Lohnt sich noch ein Konto bei Interactive Brokers?

Plancius @, Sonntag, 20.12.2020, 11:20 vor 1856 Tagen 3092 Views

Nach der Ratifizierung des Brexit habe ich im Herbst letzten Jahres ein Konto bei Interactive Brokers UK eröffnet.

Hauptsächliche Motivationen hierfür waren folgende:

- Ich wollte ein Konto außerhalb der EU haben
- Kontoführung in USD, so dass ich bei einem eventuellen Kollaps des EUR in eine andere Währung falle
- Preisgünstiger Zugang zu Börsen in USA, Schweiz, China/Hongkong, Australien
- sehr hohe Einlagensicherung von mehreren 100.000 EUR pro Konto

Im Zuge des Brexits werden nun die Konten von EU-Bürgern in eine IB-Tochtergesellschaft in der EU migriert. Mein Konto ist z.B. nach Irland umgezogen.

Für mich ändern sich zwar die für mich geltenden Konditionen nicht, mir bleibt weiterhin der Zugang zu internationalen Börsen offen. Allerdings ist jetzt die Einlagensicherung von mehreren 100.000 EUR pro Konto nach geltendem EU-Recht auf 20.000 EUR geschrumpft.

Zwei der Hauptmotivationen, ein Konto bei IB zu unterhalten, sind jetzt für mich entfallen. Da es bei IB keine Jahressteuerbescheinigung gibt, muss man die Arbeit zum Erstellen der Steuererklärung, die Kosten des Steuerberaters und den eventuellen Ärger mit dem Finanzamt gegen die Vorteile eines Kontos bei IB gegenrechnen.

Für mich stellen sich nun folgende Fragen:

- Kündige ich mein Konto bei Interactive Brokers?
- Lohnt es sich zu Töchtern von IB (Lynx, Captrader) zu gehen. Gibt es bei denen eine Jahressteuerbescheinigung?

Hier im Forum sind sicher einige auch Kunden bei IB und mit denselben Fragen beschäftigt.

Was spricht aus Eurer Sicht nach wie vor für ein Konto bei IB?

Gibt es in Deutschland Broker, wo man an ausländischen Börsen Aktien/ETFs handeln kann, ohne Spreads von 3 bis 6% zahlen zu müssen? Und vor allem - gibt es bei denen eine Jahressteuerbescheinigung?

Horst Lüning steht wohl vor einem ähnlichen Problem.
Siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=mwS740a7PrU

Gruß Plancius

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"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad an Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand." ARTHUR SCHOPENHAUER

Steuerunterlagen bei IB

Albrecht @, Sonntag, 20.12.2020, 13:30 vor 1856 Tagen @ Plancius 2780 Views

Hallo Pancius,

auf der Seite von Interactive Brokers kann man die relevanten Steuerdokumente rückwirkend für mehrere Jahre einsehen und ausdrucken.

Im Menü auf "Berichte/Steuerdokumente" dann "Steuern" und das entsprechende Steuerjahr auswählen.

Dort habe ich bisher immer
- das Formblatt 1042-S als PDF ausgedruckt
- das Arbeitsblatt FX-Einkünfte ausgedruckt, dort steht ganz unten "Income or (Loss)"
- den Dividendenreport ausgedruckt, hierzu alle Reiter aufklappen und kpl. ausdrucken

Die Werte habe ich in die Steuererklärung (bei ausländischen Einkünften oder so ähnlich??) übertragen und bisher immer auch diese Unterlagen als Kopie den Steuerunterlagen beigelegt. Seitens des Finanzamtes gab es bisher keine Rückfragen oder Reklamationen.
Neuerdings mache ich die Einkommensteuererklärung mit "WISO Steuer-Sparbuch" und habe keine Kopien mehr beigelegt, weil ich keine Möglichkeit gefunden habe, diese zu hinterlegen und es vom Finanzamt auch nicht mehr verlangt wird alle Unterlagen als Kopie beizufügen.

Bisher hatte ich keine Verluste realisiert. Für mich stellt sich noch die Frage, ob Verluste aus dem Vorjahr von Interactive Brokers auf das Folgejahr im "Arbeitsblatt FX-Einkünfte" übertragen und verrechnet werden, oder ob ich das in meiner Stererklärung selbst machen muß.


Wäre ganz gut, wenn hierzu noch Informationen von Steuerexperten aus dem Forum kämen.


Gruß
Albrecht

--
SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)

Habe für die Angabe von ausländischen Kapitalerträgen in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung einen informativen Link beigefügt.

Albrecht @, Montag, 04.01.2021, 21:47 vor 1840 Tagen @ Albrecht 2103 Views

Hallo zusammen,

hier noch ein Link, der das Ausfüllen der Anlage KAP für ausländische Kapitalerträge erklärt.

Hier wird beschrieben, wo man die Daten für die Steuererklärung bei CAP-Trader findet.
Cap-Trader ist vom Aufbau identisch mit Interactive Brokers (IB).

Anleitung für das Ausfüllen der Anlage KAP für die Einkommensteuererklärung

Hoffe, dass Euch das hilft.


Gruß
Albrecht

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Friedrich von Schiller (1759 - 1805)

Wenn ich das richtig verstanden habe, werden meine Aktien bei IB gar nicht auf meinen Namen eingebucht, sondern im Namen von IB bei der Verwahrstelle geführt ...

Plancius @, Sonntag, 20.12.2020, 18:44 vor 1855 Tagen @ Plancius 2427 Views

bearbeitet von Plancius, Sonntag, 20.12.2020, 18:49

Alles sehr verwirrend.

Aktien der Kunden werden bei IB gar nicht auf den Namen des Kunden bei der Verwahrstelle (z.B. Clearstream) registriert, sondern auf den Namen von IB. Damit wäre ja auch IB rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des Aktientitels. Auf den Kunden wird auf segregierten Kunden lediglich die Aktie vermerkt. Diese segregierten Konten sind laut IB kein Sondervermögen und im Insolvenzfall schaut dann der Kunde in die Röhre. Demnach erwerbe ich bei IB lediglich auf den Herausgabeanspruch auf die Aktie, werde aber selbst nicht Eigentümer der Aktie. Im Falle einer Insolvenz von IB hat man dann aber schlechte Karten.

Höret selbst:

https://youtu.be/t10XREl-81o?t=1507

Nur bei ETFs ist wohl laut EU-Recht vorgeschrieben, dass das Portfolio als Sondervermögen getrennt von der Fondgesellschaft gehalten wird.
Da aber auch die Fondgesellschaft das Portfolio bei einer Depotbank führt, muss auch hier geklärt werden, ob die Depotbank die Aktien der Fondgesellschaft als Sondervermögen führt oder auch nur auf segregierten Konten verwaltet.

Hier tun sich ja im Falle einer Bankeninsolvenz infolge einer Finanzkrise Abgründe auf.
Eigentlich müsste dieses Thema hier mal gründlich erörtert werden.

Gruß Plancius

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Hatte Whisky Horst schon aufgegriffen und in Bearbeitung ...

Lenz-Hannover @, Sonntag, 20.12.2020, 19:28 vor 1855 Tagen @ Plancius 2585 Views

rein rechtlich ist dem teilweise so.

Bei MüRück oder HannRück hast du Namensaktien, die kennen ihre Eigentümer, bei vielen anderen ist das offen. Wenn IB da "meine" Aktien weg verleiht und ich die nicht wieder bekomme oder erst wenn die 90% verloren haben, wird es in GB oder den USA für die Geschäftsführung sicher eng.

Bei einer Bank in D wird die Justiz das eher nicht so streng ahnden ...

https://www.youtube.com/watch?v=mwS740a7PrU

Zwingend: Geld wie Aktien auf mehrere Banken verteilen.

Welchen Unterschied macht das?

CalBaer @, Montag, 21.12.2020, 05:03 vor 1855 Tagen @ Plancius 2352 Views

Du hast in beiden Faellen nur eine Anspruch gegen den Verwahrer der Aktie. Einzig ohne solches Risiko waere die Ausstellung der Aktie als Urkunde, die Du zu Hause verwahren koentest.

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