Arbeiten wirklich alle Leute nur dann, wenn sie kontrolliert/überwacht werden? (aktuell: Justiz)

solstitium @, Mittwoch, 19.05.2021, 07:02 vor 1701 Tagen 3320 Views

bearbeitet von solstitium, Mittwoch, 19.05.2021, 07:20

Arbeiten eigentlich alle Leute nur dann, wenn sie kontrolliert/überwacht werden?


Nach den aktuellen Vorfällen bei Gericht stelle ich mir eine Frage:

Wer kontrolliert die Gerichte, ob die auch wirklich arbeiten.

Schlussendlich werden sie vom Steuerzahler bezahlt.
Dieser hat theoretisch mittels Politik zwar eine Kontrollmöglichkeit.

Nur, wenn die höchsten Stellen der Gerichte durch die Politik installiert werden, und die Gerichte damit erkennbar nicht das darstellen, was allgemein als GEWALTENTEILUNG in einer Demokratie als Zielsetzung steht, dann findet diese Kontrolle per Politik nicht statt.

Die Polizei als Exekutive kontrolliert die Justiz, so wie ich es von außen erkenne, genau so wenig.

Vielmehr bestätigt sich hier eher der Eindruck einer nicht gegebenen Gewaltenteilung.

Also wer kontrolliert nun all jene Aspiranten, die unisono Steuergelder verbrauchen?

Der Steuerzahler?

Wie denn?

Faktisch sollte dieser zumindest anteilig die Zahlungen kürzen, sofern er feststellt, dass da jemand seine Arbeit nicht macht!

Ergo fehlt diese Kontrollinstanz offenkundig, da dem Steuerzahler theoretisch wohl die Zahlungsverweigerung offensteht, aber praktisch ist sie ohne Verlust der eigenen Existenzgrundlage nicht gegeben.

Da Gerichte, wie zu sehen, und das nicht etwa als Einzelfall, nichts, als einen „Sport“ betreiben, ihre Nichtzuständigkeit erst mal in den Ring zu werfen, was zwar zuletzt durch das OLG Karlsruhe (BGB §1666 Geschehen an Schule bei Familiengericht zunächst abgelehnt) zwar korrigiert wurde, stelle ich mir diese Frage.

Den Gang zum OLG gehen hernach „aus dem Bauch heraus“ 10% womöglich weniger.

Ergo kommen 90% der Fälle der „Arbeitsverweigerer“ beim Familiengericht mit ihrer Masche (unerledigt) durch! (Freilich kennen wir das auch von anderen behördlichen Institutionen)

Wie war zu lesen, wenn das Recht nicht durchsetzbar ist, existiert der Staat nicht!

Und das war freilich nicht erst seit Corona so, aber erst jetzt erwischt es fast die Gesamtheit der Bevölkerung, zumindest aber all jene, die ansonsten unbescholtene brave Bürger waren/sind.

Und da „Dienst nach Vorschrift!“ nun mal usus ist, und es wie zu sehen ohne Folgen bestens „funktioniert“ wird es per „Nichtzuständigkeitserklärung“ gemacht.

Nicht jeder Richter hat die Courage und den hinsichtlich Kinderschutz den Einsatzwillen des Richters des Familiengerichtes Weimar oder der Richterin von Weilheim. Das ist menschlich durchaus sogar punktuell nachvollziehbar!
Bedauerlicherweise allerdings widerstrebt es den über Zeitlalter gepflegten Idealen der Idee von Recht und Ordnung!

(nur mal eine Weisheit, und bei weitem nicht die einzige Weisheit, aus diesen Zeitaltern: „in dubio pro reo“

Diese ehemaligen Zeitalter gingen beim und auch durch das Verlassen dieser ihrer Ideale sang und klanglos unter!

Ergo wer kontrolliert also die Arbeit der Gerichte dem Zweck ihtrer Ausbildung und ihres Einsatzes entsprechend?

Denn ausgebildet wurden sie allesamt nicht so, und keiner von ihnen hat ihre Arbeit mit diesem Ziel so begonnen, wie sie jetzt in diesem Bereichen „(un-)tätig“ werden!


PS

Zwar war ich eben schon fertig, aber das soll noch dazu gesagt sein:
Es mag sein, dass die „Oben“ von jenen „Unten“, erst mal nichts bis kaum, etwas zu befürchten haben.
Nur ist diese Position „oben“ nicht per se für die Ewigkeit festgeschrieben.
Die Veränderung findet allein in der Familie/Sippe statt, so dass dieses Oben klammheimlich von gänzlich anderen belegt wird, dass man sich ohne irgendetwas gemacht zu haben und auch sonst nichts passierte, auf einmal selbst „unten“ wiederfindet.
Dies kann pauschal als Werdegang bei etlichen ehemals hochherrschaftlichen Häusern bis hin zu Königen und Fürsten erkannt werden.

Die bauten sich Anwesen, mitten in die Landschaft, und bewohnten und bewirtschafteten diese, wovon die heutigen „sich Oben Wähnenden“ auch gegenwärtig noch träumen“

Ein gewisser Gottschalk erstand mal ein solches am Rhein gelegen.
Hier erkennt man den Wechsel an sich.

Heute sehen ehemalige zentrale Straßenzügen gänzlich andere Herkünfte und Ethnien von Besitzern als noch vor Jahrzehnten.

Also der Prozess findet vielleicht leise, aber dennoch pausenlos statt.

Hätte als der ehemalige Erbauer der Gottschalkvilla eine Gesetzesgrundlage erschaffen, dass egal was passiert, wie dumm die Nachkommen aus sein mögen, auf jeden Fall dieser Status Quo erhalten bleibt.

Wie also verlor diese Erbauerfamilie, ich benenne das mal beispielhaft, dass muss im Einzelfall gar nicht genauso gewesen sein, ihren Besitz.

Weil ein Anderer etwa „ehrliche“ Arbeit geleistet hat, und dies damit „verdiente“?

Nein, weil die Rahmenbedingungen genau diese waren, die wir aktuell vorfinden, wo diese UNABHÄNGIGE Kontrollinstanz, dass alles so läuft, wie es geschrieben steht, und dass diejenigen die damit beauftragt wurden kontrolliert werden, es auch so zu machen, eben fehlt!

Es ist so wie es ist, weil es zwar theoretisch geschrieben und durchdacht, aber praktisch an der Umsetzung fehlt – weil keiner kontrolliert!

Eine Instanz, die sich selbst Gericht nennt und personell von der Politik eingeteilt wird, ist ausdrücklich NICHT diese UNABHÄNGIGE Kontrollinstanz!

Wie naiv kann man sein, dies anzunehmen!?

Und „last not least“, braucht diese Kontrollinstanz freilich auch eine Macht, (nicht wie dieser zahnlose Tiger EUGH) die Konsequenzen der Kontrolle auch durchzusetzen!

Nun? Wer hat eine Idee dazu?
Keine Idee bedeutet, sich mit dem Ding, was schlechter, als ein hemdsärmeliges Provisorium ist, ein für allemal abzufinden!

Weil noch größer noch weiter weg noch unsachlicher unpersönlicher (UN und UN Mandats Armee, Sowjetunion) nein, das ist m.E. der falsche gedankliche Ansatz.)

Doch doch ein gedanklicher Ansatz dazu.

Ein vom Volk direkt finanziertes Militär?
Einfach diesen Betrag aus den Steuern herausrechnen und direkt zukommen lassen.
(die mitlesenden Taliban wissen genau, was ich meine, und der Umstand, dass wir von ihrer Existenz wissen, bestätigt die mögliche Richtigkeit dieses Gedanken - schlussendlich musste sich die Besatzungsmacht mit GENAU DIESEN TALIBAN unterschriftlich einigen, anstatt es dabei bewenden zu lassen, die durch die Besatzer eingesetzte ReGIERung als Alleindarsteller leben zu lassen.)

Nachträglicher Einschub: Noch was. Diese Tatsache widerrum belegt, dass dies so oder so ansteht. Die einzige Frage, ob die oder wir selbst es umsetzen, wer also schlussendlich in dieser direkt finanzierten Militärmacht das sagen hat. Was rede ich, Anhand der (Un-) Tätigkeit der Justiz in "gewissen Gebieten in Deutschland" (Bremen unmittelbar nach Tot Kirstin Heisig), findet diese Kontrolle für spezielle Interessensgruppen mit Machtstrukturen, dahingestellt, ob mit oder ohne Duldung der CIA von einer handverlesenen Klientel, in genau dieser Konnotation deutlich erkennbar bereits statt!)

Also wird unsere eigene Justiz bereits "kontrolliert" aber eben nur von denen, die bereits ein direkt finanziertes "Militär" haben!

(Siehe die nicht stattfindende Umsetzung der Coronamaßnahmen innerhalb dieser Klientel Hochzeiten/Beerdigungen.)

Der Umstand, dass die Politik unser Militär derart stiefmütterlich behandelt, wie seit Jahrzehnten – könnte die vorweggenommene Reaktion auf diesen Vorschlag sein. So schwer war das auch nicht, das vorherzusehen!

Wollten die vielleicht dieses mittelfristig anstehende Problem (fehlende Kontrolle), durch sukzessive finanzielle „Trockenlegung“ vom Tisch?

Denn, dass ein Militärgericht etwa seine Nichtzuständigkeit erklärt, oder ein ordentliches Gericht diese Nichtzuständigkeit nach vorausgehender Anweisung durch das Militär einwirft, ist schon schwerlicher vorstellbar, als alles andere.

Interne Kontrolle der Justiz

Rain @, Mittwoch, 19.05.2021, 09:24 vor 1701 Tagen @ solstitium 2022 Views

Lieber Solstitium,


die Kontrolle der Justiz funktioniert intern.

Jedes Gericht hat ein Präsidium, das sich aus Richtern zusammensetzt. Zudem gibt es einen Schlüssel, der vorschreibt, wieviele Fälle jedes Jahr zu erledigen sind.

Will ein Richter Karriere machen, erledigt er seine Fälle schnell. Karriere bedeutet: 1. Amtsgericht, 2. Richter am Landgericht, 3. Vorsitzender Richter am Landgericht, 4. Richter am Oberlandesgericht, 5. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, 5. Richter am BGH, 6. Vorsitzender Richter am BGH. Alternativ: Endstufe Präsident des Bundesverfassungsgerichtes. Zwischengeschoben sind die Direktoren bzw. Präsidenten der Gerichte.

Mit jeder Beförderung gibt es mehr Gehalt.

Wenn ein Richter seine Arbeit nicht macht, bekommt er Druck von den Kollegen und kann die Karriere vergessen.

Wenn einem Richter die Karriere und die Gehaltssprünge allerdings egal sind, bleibt er am Amtsgericht, arbeitet wenig und bleibt überwiegend zuhause.

Zur Ehrenrettung der Richter ist allerdings zu sagen, dass das absolute Einzelfälle sind. Die absolute Mehrzahl der Richter ist so geprägt, daß sie mehr als notwendig arbeiten.

Früher, vor Jahrzehnten, sagte man, wer nichts schaffen will, geht zum Sozialgericht und mittags Tennis spielen. Das ist mittlerweile auch vorbei.

Heute muß man schon leidensfähig sein, wenn man Richter wird, oder aber, und das scheint zuzunehmen, man muß einen Sendungsauftrag haben, Nazis zu bekämpfen, wobei die Richter selbst entscheiden, wer das ist. Aktuell fallen auch Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen wollen, darunter. Das sind dann die Richter, die auch in der Juristenblase in Twitter jedem, der es lesen will oder nicht, erklären, welche herausragenden Kämpfer für die Demokratie sie sind und wie sie die Gesellschaft retten. Aufgeblasen vor selbstgewähltem Ethos wie Ochsenfrösche, selbstgefällig bis kurz vorm Platzen. Vergleiche mit Freisler darf man heute nicht mehr ziehen, deshalb tue ich das selbstverständlich auch nicht.


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Mir sagte eine Richterin am AG Bautzen: "Sie haben nicht das Geld" um die Sache zu gewinnen ... oT

Mirko, Česko, Mittwoch, 19.05.2021, 10:27 vor 1701 Tagen @ Rain 1851 Views

Zweifel

mh-ing @, Mittwoch, 19.05.2021, 11:26 vor 1701 Tagen @ Rain 1808 Views

Ich weiß nicht, ob wirklich das so läuft. Vielleicht ist gibt es jene schnellen Richter und jene Fleißigen dort, die eine Karriere anstreben.

Aber aus meinen persönlichen Fällen mit Familiengerichten, Amts-Landgerichten ist mein Eindruck, dass jene Richter wie Könige verfügen und machen, was sie wollen. Die Anwälte sind verzweifelt, aber meinten, dass es halt so sei.

Hab einen Richter am OLG auch getroffen und befragt. Ist halt so und sein Gericht ist hier auch sehr unter Beschuss, aber das System sei halt so.

Beweissicherungsverfahren >10 Jahre (mein noch immer nicht abgeschlossener Spitzenreiter liegt jetzt bei 16Jahren!), Scheidungssachen >4,5 Jahre ohne einen Gerichtstermin! ....

Über die Urteile selbst ist da noch mehr zu sagen, aber nach so langen Verfahren ist man eigentlich schon oft froh, überhaupt ein Urteil erhalten zu haben.

Manchmal denke ich insgeheim, ist sollte empfehlen, Nazi-Literatur usw. gezielt in das Verfahren einzubauen, weil doch alle Verfahren mit diesen Dingen extrem schnell erledigt werden. Da hat die Justiz eine unglaubliche Schnelligkeit.

Dein Beitrag erinnert mich an

NegaPosi, Mittwoch, 19.05.2021, 12:32 vor 1701 Tagen @ mh-ing 1617 Views

die geführten Prozesse wegen Berufsunfähigkeit, Maurer, Bäcker, Funker (BW) die solange geführt wurden bis sie ins Gras bissen oder wegen fehlender Unterstützung den Prozess beendet haben.

Gruß NP

die Leute sind hier zu banal

mh-ing @, Donnerstag, 20.05.2021, 17:14 vor 1700 Tagen @ NegaPosi 981 Views

Es geht nicht um große Sachen, Bauschäden, Ehesachen .... Eigentlich Dinge, die man mit vernünfiger Art und Weise in Monaten bis Jahren regeln hätte können. Aber dazu fehlt einfach seitens Gericht die Autorität. Es wird nur in Schriftsätzen verwaltet, nur weiter gereicht und das füllt Aktenschränke, aber ist keine Lösung.
Das Gericht droht dann mal an, um dann doch nichts zu tun, wird dann zur lahmen Ente und die Gegenseite zieht das Verfahren wie es will. Meist kommt erst dann etwas in Gang, wenn ein Richter wechselt und der neue will den Mist vom Tisch haben.

Dauer der Gerichtsverfahren

Rain @, Mittwoch, 19.05.2021, 13:42 vor 1701 Tagen @ mh-ing 1492 Views

Lieber mh-ing,

das ist das Geheimnis der Juristerei, es kann eines wahr sein und gleichzeitig das Andere.

Es gibt Verfahren, die so lange dauern, hab ich auch manchmal. Das hat verschiedene Gründe, manchmal liegt es an dem Richter, manchmal an den Anwälten, manchmal an den Mandanten, manchmal an der Beweisaufnahme, manchmal ist es einfach kompliziert.

Das sind aber Ausnahmefälle.

Massenverfahren werden schnell durchgezogen, es kann sein, daß eine Scheidung, so sie gut vorbereitet ist, nach vier Wochen abgeschlossen ist, es kann auch sein, daß sie 14 Jahre dauert. Es passiert durchaus auch, daß einer der Eheleute stirbt, bevor er geschieden ist.

Es passiert auch, daß ein Strafverfahren sich über Jahre zieht, in ständiger Begleitung durch die Presse, um zum Ende in einem Freispruch zu münden. Spannend ist zu sehen, wie der Angeklagte danach treu als Systemknecht dient.

Insgesamt gesehen, bemühen sich Richter schon, ihre Verfahren schnell und korrekt zu Ende zu bringen.


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

In den letzten 20 Jahren habe ich schon eine menge Krampen als Richter erlebt. Wie bekommt man diese faulen Äpfel aus dem Korb? owt

NegaPosi, Mittwoch, 19.05.2021, 12:28 vor 1701 Tagen @ Rain 1521 Views

Faule Krampen

Rain @, Mittwoch, 19.05.2021, 13:46 vor 1701 Tagen @ NegaPosi 1696 Views

Schwierig, lieber NegaPosi,

ich hab das viermal miterlebt.

Einer wurde wegen Bestechlichkeit verurteilt (zu einer Bewährungsstrafe),
einer wurde frühpensioniert (zerstach danach Reifen von Falschparkern),
einer wurde irgendwann in eine andere Abteilung versetzt,
einer hat das Gericht gewechselt.

Ansonsten: Abwarten, bis sich die Sache biologisch löst (sagte der Richter am Amtsgericht).


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Die Erfahrung habe ich im Amts wie Landgericht gemacht.

NegaPosi, Donnerstag, 20.05.2021, 13:56 vor 1700 Tagen @ Rain 1074 Views

Liebe Rain,

ein Richter ist so ziemlich von allem befreit und kann den größten Mumpitz beschließen oder Protokollieren und noch nicht mal ein Urteil aussprechen, und dann gucken alle noch mal doof in die Runde weil er das letzte Wort in dem entscheidenden Moment hat.

Zum größten Teil wollen die Amtsgerichte in vielen Bereichen doch nur noch Vergleiche schließen damit sie nichts mehr begründen müssen.

Mir fehlt eine korrigierende übergeordnete Stelle innerhalb der Gerichte, da nicht jedes Ergebnis, ich nenne es extra nicht Urteil, revisionsfähig ist, und damit absprachen insoweit korrigiert werden das ein Gericht nicht nur wie eine Gelddruckmaschine läuft die durch ewige Prozesse Geld generiert.

Gruß NP

Danke/Erörterung/Frage (Heilmittelwerbegesetz-Verstoß)

solstitium @, Mittwoch, 19.05.2021, 19:46 vor 1701 Tagen @ Rain 1321 Views

bearbeitet von solstitium, Mittwoch, 19.05.2021, 20:24

Moin Rain,

das liest sich ja alles sehr schick, wie auch die Gesetze ansonsten wunderschön und durchdacht „scheinen“.

Aber faktisch ist von Außen ein Anderer Eindruck.
Bekannt ist, dass Italien z.B. seitens der Justiz eine echte Unabhängigkeit herrscht, ganz im Gegensatz zu Deutschland, wo eben die Politik die höchsten Richter einsetzt.

Aber ich will auf Deine tiefgreifende Erklärung zu sprechen kommen, vielmehr auf den Umstand der praktischen Umsetzung.

Jetzt haben wir also einen Präsidenten, der „irgendwie“ ja nun mal auch dort hingekommen ist, wo er ist, mutmaßlich mit Mehrheit.
In der Demokratie wird sich diese Mehrheit, wie überall leicht zu erkennen, erkauft, ist das bei Gericht etwa grundsätzlich anders?

Gibt‘s da keine Tennis-Spezies die hernach in der Sauna nicht besprechen, wie denn die nächste Wahl ablaufen soll?

Und schneidet einer, der sich „raushält“, (Mobbingpopfer) nicht sowieso eher schlechter ab, als einer, der jedes Schmusi mitmacht?

Was passierte denn mit dem Richter aus Bremen in Bezug zu Deinen Qualifizierungsempfehlungen nun konkret, der bei dem Prozess, als Kirstin Heisig noch nicht aufgehört hat, an einem Ast im Grunewald zu schaukeln, und der Selbstmord schon „in trockenen Tüchern“ war, als er bei einem erwarteten langen Freiheitsentzug einer der Klientel, die in Heisigs Buch beschrieben wurde, den Angeklagten mit, aus der Hüfte 1.200 Euro nach Hause schickte, und seine, im Saal versammelte Cousin Anhängerschaft das brüllfeixen nicht mehr verkneifen konnte?

Wie wurde dies hernach im Richtergremium hinsichtlich „erledigter“ oder eben „nicht erledigter Arbeit“ erörtert?

Ist eigentlich auch egal, weil der Richter in seinem Verhalten vorhersehbar handelte, dem Muffensausen, was er scheinbar hat, wenn es gegen „gewisse Leute“ geht, Rechnung tragend. Oder hatten die Kollegen Mitleid oder Einsicht und beförderten sie ihn, auf dass der nicht mehr diesen Kalibern gegenübersteht oder straften sie ihn mit "sitzenbleiben" ab?

In Bremen fragen die Angeklagten mglw. nicht mehr nach den familiären Verhältnissen des Richters, sie legen ihm womöglich eher die aktuellen Bilder seiner Frau seiner Kinder und seines Hauses, von tags zuvor hin, und er handelt in Anbetracht dieser Tatsache.

Nun ist die Frage zu stellen, wird diese Vorgehensweise dem Wesen des Rechtsstaates gerecht?

Ach, sei mal dahingestellt, die Frage von vorn war, wer kontrolliert, hier mal auf eine, für den Rechtsstaat eher unangenehme Weise, wie erlebt, aber an vielen anderen Stellen eben unerledigt unangenehm für die Leute, die den
Spruch „Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe“,
leibhaftig erfahren.

Dieser Spruch würde nicht existieren, wenn das Gesetz, wie es geschrieben steht, auch zweifelsfrei umgesetzt wird!

Und es wird von genau Jenen nicht umgesetzt, die es ansonsten ja durchaus in der Hand hätten.

Die beschriebene Kontrollversionen genügen anscheinend doch nicht, sondern führen mutmaßlich vielmehr zu einem Klüngel auf der anderen Seite und vorgenannten Sprichwörtern auf dieser Seite.

Also der Druck von außen, wie oben beschrieben, in eine für uns Normalbürger ungewollte Richtung, führt erkennbar zu Ergebnissen.

Deshalb kann (und wird) ein Druck von Außen, in einer Form wie ich es im Vortext anriss, eher zum gewünschten Rechtsstaatsergebnis führen, als der Stand heute!

Die Selbstkontrolle ist mutmaßlich die „low budget“ – Version, so lange, wie es eben leidig geht.

Diese leidige Zeit (Recht haben vs. Recht bekommen) sehe ich, als an ihr Ende gekommen!
Nein, sie war schon vor Jahren am Ende und läuft durch den vorherigen Schwung einfach noch bisschen ohne Motor bergab bis der Karren vollends steht.

Aber weil wir gar so nett am plaudern sind.

Jemand will in einen Bereich (xyz, egal).
Dieser ist gesperrt es sei denn man erfüllt die Auflagen.

Solch eine Auflage wäre ein „Test“.

----------Dialog:
„hab ich nicht, muss das wirklich sein?“
„ja“
„wo krieg ich denn sowas her?“
„kannste da vorne an dem Testmobil machen! Oder Du hast Dich vollständig mit der Covid19 Impfung impfen lassen.“
Dialogende------

Der Hinweisgebende (stets medizinischer Laie, um nicht zu sagen Vollwaise) hat faktisch Werbung für einen Test an oder im Testmobil oder gar eine nicht regulär zugelassene "sogenannte" Impfung (faktisch gentechnische Veränderung) gemacht.

Jetzt kram ich mir mal kurz das Heilmittelwerbegesetz https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/BJNR006049965.html heraus und ich lese:

§ 3 
Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,
1.
wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,


oder

§ 3a 
Unzulässig ist eine Werbung für Arzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung unterliegen und die nicht nach den arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen sind oder als zugelassen gelten.

(keiner, der Covid19 Impfstoffe hat Bekanntermaßen eine „reguläre Zulassung“)

oder

§ 4 
(1) Jede Werbung für Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes muß folgende Angaben enthalten:
1.
den Namen oder die Firma und den Sitz des pharmazeutischen Unternehmers,
2.
die Bezeichnung des Arzneimittels,
3.
die Zusammensetzung des Arzneimittels gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe d des Arzneimittelgesetzes,
4.
die Anwendungsgebiete,
5.
die Gegenanzeigen,
6.
die Nebenwirkungen,


(3) Bei einer Werbung außerhalb der Fachkreise ist der Text "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" gut lesbar und von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt und abgegrenzt anzugeben.


oder

§ 6 
Unzulässig ist eine Werbung, wenn
1.
Gutachten oder Zeugnisse veröffentlicht oder erwähnt werden, die nicht von wissenschaftlich oder fachlich hierzu berufenen Personen erstattet worden sind und nicht die Angabe des Namens, Berufes und Wohnortes der Person, die das Gutachten erstellt oder das Zeugnis ausgestellt hat, sowie den Zeitpunkt der Ausstellung des Gutachtens oder Zeugnisses enthalten,


oder

§ 9 
Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung).


oder

§ 11 
(1) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden

2.
mit Angaben oder Darstellungen, die sich auf eine Empfehlung von Wissenschaftlern, von im Gesundheitswesen tätigen Personen, von im Bereich der Tiergesundheit tätigen Personen oder anderen Personen, die auf Grund ihrer Bekanntheit zum Arzneimittelverbrauch anregen können, beziehen,
3.
mit der Wiedergabe von Krankengeschichten sowie mit Hinweisen darauf, wenn diese in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt oder durch eine ausführliche Beschreibung oder Darstellung zu einer falschen Selbstdiagnose verleiten kann,


und jetzt kommts:

§ 12 
(1) Außerhalb der Fachkreise darf sich
1.
die Werbung für Arzneimittel nicht beziehen auf die Erkennung, Verhütung, Beseitigung oder Linderung der
a)
in Abschnitt A der Anlage
aufgeführten Krankheiten oder Leiden bei Menschen,


Anlage (zu § 12)
Krankheiten und Leiden, auf die sich die Werbung gemäß § 12 nicht beziehen darf
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 2599
A. Krankheiten und Leiden beim Menschen
1.
Nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045)
meldepflichtige Krankheiten oder durch meldepflichtige Krankheitserreger verursachte Infektionen,

(früher pflegte man in diesem Zusammenhang Treffer-versenkt zu sagen)

Also wenn irgendwer sonst, als der Arzt, bei dem sonst die FSME Impf-werbung rumdümpelt, mich ohne vorgenannte Gesetztesspezifikationen belästigt – und ich all diese Schlauberger verklage, wie viel Geld muss ein gewiefter Branchenkenner einsetzen um hernach welche Entschädigungen geltend zu machen?

Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz, Unterlassungsklage, Schadensersatz Schmerzensgeld, Übervorteilung, was gibt‘s denn da eigentlich so alles?

Rein mal interessenshalber, nur so aus der Hüfte.

(damit könnte man doch Jeden, der auf Test/Impfung verweist, also wirbt, dass man diese angeht, defacto ruinieren, aber sowas von...und danach gehört mir der Laden, also jeder von denen).


Einziger Ausweg:
Der Beschuldigte beweist, dass eine ERKENNUNG (einer Krankheit, was ja Fakt ist) mittels dieser Tests gar nicht gegeben ist.
Gut, damit wäre der Kläger mutmaßlich dann auch nicht ganz unzufrieden.
Also egal wie es ausgeht, der Kläger gewinnt so oder so!
Entweder der Hoax ist vorbei oder hernach gehört einem Alles!

Weiß nicht, was wäre Euch lieber?

Richter in Bremen und Berlin

Rain @, Donnerstag, 20.05.2021, 08:35 vor 1700 Tagen @ solstitium 1253 Views

Lieber Solstitium,

daß in anderen Städten Druck auf Richter ausgeübt wird, halte ich durchaus für möglich, sogar, daß es Netzwerke gibt, denen Richter angehören, die das Licht des Tages scheuen.

Ich darf an den Sachsensumpf erinnern.

Nur: Das weiß ich nicht aus erster Hand, deshalb kann ich da seriös nicht berichten.

Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Mollath

mh-ing @, Donnerstag, 20.05.2021, 17:11 vor 1700 Tagen @ Rain 1077 Views

In Bayern wurde der Sumpf im Falle "Mollath" (https://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath) offenbar. Es dürfte solche Netzwerke überall geben, zumal durch die Struktur dieser Freimaurerlogen usw. grundsätzlich immer die ihre eigenen Leute bevorzugen und damit in das System holen, bis dass jene einfach die Mehrheit haben.

Diese Klüngelgruppen sind überall vorhanden und es extrem schwer, daran vorbei zu kommen.

In meinen Prozessen gehe ich aber nicht davon aus, da es hier schlicht nur um wenig wichtige Personen geht und auch nicht um das große Geschäft. Hier ist man denen einfach zu unwichtig, zu banal und lästig. Man hofft wohl, dass man durch Untätigkeit im Gericht die Leute zum Aufgeben oder zur Lösung außerhalb des Gerichtssaals bringt.
Nur ist in manchen Fällen das kaum möglich und dann dauer es Jahre bis Jahrzehnte.

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