Plastischer betrachtet: Hure oder Freier?

Linder, Montag, 31.05.2021, 22:31 (vor 1032 Tagen) @ Martin610 Views

Wenn ein Freier im Etablissement seinen Gelüsten nachgeht, hat der jeweilige Betreiber sehr wohl ein Hausrecht auszuüben, ergo Mitspracherecht.
In diesem Falle scheint es eher so zu sein, als wolle ein außenstehender Puffbesitzer dem anderen vorschreiben welche Hure welchen Freier im fremden Territorium bedienen darf.
Mit seichter Kompetenzüberschreitung hat das nicht mehr viel zu tun, ich würde die Sache eher einem Psychiater übergeben, denn hier liegt wohl augenscheinlich ein grober Fall von akuter Suizidgefährdung vor.
Pragmatisch Veranlagte könnten die Sache auch noch viel unbürokratischer handhaben...

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◇◇◇ GENESEN - GELACHT - GELOCHT ◇◇◇


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