Blödsinn

Pingpong, Freitag, 23.04.2021, 12:13 (vor 1716 Tagen) @ Hardy, der Student3193 Views

Was Du bzgl. der gesetzlichen Vorschriften schreibst, ist Blödsinn.
Sollte das vielleicht Satire sein?

Falls nicht, nur kurz soviel dazu:

Ein scheuer Blick ins Gesetz zeigt dies:
§ 35
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
1. wer unbefugt Geldzeichen (Marken, Münzen, Scheine
oder andere Urkunden, die geeignet sind, im Zahlungsverkehr
an Stelle der gesetzlich zugelassenen Münzen oder Banknoten
verwendet zu werden) oder unverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen
ausgibt, auch wenn ihre Wertbezeichnung nicht auf Euro lautet;

Bitcoins sind im Sinne des Gesetzes keine Marken, keine Münzen, keine Scheine und auch keine Urkunden, und es handelt sich bei Bitcoins auch nicht im unverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen.
Die Tatbestandsvoraussetzungen liegen nicht vor.


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