Vollkommen OT (Notdurft) (bitte nur Interessierte klicken)
bearbeitet von solstitium, Freitag, 05.02.2021, 11:00
Tut mir Leid, man könnte das Thema wirklich woanders stellen, aber da ich weiß, dass hier einfach das Kompetenzzentrum schlechthin online ist, will ich das auch hier mal fragen – es geht also um Notdurft.
Da ging also ein Mann rein und fragte danach, der Kneipier (Strassenverkauf) sagte ihm, dass er zwar eine Toilette hätte, aber niemand drauf lassen darf.
Nun sind mir Konzepte verschiedener Städte bekannt, die sich absichtlich nicht um öffentliche Toiletten gekümmert haben und pauschal darauf verwiesen, dass mit den Gaststättenbetreibern dahingehend „Vereinbarungen“ wohl getroffen worden sind.
Also auch diese Kommunalpolitik ein Irrweg.
"Was für einen speziellen Fall nicht taugt, taugt für gar keinen Fall".
Reihenweise steht man darüber hinaus, vor einer verschlossenen öffentlichen Toilette.
So oder so, ein irgendwie unangenehmes Thema, und man bemerkt sicher, dass es auch mir schwer fällt, darüber zu schreiben.
Also aus meiner Vergangenheit sind mir Aussagen von seinerzeit Erwachsenen (Angestellte der Stadt oder öffentlicher Dienst) noch in Erinnerung, die behaupteten, sofern die Notdurft eben vakant sei, man bei x-beliebigen Privathaushalten klingeln könnte, und die einem dies im Prinzip nicht nur gewähren würden, nein, sie machen sich sogar strafbar, wenn sie einem das verweigern.
Patt.
Der Kneipier also macht sich, allein weil er früh den Schlüssel seiner Kneipe für Straßenverkauf herumdreht also strafbar, so oder so, entweder verstößt er gegen die aktuellen Auflagen oder aber gegen das Verbot Menschen die Notdurft verweigert zu haben.
Allerdings bin ich auf der Suche nach dieser Straffälligkeit der Noturftverweigerung nicht fündig geworden.
Zumal die Autobahn-Rastanlagen dies ohne Bezahlung ebenso reihenweise verweigern, also kostenlos gibts das dort kaum noch.
Kann dieses seinerzeit (o.g.) geschilderte Gesetz an Zahlungen gebunden gewesen sein?
Daher die Frage hier, ist das noch so, gibt es ein Gesetz, bzgl. Notdurft oder gibt es länderspezifische Unterschiede?
Denn auf der anderen Seite regen wir uns auf, wenn die Asylforderer sich selbst mal an Bushaltestellen….
Kommen die möglicherweise aus Kulturkreisen, wo das besser geregelt ist?
An sanierten Bundesstraßen (B505, oder B404) ist mir das auch sauer aufgestoßen. Denn auch dort wurden Parkplätze, mutmasslich noch von Adolf oder Vorgänger geplant und ausgeführt, unter Merkel und unmittelbare Vorgänger aus Kostengründen einfach wegrationalisiert – solln die Leute doch schauen, wo sie bleiben.
Man beachte in diesem Zusammenhang auch einfach mal den Unterschied zwischen Autobahn-Parkplätze im ehemaligen Reichsgebiet und beispielsweise in Italien.
(Nebensatz: die wurden von Dr. Todd an ausgesucht schönen Plätzen konzipiert, Chiemsee A8, oder der Kletterpark in der fränkischen Schweiz A9, letzterer fiel auch schon dem Merkelvorgängerwahn zum Opfer.
Ebenda ist mir auch aufgefallen, dass einfach einen Meter neben der 130 km/h Spur die Leute parken, während das hierzulande und hier und dort auch im Ausland, der Qualität von einfachsten Menschenbedürfnissen entspricht.
Haben wir derlei Gesetze hinsichtlich Notdurft also noch, oder mittlerweile nicht mehr?
Ich kenne z.B. Leute, die einzig aus dem Grund auch zu Hause bleiben oder knappere Runden planen, weil unterwegs einfach keine Möglichkeiten bestehen.
Schlimmer noch, sie trinken trotz Durst, aus Gründen des anstehenden draußen Seins, einzig aus dem Wissen nicht gegebener Möglichkeiten nicht.
D.H. das Untersagen des Ordnungsamtes an den Kneipier, Toilettenbenutzung f.d. Öffentlichkeit, führt unmittelbar zu Krankheit (Dehydrierung, Dialyse etc.pp.) und Tod. Ein weiterer Corona-Gesetzgebung- Kollateralschaden!
Gehört die Ermöglichung der Verrichtung der Notdurft in Deutschland schon in die Kategorie Luxus (aka Wohnmobilbesitzer?)?
Muss das jetzt auch noch der Führer richten, oder kriegen wir das selber hin? /Ironie
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