GG Art 5 Abs1

Chris11, Sonntag, 09.05.2021, 12:54 (vor 1076 Tagen) @ mabraton2077 Views

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Lässt doch an Klarheit nichts zu wünschen. So eine Diskussion über Pressefreiheit wäre in USA gar nicht denkbar. Wenn wir so dicht an Orwells 1984 sind, wird der Kaboom nicht mehr lange auf sich warten lassen. Die Regierenden müssen hypernervös sein.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung