Man nutzt "die Bestimmungen des EU-Rechts für Notfallsituationen" und landet bei der "bedingten Marktzulassung"

Martin, Montag, 08.03.2021, 22:01 (vor 1343 Tagen) @ Zürichsee2784 Views

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_20_2390

Wenn man die Erklärungen der EU zu ihrem Verfahren liest, kann man nur den Kopf schütteln. Bei der Notfallzulassung, über die nicht die EMA, sondern jeder Mitgliedstaat entscheidet, wäre der Hersteller jedenfalls von einer Haftung befreit. Ob für eine Notfallzulassung weniger Daten erforderlich sind als für eine bedingte Marktzulassung entscheidet dann jeder Mitgliedstaat selbst. Vielleicht will man mit der Entscheidung nur die EU (EMA) als zentrale Zulassungsstelle stärken. Deshalb die Bockigkeit, als Ungarn sich für Sputnik V entschied.

Auf jeden Fall kann man die Langzeitbeobachtung der Impffolgen vergessen.


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