Doppelte Maklergebühr - einmal als Courtage für den Käufer und einmal als Rechnung für den Aufwand für den Verkäufer. - Wie ist die rechtliche Lage?

Vatapitta @, Freitag, 25.06.2021, 12:42 vor 1664 Tagen 1860 Views

bearbeitet von Vatapitta, Freitag, 25.06.2021, 12:55

Moin moin,

ein befreundetes Ehepaar hat eine Immobilie verkauft. Das Wording des Maklers war ungefähr das Folgende:

Zitat aus meiner Email an beide:
"Das Story Telling, dass der Makler mit euch gemacht hat.
Hauswert = xyz.000 + Rechnung für den Aufwand = A.000 zahlt der Käufer und der darüber hinausgehende Wert ist zusätzlicher Gewinn für euch.
Ihr zahlt also nichts, der Käufer alles. Jetzt kommt die Rechnung über die Summe A.000.


Das hat er vermutlich spiegelverkehrt dem Käufer ebenfalls erzählt.

Also Hauswert z.B. UVX.000 minus Maklerprovision DD.000 € = FGH.000€ und alles darunter sei Glück für den Käufer.

Der Verkäufer soll denken: Guter Deal der Käufer zahlt meinen Aufwand
Und der Käufer soll denken: Guter Deal der Verkäufer zahlt meine Maklergebühren.

So haben beide wenig Grund sich auszutauschen. <img src=" />
Der Hauswert wurde beiden Parteien also extrem unterschiedlich dargestellt. (meine Vermutung)

Im Moment findet die Objektübergabe statt.

Mein Briefing:

Der Makler ist sich seines illegalen Vorgehens bewusst und fürchtet deshalb, dass ihr euch mit dem Käufer austauscht.
Keine Kompromisse - ihr zahlt nichts.

Die Position des Maklers: Hat derzeit Probleme an gute Objekte zu kommen. Es wird sehr viel Geld für Werbung ausgegeben. Der tadellose Ruf ist unbezahlbar!


Danke für Antworten und Inspiration.

Gruß Vatapitta

--
Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/

Vertrag/Notarurkunde?

mh-ing @, Freitag, 25.06.2021, 13:05 vor 1664 Tagen @ Vatapitta 1416 Views

Entweder gibt es einen Maklervertrag, der alles genau regelt oder es steht sogar in der Notarurkundes des Verkaufs. So kenne ich das normalerweise.
Es muss ja der Verkaufspreis von Käufer/Verkäufer gleichlautend im Vertrag stehen, alles andere ist hier in D nicht möglich.
Klingt daher schon seltsam.

Im Notarvertrag steht eine Summe etwas unter: UVX.000 minus Maklerprovision DD.000 € = FGH.000€

Vatapitta @, Freitag, 25.06.2021, 13:36 vor 1664 Tagen @ mh-ing 1321 Views

Nur das Story Telling für Käufer und Verkäufer differiert. Der dem Verkäufer genannte Wert des Hauses liegt ca. 50.000 € unter der Summe im Notarvertrag.

So versucht man Dumme zu fangen.


Gruß Vatapitta

--
Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/

nicht ganz klar verständlich

mh-ing @, Samstag, 26.06.2021, 09:03 vor 1663 Tagen @ Vatapitta 900 Views

Gehe ich richtig in der Annahme, dass im Notarvertrag die Maklerprovision enthalten ist mit einer Summe x, aber tatsächlich dann der Makler der jeweiligen Käufer/Verkäufer-Partei zugesichert hatte, dass jedweils die andere Partei ihn bezahlt?
Dann ist m.E. keiner zur Zahlung verpflichtet, da der Makler da dann arglistig sich verhalten hat und die Courtage im Notarvertrag im Glauben (infolge Täuschung) eingetragen wurde, dass die der jeweils andere zu zahlen hat.

Werbung