Das tue ich auch nicht!

Rybezahl, Freitag, 16.04.2021, 01:13 (vor 1101 Tagen) @ ebbes1707 Views
bearbeitet von Rybezahl, Freitag, 16.04.2021, 01:35

Hallo!

Ich meine nur, der Befehl an die Polizisten lautet:

- Sobald der Haintz etwas macht, was zu seiner "legitimen" Niederstreckung führen dürfte, muss er niedergestreckt werden.

Möglicherweise haben die Polizisten also alle woanders hingeguckt und dann plötzlich, als der Haintz zur Notwehr ansetzte, wieder hingeguckt - und so irrtümlich angenommen, der Haintz greife die Frau an.

Aber der Filmbeweis ist in meinen Augen eindeutig. Er handelte in Notwehr.

Das heißt, die Polizisten haben die falsche Person niedergestreckt. Sie hätten nämlich die Angreiferin niederstrecken müssen und nicht die Person, die sich gegen den Angriff wehrte. Das ist doch logisch, oder?

Gruß!


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung