Doppelte Maklergebühr - einmal als Courtage für den Käufer und einmal als Rechnung für den Aufwand für den Verkäufer. - Wie ist die rechtliche Lage?
bearbeitet von Vatapitta, Freitag, 25.06.2021, 12:55
Moin moin,
ein befreundetes Ehepaar hat eine Immobilie verkauft. Das Wording des Maklers war ungefähr das Folgende:
Zitat aus meiner Email an beide:
"Das Story Telling, dass der Makler mit euch gemacht hat.
Hauswert = xyz.000 + Rechnung für den Aufwand = A.000 zahlt der Käufer und der darüber hinausgehende Wert ist zusätzlicher Gewinn für euch.
Ihr zahlt also nichts, der Käufer alles. Jetzt kommt die Rechnung über die Summe A.000.
Das hat er vermutlich spiegelverkehrt dem Käufer ebenfalls erzählt.
Also Hauswert z.B. UVX.000 minus Maklerprovision DD.000 € = FGH.000€ und alles darunter sei Glück für den Käufer.
Der Verkäufer soll denken: Guter Deal der Käufer zahlt meinen Aufwand
Und der Käufer soll denken: Guter Deal der Verkäufer zahlt meine Maklergebühren.
So haben beide wenig Grund sich auszutauschen.
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Der Hauswert wurde beiden Parteien also extrem unterschiedlich dargestellt. (meine Vermutung)
Im Moment findet die Objektübergabe statt.
Mein Briefing:
Der Makler ist sich seines illegalen Vorgehens bewusst und fürchtet deshalb, dass ihr euch mit dem Käufer austauscht.
Keine Kompromisse - ihr zahlt nichts.
Die Position des Maklers: Hat derzeit Probleme an gute Objekte zu kommen. Es wird sehr viel Geld für Werbung ausgegeben. Der tadellose Ruf ist unbezahlbar!
Danke für Antworten und Inspiration.
Gruß Vatapitta
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Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/