Wenn ich das richtig verstanden habe, werden meine Aktien bei IB gar nicht auf meinen Namen eingebucht, sondern im Namen von IB bei der Verwahrstelle geführt ...
Alles sehr verwirrend.
Aktien der Kunden werden bei IB gar nicht auf den Namen des Kunden bei der Verwahrstelle (z.B. Clearstream) registriert, sondern auf den Namen von IB. Damit wäre ja auch IB rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des Aktientitels. Auf den Kunden wird auf segregierten Kunden lediglich die Aktie vermerkt. Diese segregierten Konten sind laut IB kein Sondervermögen und im Insolvenzfall schaut dann der Kunde in die Röhre. Demnach erwerbe ich bei IB lediglich auf den Herausgabeanspruch auf die Aktie, werde aber selbst nicht Eigentümer der Aktie. Im Falle einer Insolvenz von IB hat man dann aber schlechte Karten.
Höret selbst:
https://youtu.be/t10XREl-81o?t=1507
Nur bei ETFs ist wohl laut EU-Recht vorgeschrieben, dass das Portfolio als Sondervermögen getrennt von der Fondgesellschaft gehalten wird.
Da aber auch die Fondgesellschaft das Portfolio bei einer Depotbank führt, muss auch hier geklärt werden, ob die Depotbank die Aktien der Fondgesellschaft als Sondervermögen führt oder auch nur auf segregierten Konten verwaltet.
Hier tun sich ja im Falle einer Bankeninsolvenz infolge einer Finanzkrise Abgründe auf.
Eigentlich müsste dieses Thema hier mal gründlich erörtert werden.
Gruß Plancius
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"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad an Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand." ARTHUR SCHOPENHAUER