Erste Stadt führt Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte ein
Ein gemeinsamer Aufenthalt in öffentlichen oder privaten Räumen oder auf privaten Grundstücken ist nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Die Gesamtzahl von maximal zehn Person schließt Kinder unter 14 Jahren von der Zählung aus – sowohl Geimpfte als auch Genesene müssen sich an diese Regel halten.
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