Ab sofort OBACHT bei auch hier gern gewählten Formulierungen

der_Chris @, Nördl. Ruhrgebiet, Montag, 28.06.2021, 15:58 vor 1661 Tagen 6108 Views

Ausdrücklich verboten ist in Zukunft auch das Verbreiten sogenannter Feindeslisten, wie sie gelegentlich in rechts- und linksextremen Kreisen kursieren. Wer personenbezogene Daten verbreitet und die Betroffenen damit in Gefahr bringt, muss bis zu drei Jahre in Haft.

Härter bestraft werden darüber hinaus verhetzende Beleidigungen gegen Juden und Muslimen sowie gegen Homosexuelle und Behinderte. Herabwürdigende Briefe oder Mails gelten bislang nicht als Volksverhetzung, weil sie nicht öffentlich verbreitet werden - diese Lücke im Strafrecht wurde nun geschlossen.

Und nun kommen wir zum Unterbau obiger Ausführung...

NetzDG

§ 3 Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte

(1) Der Anbieter eines sozialen Netzwerks muss ein wirksames und transparentes Verfahren nach Absatz 2 und 3 für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorhalten. Der Anbieter muss Nutzern ein bei der Wahrnehmung des Inhalts leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares, leicht bedienbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung stellen.
(2) Das Verfahren muss gewährleisten, dass der Anbieter des sozialen Netzwerks
1.
unverzüglich von der Beschwerde Kenntnis nimmt und prüft, ob der in der Beschwerde gemeldete Inhalt rechtswidrig und zu entfernen oder der Zugang zu ihm zu sperren ist,

2.
einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt oder den Zugang zu ihm sperrt;
dies gilt nicht, wenn das soziale Netzwerk mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde einen längeren Zeitraum für die Löschung oder Sperrung des offensichtlich rechtswidrigen Inhalts vereinbart hat,
3.
jeden rechtswidrigen Inhalt unverzüglich, in der Regel innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde entfernt oder den Zugang zu ihm sperrt;
die Frist von sieben Tagen kann überschritten werden, wenn
a)
die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit des Inhalts von der Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung oder erkennbar von anderen tatsächlichen Umständen abhängt; das soziale Netzwerk kann in diesen Fällen dem Nutzer vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu der Beschwerde geben,
b)
der Anbieter des sozialen Netzwerks die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde einer nach den Absätzen 6 bis 8 anerkannten Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung überträgt und sich deren Entscheidung unterwirft,
4.
im Falle der Entfernung den Inhalt zu Beweiszwecken sichert und zu diesem Zweck für die Dauer von zehn Wochen innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft,
insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) (ABl. L 178 vom 17.7.2000, S. 1) und der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1; L 263 vom 6.10.2010, S. 15), die durch die Richtlinie (EU) 2018/1808 (ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 69) geändert worden ist, speichert,
5.
[ff.]

Noch mehr? Dann hier entlang: Die Falle schnappt zu

Warum ich das ausführe:

Wir alle haben uns aus Gründen tiefer Frustration angewöhnt, das ein oder andere Arxxxloch hier ehrverletzend zu betiteln.
Um das Gelbe nicht in die Bredouille zu bringen (auch wenn es eine schöne Ecke von Frankreich ist...), müssen wir alle gesammelt ein Augenmerk auf unsere Ausdrucksweise legen.

Auch wenn uns während des Schreibens danach ist...[[top]]

Könnte mal einer vorbeistolpern (vielleicht liegt das Gelbe ja schon unter Dauerbeobachtung?) und sich aufregen - dann kriegt der Chef die Backen aufgepustet [[nono]]

--
Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!

Erinnerungen an historisch dunkle Zeiten werden wach.

sprit @, Montag, 28.06.2021, 16:15 vor 1661 Tagen @ der_Chris 3449 Views

Damals:
Aktion gegen Miesmacher und Kritikaster.
Durch eine Aktion gegen Miesmacher und Kritikaster (kurz Miesmacher-Aktion) versuchte die Reichspropagandaleitung der NSDAP im Frühjahr 1934, einem Stimmungsumschlag in der Bevölkerung entgegenzuwirken und spontane Unmutsäußerungen und laute Kritik von enttäuschten Volksgenossen und Parteiangehörigen einzudämmen. Vermutlich auf Initiative Adolf Hitlers eröffnete Joseph Goebbels am 11. Mai 1934 mit einer Rede im Berliner Sportpalast diesen „Feldzug gegen Miesmacher und Kritikaster, gegen Gerüchtemacher und Nichtskönner, gegen Saboteure und Hetzer“. Die Kampagne wurde reichsweit bis Ende Juni 1934 fortgeführt.

--
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

Flüsterwitze im Heimtückegesetz

der_Chris @, Nördl. Ruhrgebiet, Montag, 28.06.2021, 17:45 vor 1661 Tagen @ sprit 3137 Views

Wenigstens hat man damals auch deutlich klar gemacht, um was es geht. Und nicht unter NetzDG schwadroniert.

Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung.
21. März 1933

§ 2
(1)[...]

(2) Ist die Tat in der Absicht begangen, einen Aufruhr oder in der Bevölkerung Angst oder Schrecken zu erregen, oder dem Deutschen Reich außenpolitische Schwierigkeiten zu bereiten, so ist die Strafe Zuchthaus nicht unter drei Jahren oder lebenslanges Zuchthaus. In besonders schweren Fällen kann auf Todesstrafe erkannt werden.

(3) [...]

§ 3
(1) Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl des Reichs oder eines Landes oder das Ansehen der Reichsregierung oder einer Landesregierung oder der hinter diesen Regierungen stehenden Parteien oder Verbände schwer zu schädigen, wird, soweit nicht in anderen Vorschriften eine schwerere Strafe angedroht ist, mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und, wenn er die Behauptung öffentlich aufstellt oder verbreitet, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.

(2) [...]

(3) [...]

Alles kommt wieder, Gutes wie auch Schlechtes.
Einsortieren könnt ihr ja selbst [[zigarre]]

--
Gruß
Der_Chris

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Dürfte fürs Gelbe nicht zutreffen:

igelei, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Montag, 28.06.2021, 18:06 vor 1661 Tagen @ der_Chris 2676 Views

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke). Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke im Sinne dieses Gesetzes. Das Gleiche gilt für Plattformen, die zur Individualkommunikation oder zur Verbreitung spezifischer Inhalte bestimmt sind.
(2) Der Anbieter eines sozialen Netzwerks ist von den Pflichten nach den §§ 2 bis 3b und 5a befreit, wenn das soziale Netzwerk im Inland weniger als zwei Millionen registrierte Nutzer hat.
(3) Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b, 185 bis 187, 201a, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.

MfG
igelei

Leider Nein

der_Chris @, Nördl. Ruhrgebiet, Dienstag, 29.06.2021, 10:13 vor 1660 Tagen @ igelei 1328 Views

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke).

Werbung schalten entspricht einer Gewinnerzielungsabsicht

Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke im Sinne dieses Gesetzes. Das Gleiche gilt für Plattformen, die zur Individualkommunikation oder zur Verbreitung spezifischer Inhalte bestimmt sind.

Liegt nicht vor, Inhalte werden von Nutzern erstellt

(2) Der Anbieter eines sozialen Netzwerks ist von den Pflichten nach den §§ 2 bis 3b und 5a befreit, wenn das soziale Netzwerk im Inland weniger als zwei Millionen registrierte Nutzer hat.

§2 bis 5a regelt den Maßnahmenkatalog der Dokumentation und Rechenschaftsnachweise, die geforderte BERICHTSPFLICHT gegenüber der Behörde. Hier gilt dann eine bestimmte Nutzergröße und/oder Anzahl von gemeldeten Verstößen.

(3) Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b, 185 bis 187, 201a, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.

Jedes Forum/jeder Forenbetreiber ist grundsätzlich betroffen und muss tätig werden


MfG
igelei

--
Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!

Das Forum ist ein Sonderfall eines Sozialen Netzwerks

FOX-NEWS @, fair and balanced, Mittwoch, 30.06.2021, 08:53 vor 1659 Tagen @ igelei 1015 Views

bearbeitet von FOX-NEWS, Mittwoch, 30.06.2021, 08:57

- Nur eine Gruppe
- Alle haben Schreibrecht
- Alle Posts sind öffentlich
- Benutzer können persönliche Nachrichten zustellen.

Mir wäre wohler, wenn wir in den Nicht-EU-Raum umziehen würden.

Grüße

--
[image]

Afuera!

Weiß hier jemand, wo der Server vom FinanzCrashForum stand? kT

Skeptiker @, Mittwoch, 30.06.2021, 16:40 vor 1659 Tagen @ FOX-NEWS 1001 Views

Es geht alles seinen Weg, - vieles in Form einer Wiederholung

helmut-1 @, Siebenbürgen, Montag, 28.06.2021, 22:06 vor 1661 Tagen @ der_Chris 2226 Views

Viele sind sich dessen nicht mehr bewusst, weil es schon 90 Jahre her ist. Aber die Parallelität ist unverkennbar.

Zum einen das Ermächtigungsgsetz.

https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz_vom_24._M%C3%A4rz_1933

Das, was da in Art. 1 - 5 enthalten ist, spricht es eigentlich nicht so transparent an. Aber die Bemerkung darunter, in Wikipedia, trifft es ausnahmsweise genau auf den Punkt:

Das bedeutete, dass neue Gesetze nicht mehr verfassungskonform sein mussten, insbesondere die Wahrung der Grundrechte nicht mehr sicherzustellen war, und dass Gesetze neben dem verfassungsmäßigen Verfahren auch allein von der Reichsregierung erlassen werden konnten. Somit erhielt die Exekutive auch legislative Gewalt. Die im ersten Artikel erwähnten Verfassungsartikel 85 Abs. 2 und 87 banden Haushalt und Kreditaufnahme an die Gesetzesform. Durch das Ermächtigungsgesetz konnten also nunmehr der Haushaltsplan und Kreditaufnahmen ohne den Reichstag beschlossen werden.

Das aber, wovon hier die Rede ist, entspricht dem damaligen "Heimtückegesetz", wie es auch der_Chris angesprochen hat. Sprit hat es schon im letzten Jahr angesprochen, weil ich es schon vor 2 Jahren erkannt habe, wohin der Stecken schwimmt.

https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=544655

Dafür muss man kein Hellseher sein, sondern es unterliegt einer gewissen Logik. Damals hat man es als "fake-Gesetz" getarnt, nun werden die Konturen klarer.

Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir es mit einer konservativen Regierung zu tun haben. Dazu muss man das Wort "konservativ" definieren. Auch ich bin konservativ, in vielen Dingen.

Konservativ heißt: Das, was sich seit Alters her bewährt hat, beizubehalten, und das, was sich nicht bewährt hat, in Besseres umzuwandeln.

Also, was liegt näher, als sich der Methoden der Nazis zu bedienen? Die Grundrechte wurden ausgehebelt, die Meinungsfreiheit wird beschnitten und in Teilen sogar verboten, uns wird das Denken vorgegeben.Und das Ganze wird nicht besser, sondern wird immer schlimmer. Corona war u.a. auch der Test, wie, in welcher Form, und bis zu welchem Gradmesser man ein Volk manipulieren kann.

Schon öfters habe ich drauf hingewiesen, auf die berühmte Rede von Goebbels im Sportpalast vom 18. Februar 1943. Man muss sich mal die Mühe machen, das Ganze zu analysieren und zu verändern. Man braucht nur ein paar Begriffe, die sich immer wiederholen, gegen andere auszutauschen. Bolschewismus gegen Corona, usw. Es kommt letztlich aufs selbe heraus wie die Sprüche von Merkel, Spahn, Lauterbach, etc.

Überm großen Teich habe ich von meinem guten Bekannten eine Definition der gesellschaftlichen Gruppierungen erhalten, die irgendwo in einem Forum aufgeführt wurden. Aber es trifft den Nagel auf den Kopf:

Immer wenn man sich fragt wie waren die vergangenen beiden Diktaturen auf deutschen Boden möglich kommt man nicht herum die Akteure zu benennen und unter diesen zu unterscheiden.
Deswegen habe ich mir die Mühe gemacht diese Akteure kurz in 6 Charaktere zu unterteilen die jedoch auch Gemeinsamkeiten aufweisen.

Der Verbrecher
Der Profiteur
Der Sektenanhänger / Realitätsverleugner / Autorassist
Der Heuchler / Gutmensch
Der Mitläufer
Das Schlafschaf

Der Verbrecher
Der Verbrecher sieht die Rechtswidrigkeit und moralische Verkommenheit seines Handeln oder seiner Entscheidungen zum Nachteil seines Landes aber er setzt sich bewusst darüber hinweg.
Persönliche Vorteile sind ihm wichtiger als das Leben und die Gesundheit seiner Mitbürger.
Er lügt und täuscht wo er nur kann.
Er verharmlost oder dramatisiert Geschehnisse je nach politischer Wahrnehmung/ Bewertung.
Diffamierungen seines politischen Gegner gehören zu seinem Tagesgeschäft.
Er kennt keinerlei Skrupel um seine persönlichen Ziel zu erreichen.

Der Profiteur
Er hat häufig keine direkte Entscheidungsbefugnis aber nutzt die Gunst der Stunde um an der Migrationspolitik Profit zu erwirtschaften oder in höher dotierte Ämter zu gelangen .
Wie dem Verbrecher sind ihm das Leben und die Gesundheit seiner Mitbürger egal.
Er ist sich voll bewusst das er seinem Land einen unermesslichen Schaden zufügt.

Der Sektenanhänger / Autorassist
Er spekuliert nicht auf persönliche Vorteile sondern folgt stur den Vorgaben seiner Gruppe / Partei.
Er ist komplett davon überzeugt das Richtige zu tun und weigert sich nur die leiseste Kritik an der Migrationspolitik als berechtigt zu akzeptieren.
Er ist zutiefst nazistisch und autorassistisch eingestellt und erhält für seine Einstellung positives Feedback seiner Gruppe.
Er hasst sein Land und seine Mitmenschen aus tiefsten Herzen.
Er folgt unbeirrbar den Dogmen / Glaubenssätzen seiner Gruppe / Partei.
Mit Fakten und Argumenten ist ihm nicht beizukommen.
Er ist häufig in einen wohlsituierten linken Umfeld groß geworden und verfügt über keine Lebenserfahrung. Sein Lebensumfeld ist weitab der Lebensumstände normaler Bürger (Rotweingürtel).
Er hat ein gruppendynamisch bedingtes extrem verzerrtes Wahrnehmungs- und Bewertungsmuster entwickelt das bereits einen pathologischem Krankheitsbild entspricht.
„Nie wieder Deutschland, Bomber Harris do it again. Deutschland verrecke!“
Sein Hass richtet sich auf das Bürgertum in welchem er die Ursache aller Ungerechtigkeit auf der Welt sieht. Häufig verliert er sich in einer Wahnvorstellung die darin gipfelt überall Nazis zu erkennen die es zu bekämpfen gilt.
Er ist zutiefst rassistisch eingestellt. Dies zeigt er darin indem er den Weißen ( Deutschen) alle Schuld zuweist. Er suhlt sich geradezu in einem krankhaften Schuldkult.
Er hält sich für tolerant und weltoffen ist aber tatsächlich das genaue Gegenteil davon.
Dabei bedient er sich genau der Methoden und Strategien die er dem politischen Gegner ungerechtfertigterweise vorhält. Er hält sich moralisch allen anderen Gruppen für erhaben / überlegen. Aus psychiatrischer Sicht nahezu nicht therapierbar. (Hoffnungsloser Fall)

Der Heuchler / Gutmensch
Er fordert soziale Wohltaten auf Kosten der Allgemeinheit schließt aber eigene Leistungen konsequent aus.
Im Gegensatz zum Sektenanhänger liegt seine Motivation die Migrationspolitik zu unterstützen jedoch nicht im Autorassismus oder Hass gegenüber dem eigenen Land sondern in der positiven Resonanz seines sozialen Umfelds.
Er hält sich moralisch allen anderen Gruppen für erhaben / überlegen und nimmt soweit den logischen Konsequenzen seines Handelns zu erkennen in der Lage auch Nachteile für die Gesellschaft billigend in kauf.
Die gesamte Tragweite seines Handelns ist er sich häufig jedoch nicht bewusst. (Akademischer Elfenbeinturm / geschützter Rotweingürtel)

Der Mitläufer
Im Grunde genommen politisch uninteressiert unterwirft er bedingungslos sich dem Zeitgeist.
Er fürchtet persönliche oder berufliche Nachteile und handelt auch entgegen seinem Gewissen aus Angst vor negativen Konsequenzen.
Persönliche negative Konsequenzen fürchtet er weitaus mehr als die Schäden die der Allgemeinheit durch die Migrationspolitik zugefügt werden.
Er wäscht letztlich seine Hände in Unschuld da er ja nur Befehle / Anweisungen ausgeführt hatte.
(Befehlsempfänger)
Auf seinen persönlichen Vorteil bedacht wechselt er seine öffentliche Meinung gerne nach dem aktuellen Zeitgeist und äußert diese nur dort wo er kein negativen Konsequenzen zu befürchten hat.

Das Schlafschaf
Das Schlafschaf ist politisch uninteressiert und informiert sich aus Bequemlichkeit ausschließlich aus der Systemmedien.
Kritisches Denken und Hinterfragen ist ihm völlig fremd.
Er vertraut der Systempresse absolut und lässt sich einfach manipulieren und indoktrinieren.
Er beschäftigt sich erst gar nicht mit den negativen Konsequenzen der Migrationspolitik sondern duckt sich so weit wie möglich weg.
Im Gegensatz zum Mitläufer kam er noch nicht in den Konflikt gegen sein Gewissen handeln zu müssen.
Er ist entweder Nichtwähler oder wählt traditionell dieselbe Partei.
Ursachen, Zusammenhänge, Folgen und negative Entwicklungen interessieren ihn nicht.

Ist es langweilig auf Orwell zu verweisen? (OT)

XERXES @, Montag, 28.06.2021, 22:51 vor 1661 Tagen @ der_Chris 1483 Views

...

--
“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Ja.

Prophet @, Dienstag, 29.06.2021, 07:48 vor 1660 Tagen @ XERXES 1641 Views

Weil niemand unter 40 "Orwell" kennt.

Wenn jemand "Orwell" sagt, weiß man, dass er ein GEZ-Lutscher ist, "DIE ZEIT" oder den Spiegel jahrelang gelesen hat, sich für "irgendwie gebildet" hält (aber es nicht ist) und zwischen 50-70 Jahre alt ist. Vorzugsweise selbige Leute in einem Reihenhaus oder einer 2-Zimmerwohnung ihr Leben fristen und auf die Rente und ihren Tod warten. Sie machen Kehrwoche, und klopfen mit dem Besenstiel an die Decke der Nachbarn wenn die Musik wieder mal zu laut ist.

Und demnach sind Leute die "Orwell" sagen eigentlich schon längst jene Leute die hier nichts mehr zu sagen haben und deren Zeit längst abgelaufen ist. Leute deren "Widerstand gegen das System" sich im tippen von Beiträgen in Foren und Blog-Kommentaren erschöpft.

Wer "Orwell" sagt kann gleich einpacken. Interessiert eben niemand.

Und nicht selten tragen sie doofe Basecaps und wählen die AfD. Und haben Angst vorm Leben, anstatt die Dinge längst selbst in die Hand zu nehmen.

Gilt ein Forum denn als "soziales Netzwerk"? Falls nicht, betrifft uns das im Gelben ja gar nicht...

Andudu, Mittwoch, 30.06.2021, 10:06 vor 1659 Tagen @ der_Chris 993 Views

...abgesehen davon, dass ich kein Impressum sehe und das unter *.net-Domain operiert, vermutlich irgendwo aus dem Ausland.

"Verhetzende" Beleidigungen gegen Juden und Muslimen strafbar, gegen Christen aber nicht?

Türkis @, Mittwoch, 30.06.2021, 12:00 vor 1659 Tagen @ der_Chris 1070 Views

"Härter bestraft werden darüber hinaus verhetzende Beleidigungen gegen Juden und Muslimen".

Werden "verhetzende" oder verletzende Beleidigungen gegen Christen nicht härter bestraft? Geniessen Christen weniger Schutz oder gelten sie als Menschen zweiter Klasse?

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