Gastronomie in BW und Kontrolle

Odin, Samstag, 14.08.2021, 12:47 (vor 1811 Tagen)3870 Views

Tag

Das soll ich am Montag an meine Tür zum Lokal anbringen.


Zutritt haben nur nachweislich geimpfte und genesene Personen. Bitte halten Sie Ihre entsprechende Nachweise bereit da wir dies kontrollieren werden.

Wer ohne Impf- oder Genesenennachweis das Lokal betritt, wird wegen Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt. Wir bitten um Verständnis aber diese Anordnung erfolgt aus rein organisatorischen Gründen, das wir einen Kontrolle bzgl. eines Testnachweises nicht bewerkstelligen können und zum Schutze unserer Gäste zu dieser Maßnahme verpflichtet sind.


So kann ich mich als Wirt rechtssicher fühlen.
Wo bleibt die Würde des Menschen der nicht Geimpften?
Außerdem darf ich keine Personenkontrolle durchführen. Das ist Sache des Staates. Ich bin Gastwirt und keine Staatsgewalt.

mfG Odin

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Bring es auf den Punkt! Qui bono?


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