Kommt nicht zur Anklage
Das OLG Thüringen hat zwar den Beschluss des AG Weimar aufgehoben, gleichzeitig aber die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen. Dies zeigt bereits dass der Vorwurf der Rechtsbeugung nicht haltbar ist.
Das OLG Thüringen hat zwar den Beschluss des AG Weimar aufgehoben, gleichzeitig aber die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen. Dies zeigt bereits dass der Vorwurf der Rechtsbeugung nicht haltbar ist.