Frage zu den Impfauflagen

Manuel H. @, Samstag, 22.05.2021, 12:08 vor 1698 Tagen 2859 Views

es gibt Testzentren, die bieten Spucktests an.
So vermeidet man Körperverletzungen, die bei unsachgemäßen Nasentests passieren können.
(Gehirnflüssigkeit tritt aus)

Nicht jedes Testzentrum verlangt einen Ausweis.

Kein Gastronom ist verpflichtet oder gar berechtigt, die Identität des Gastes mit der Testbescheinigung zu überprüfen.

Testbescheinigungen dürfen beliebig oft farbfotokopiert werden. Sie dürfen allerdings, da Urkunde, nicht abgeändert werden.

Eine Impfbescheinigung darf ein Arzt zeitversetzt lange nach der Impfung ausstellen. Er muss sich nur gemeinsam mit dem Patientin daran erinnern, geimpft zu haben.

Fragen an das Forum:

Genesene sind auch von den Grundrechtseinschränkungen befreit.
Wie sind da die formalen Voraussetzungen, um als Genesener zu gelten?

Die Anordnungen (es sind keine Gesetze) besagen, dass man eine Testbescheinigung dabei haben muss, nicht, dass die ungelernte Aushilfsstundenkraft des Testzentrumsin der Lage gewesen sein muss, den richtigen Namen auf die Bescheinigung zu schreiben.

Welche Befugnisse hat Polizei oder Ordnungsamt, eine ihnen vorgelegte Testbescheinigung anzuzweifeln? Darfsie diese mit dem Perso abgleichen?Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Geundlage?

Findet sie da Differenzen, weil man vielleicht versehentlich mit dem Test des Sohnes unterwegs ist (und der mit dem des Vaters), welche Ordnungswidrigkeit hat man da eventuell begangen? Keine?

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Deutschland das neue Troja?
http://www.trojaeinst.wordpress.com

Wie sind da die formalen Voraussetzungen, um als Genesener zu gelten?

NegaPosi, Samstag, 22.05.2021, 17:48 vor 1698 Tagen @ Manuel H. 1767 Views

Man muss, so habe ich gelesen einen Positiven Test gehabt haben und das alles überlebt haben. Dann gilt man wohl als genesen.

Am Besten fragt man das beim Arzt nach.

Die anderen Fragen kann ich nicht beantworten weil unsere Polizei seit Monaten rein Willkürlich handelt, es kann auch ein Original als Fälschung deklariert werden, das ganze kann man dann wohl nur noch vor Gericht oder sonst wo klären.

Eine Bescheinigung gibt es beim örtlichen Gesundheitsamt ..

Beo2 @, NRW Witten, Samstag, 22.05.2021, 18:51 vor 1698 Tagen @ NegaPosi 1853 Views

bearbeitet von Beo2, Samstag, 22.05.2021, 18:58

.. wenn nachgewiesen wird, dass eine entsprechende ärztliche Diagnose (inkl. positiver Coronatest) und eine erfolgreiche Behandlung in einem KH erfolgt ist. In solchen Fällen wird das Gesundheitsamt sowieso pflichtgemäß und automatisch (sowohl vom Arzt als auch vom KH) benachrichtigt.
Außerdem bekommt jede/r Patient/in vom behandelnden KH einen Entlassungsbericht in die Hand, für den Hausarzt.

Gruß, Beo2

Ich krieg mich nicht mehr, - der Amtsschimmel wiehert wieder einmal

helmut-1 @, Siebenbürgen, Samstag, 22.05.2021, 22:29 vor 1697 Tagen @ Beo2 1477 Views

Jetzt hatte ich im Januar 2018 eine Virusgrippe, die man damals so genannt hat. Meine Bekannten aus der weißen Zunft sind davon überzeugt, dass es sich um eine Coronagrippe gehandelt hat. Man führte das auf die Symptome, die Auswirkungen (2 Jahre lang Probleme mit Geruchs- und Geschmackssinn)und auf andere Kriterien zurück, die ich medizinisch nicht einordnen kann.

Prinzipiell suche ich bei sowas keinen Arzt auf, zumal ich ein Anti-Tabletten-Fan bin. Ich habe meine Kräuter, meine Tees, meine Tropfen auf pflanzlicher Basis, und meine generellen Methoden aus der Homöopathie sind das, was ich bevorzuge, und was bei mir immer wirkt. Allerdings hat es damals mehr als die doppelte Zeit benötigt, um das wegzustecken, als bei einer "normalen" Grippe.

Meine Schwiegermutter ist im März 2018 daran verstorben, allerdings waren auch mehrere Vorerkrankungen und eine nur mehr zu 30% funktionierende Lunge dafür verantwortlich.

Allerdings gibts niemanden, der damals das Wort "Corona" verwendet hat. Ob ich nun wirklich Corona gehabt habe, ob mich das vor Ansteckung schützt, weil ich ja nachweislich mit infizierten Personen Kontakt gehabt habe, ohne mich anzustecken, - das weiß der Geier. Vielleicht ist es ja wirklich nur meine "Schnüffelei"

So jemand wie ich wird also niemals nachweisen können, dass er daran erkrankt und daraufhin genesen war. Aufgrund meiner Erlebnisse in der Notaufnahme des Kreiskrankenhauses mit Covid-Patienten bin ich jederzeit in der Lage, jedem zu beweisen, dass ich mich nicht anstecken kann. Jederzeit gehe ich wieder in ein "Trainingslager" für Covidler, - ohne Bedenken. Aber das hilft mir nicht, um die Nichtansteckmöglichkeit zu beweisen.

Also gehöre ich nach wie vor zur Risikogruppe. Und lach mich kaputt.

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