Die "Abgasrückführung" ist noch viel weiter gefasst

D-Marker, Rostock (MV), Freitag, 02.07.2021, 14:29 (vor 1658 Tagen) @ paranoia1999 Views

Guck mal hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__21.html

"Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)


§ 21 Impfstoffe

Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt."


Hier kann auch kommentiert werden.

LG
D-Marker


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