kann - entsprechend gilt der zutritt dann nur für max. 180Tage nach Ausstellung

Gibt es sonst noch Unwägbarkeiten ?

Und ja ein aktueller negativer Schnelltest (nicht älter als 24Stunden) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden gewähren auch Zutritt - nach Vorweisen des entsprechenden Dokuments).

Leider lässt die Landesverordnung den Zutritt von gesunden Menschen ohne Nachweis (ich bin ja immer noch für einen Anti-Körper-Test und dem Status "NI" - natürliche Immunität) nicht zu .

Danke für Eure Einschätzungen und rechtlich gesicherten Aussagen !


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung