Europarat: Impfpflicht und Diskriminierung von Impfverweigerern sind unzulässig
bearbeitet von stocksorcerer, Donnerstag, 04.02.2021, 15:31
Hallo zusammen
Demnach darf es keine faktische Diskriminierung von Impfverweigerern mittels einer Bevorzugung von Geimpften etwa durch Arbeitgeber, Behörden, Reiseanbieter, Restaurants, Kultur- und Freizeitanbieter, etc. geben.
Hier der Link:
https://de.rt.com/europa/112725-europarat-impfpflicht-und-diskriminierung-von/
Ich weiß ja nicht, ob das überhaupt etwas Positives mit sich bringen kann.
Zwar steht da im letzten Absatz...
In einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags (WD 2-3000-087/16) heißt es dazu:
"Politisch kommt den Entschließungen (…) der Parlamentarischen Versammlung aber durchaus eine gewisse Bedeutung zu, da die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung letztlich in den Mitgliedsstaaten eine politische Kontrollfunktion über ihre jeweilige Regierung haben (…)."
Nur scheint mir, dass außer der Technokraten des WWF unsere Politiker überhaupt niemand kontrolliert. Und Menschenrechtskonventionen gelten anscheinend auch bloß, wenn es den Damen und Herren im Hohen Haus recht ist. Da wären wir dann wieder bei den Doppelstandards, dass Russen demonstrieren gehen dürfen gegen die Inhaftierung von Nawalny, aber in Deutschland Demos gegen das Einsperren der ganzen Bevölkerung verboten oder verhindert oder behindert werden.
Gruß
stocksorcerer