Frage zur Maskenbefreiung (Mund-Nasen-Bedeckung /COVID19)

D-Marker @, Rostock (MV), Mittwoch, 16.12.2020, 23:08 vor 1858 Tagen 3611 Views

Weiß hier jemand, wie eine (auch juristisch/medizinisch saubere) Formulierung für ein entsprechendes Dokument aussehen sollte?

Alles ringsum willkommen.


Viel Spaß
D-Marker

Musterattest aus Cambridge: "zum Tragen einer Maske zu zwingen, gefährdet in verantwortungsloser Weise die öffentliche Sicherheit"

Avicenna, Donnerstag, 17.12.2020, 03:09 vor 1857 Tagen @ D-Marker 4378 Views

Ärzte und Psychotherapeuten der ABARIS Angstambulanz in Cambridge angstambulanz.plus haben für ihre Klienten hierfür vor geraumer Zeit folgendes Attest anonymisiert veröffentlicht:

VORNAME NAME (geboren am XX.XX.XXXX) ist aus medizinischen Gründen das Tragen einer Mundbedeckung (Hygienemaske, Schutzmaske) untersagt.

Begründung: VORNAME NAME leidet an einer Panikstörung [episodisch paroxysmale Angst], die nach der Internationalen Klassifikation der Erkrankungen ICD-10-GM die Diagnoseziffer F41.0 trägt und in dieser Klassifikation wie nachfolgend zitiert charakterisiert ist durch "wiederkehrende schwere Angstattacken (Panik), die sich nicht auf eine spezifische Situation oder besondere Umstände beschränken und deshalb auch nicht vorhersehbar sind. Wie bei anderen Angsterkrankungen zählen zu den wesentlichen Symptomen plötzlich auftretendes Herzklopfen, Brustschmerz, Erstickungsgefühle, Schwindel und Entfremdungsgefühle (Depersonalisation oder Derealisation). Oft entsteht sekundär auch die Furcht zu sterben, vor Kontrollverlust oder die Angst, wahnsinnig zu werden."

Vorsorglicher Warnhinweis: VORNAME NAME zum Tragen einer Maske zu zwingen, gefährdet deshalb in verantwortungsloser Weise die öffentliche Sicherheit, da die hierdurch provozierten "Erstickungsgefühle" der Person mit einer Panikstörung zu einem "Kontrollverlust" mit unabsehbaren Handlungsfolgen für das Umfeld führen können.


Skeptiker, die das für einen Scherz halten, sei gesagt, dass in diesem Beispiel schon lange Zeit vorher praktiziert wurde, was jetzt in Deutschland mit dem Zwang zur exakten Bezeichnung einer medizinischen Diagnose gefordert wird, um ein Maskenbefreiungsattest überhaupt anerkannt zu bekommen.

In Bezug auf das Geschrei der Datenschützer ist die Diagnose Panik (bzw. Panikstörung) nicht wirklich ehrenrührig, da die Regierenden bekanntlich zielstrebig genau diesen Zustand im Volk zu erzeugen versuchen. Mit diesem Attest kann man jeden Blockwart und Polizisten anlachen und zeigen, dass man genau das hat, was die Regierung will: Panik.

Inhaber dieses Attestes brauchen dann nur noch darauf hinzuweisen, dass ein Panikanfall ungeahnte Zerstörungskräfte bei ihnen freisetzen kann, worauf für gewöhnlich diejenigen, denen das Papier zum Lesen vorgezeigt wird, selbst Angst bekommen. Und Angst, das wissen Gelbforisten, ist die stärkste Waffe in der Hand des Kundigen. Warum also Angstmache nur den Psychologen im Bundeskanzleramt und dem medialen Propagandakarussell überlassen?

Bitte keine Anfragen an mich, welche deutschen Ärzte und Psychotherapeuten dies so zertifizieren. Selbst denken und im eigenen Lande selbst suchen.

Viel Vergnügen.

Herzlichst
Avicenna

--
"Niemand ist mehr Sklave als der, der sich für frei hält, ohne es zu sein" (Johann Wolfgang von Goethe, 1809)

Respekt! Und noch viel weiter gefächerte Antworten erwünscht!

D-Marker @, Rostock (MV), Donnerstag, 17.12.2020, 08:39 vor 1857 Tagen @ Avicenna 2748 Views

Mein Prädikat:

"Des Gelben würdig"

Beispiel der (von Dir genannten /verlinkten) Quellen:
Benjamin Franklin


Hutzieh
D-Marker

Die Lösung ist ganz einfach - Maskenverweigerer mitnehmen und einsperren

der_Chris @, Nördl. Ruhrgebiet, Donnerstag, 17.12.2020, 11:08 vor 1857 Tagen @ Avicenna 2656 Views

Das ist ein bisschen kurz gesprungen und die Staatsmacht wird damit folgendermaßen umgehen:

- Gefahr im Verzug, Verstoß gegen InfG.
- Nicht-Maskentragenden-Mitbürger in den Peterwagen verfrachten
- Auf der Wache isoliert in die Zelle, Amtsarzt anfordern, richterlichen Beschluss beantragen
- Feststellung der Gefährlichkeit für SICH (!!) und Mitbürger
- Verwahrung in der geschlossenen Psychiatrie bis zum sehr kurzfristigen Gerichtstermin
- Danach Psychiatrie, div. Gutachten von Sachverständigen
- weiterer Ausgang ungewiss

Mit etwas Glück ist das Prozedere nach 3-4 Monaten soweit Verhandlungsreif, dass erstmal nur eine Therapie angeordnet wird, Zeitdauer 3 Monate. Es kann aber auch ganz anders kommen...[[top]]

Da alle das Problem schnell vom Bein haben wollen, haben auch alle Beteiligten kein Interesse, sich näher damit zu befassen, sodass Entscheidungen grundsätzlich amtsseitig nach dem Motto getroffen werden: Weg aus meinem Zuständigkeitsbereich und zwar so, dass mich das Problem nicht wieder einholt.[[zigarre]]

Das liegt nämlich daran, dass in der Staatsdienerkette niemand für irgendwas verantwortlich ist (...oder sein möchte).[[wut]]

Damit ist auch sicher gestellt, dass die Freiheit in weite Ferne rückt...

Frag mal den Walter Eichelburger oder Gustl Mollath. Die erklären dir das ganz genau.

--
Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!

FFP2-Gas(Gratis)masken für 27 Millionen Bürger. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Apotheker. Fehlenden Beipackzettel lesen.

bolte @, Donnerstag, 17.12.2020, 07:58 vor 1857 Tagen @ D-Marker 3347 Views

bearbeitet von bolte, Donnerstag, 17.12.2020, 08:03

Perönliches, sozialistische Mangelwirtschaft:
Gestern hat meine Frau versucht, in drei Apotheken in der Nähe, ein Rezept für ein wichtiges Medikament einzulösen. In allen drei A. nicht vorrätig. Jedes Mal hat sie nach den unten genannten Masken aus dem Ministerium Spahn gefragt. Alle Apotheker wussten von der Aktion, aber keine Apotheke hatte bislang solche Masken geliefert bekommen.
Stehen eine Regierung und der Führer lange genug am Abgrund, dann wird der Sog aus der Tiefe so stark und verführerisch, dann springen diese ab in den Abgrund.
+++

Welche Tragezeiten sind für FFP2-Masken zu beachten?
https://www.bgw-online.de/SharedDocs/FAQs/DE/News/Logo-Physio-Ergo/Corona-Tragedauer-FF...
Informationen zur Tragedauer, Erholungsdauer und notwendigen Pausen für FFP2/FFP3-Masken finden sich in der Tabelle in Anhang 2 (Tragezeitbegrenzung) der DGUV Regel 112–190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" und bei der BAuA.
Weiterhin finden sich Informationen in der Betriebsanleitung des Herstellers.

Die maximale Tragezeit beträgt grundsätzlich längstens 2 Stunden mit anschließender
Mindesterholungsdauer von 30 Minuten. Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil beträgt die maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten.

Kostenlose Masken aus der Apotheke
https://www.apotheken-umschau.de/Coronavirus/FFP2-Gratismasken-fuer-27-Millionen-Buerge...
(...)
In einem ersten Schritt sollen sich über 60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikoschwangerschaften drei kostenlose Masken in der Apotheke holen können.
Dazu soll die Vorlage des Personalausweises oder die Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ausreichen.
Diese Regelung soll laut Spahns Ministerium für die Festwochen gelten und bis 31. Dezember gültig sein. Die Verordnung aus Spahns Ressort zu den Masken soll am 15. Dezember in Kraft treten.

PRODUKTINFORMATION Atemschutzmaske FFP-2
https://www.berner-safety.de/media/8389/ffp2-atemschutzmaske-produktinformation.pdf

3MTM-Atemschutzmaske Serie K100 gegen Partikel

file:///C:/Users/HARTMU~1/AppData/Local/Temp/multimedia.pdf

Wortlaut meines Attestes

Ladygent @, Donnerstag, 17.12.2020, 09:08 vor 1857 Tagen @ D-Marker 3338 Views

Das Attest habe ich erst seit Mitte November da ich bisher ohne Maske und ohne Attest ausgekommen bin (ich meide allerdings auch gewisse Geschäfte seit März).

"Frau XXX geb. xx.xx.xxxx wird von mir ärztlich betreut.
Frau XXX ist aus medizinischen Gründen (durch den vom Mund-Nasen-Schutz verursachte dermatologische Komplikationen beziehungsweise Neurodermitis) von der Pflicht, einen Mund-Nase-Schutz im Sinne der Corona-Verordnungen zu tragen, befreit.
Es wurden alternative Schutzmaßnahmen und angemessene Verhaltensweisen besprochen."

Im Attest meiner Schwester (gleicher Arzt) steht eine andere Diagnose, der Rest ist gleich:
".....(durch den vom Mund-Nasen-Schutzverursachte psychosomatische Beschwerden beziehungsweise Hyperkapnie)...."


Folgende Nachricht habe ich kurz nach Erhalt des Attestes von diesem Arzt erhalten:

"Ich wurde von Denunzianten bei der Polizei, der Ärztekammer und meiner Bank als "Corona-Verbrecher" denunziert und mein Konto gesperrt.
Ich habe mit meinem Anwalt und der Ärztekammer gesprochen. Beide haben mir versichtert, dass die von mir angebotenen medizinischen Leistungen völlig legal sind und es nichts zu beanstanden gibt. Sie können ihr persönliches Attest weiterhin mit gutem Gewissen verwenden und sind damit von der Maskenpflicht befreit."

Gruß

--
In der Politik geschieht nichts zufällig! Wenn etwas geschieht, kann man sicher sein, dass es auch so geplant war!
>> F.D. Roosevelt <<

Erste Hilfe

D-Marker @, Rostock (MV), Donnerstag, 17.12.2020, 09:29 vor 1857 Tagen @ Ladygent 3065 Views

Schlage dem Arzt vor, vorläufig keine Diagnose auf dem befreienden Attest zu vermerken.
Wir leben in einer auch diesbezüglich juristisch bewegten Zeit.

So lange nicht gesetzlich geregelt ist, wer Atteste kontrollieren darf, müssen wir mit der Blockwartmentalität der Masse rechnen.


Und mit Verlaub, die Kassiererin in der Kaufhalle geht es einen feuchten Kehricht an, welche Krankheit mir mein Arzt bescheinigt.


LG
D-Marker

..geht es einen feuchten Kehricht an.. Wenn aber die GeschäftsFührung(in) es so bstimmt und unter den anderen Angestellten ein Böser(in) ist, dann Abmahnung (oT)

bolte @, Donnerstag, 17.12.2020, 09:50 vor 1857 Tagen @ D-Marker 2608 Views

./.

Das wollen wir erst mal sehen

D-Marker @, Rostock (MV), Donnerstag, 17.12.2020, 10:12 vor 1857 Tagen @ bolte 2769 Views

bearbeitet von D-Marker, Donnerstag, 17.12.2020, 10:17

Stichwort Abmahnung.


Da gehe ich mindestens durch 2 Instanzen.

Wenn der Geschäftsführer seine Angestellten anweist, Einblick in das Attest zu fordern, hagelt es Gewerbeabmahnungen.

Keine Namen nennen, aber wie heißt das Gegenteil von brutto?

Na ja, so mal eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, im Wiederholungsfall 500 000 € ...


500 000 Streitwert. Macht bei meinem Anwalt, mal freundlich gerechnet 0,3 % Anwaltsgebühren (BRAGO) 1500 Euronen.


Viel Glück noch im Verfahren.


LG
D-Marker

Ach D-Marker, du bekommst die Streicheleinheten die dein Anwalt erreicht hat. Aber hunderte von Mitbürgern bekommen einen Tritt in den...

bolte @, Donnerstag, 17.12.2020, 10:23 vor 1857 Tagen @ D-Marker 2670 Views

D-Marker behauptet:
+++ Das wollen WIR doch mal sehen...+++

bolte fragt zurück:
Ich kapiere schon was du sagen willst, aber...
Wer ist WIR?

O.K., ich drücke mich mal besonders vorsichtig aus:

D-Marker @, Rostock (MV), Donnerstag, 17.12.2020, 10:45 vor 1857 Tagen @ bolte 2662 Views

Meine Ärzte und Anwälte haben bei mir gelernt.

Da Du den Rat der Hausmeisterei, Dich zurück zu halten, immer noch nicht verinnerlicht hast, kleiner Tipp:
Versetzungsgefährdet.


Zur Zeit sinniere ich, ob Dummheit Frechheit ersetzen kann oder umgekehrt.


Ganz freundlich
D-Marker


Bitte @Haustmeister:
Bitte löschen, falls zu deutlich

(Hippokrates hätte vermutlich bemerkt:
"Das ist mir peinlich, aber ich stehe unter Eid")

Das mit der Diagnose macht mir jetzt erst mal nichts aus

Ladygent @, Donnerstag, 17.12.2020, 10:33 vor 1857 Tagen @ bolte 2716 Views

Bei uns im Ort kursieren die wildesten Gerüchte von Strafen, die die Verkäuferinnen aus eigener Tasche zahlen müssen. Die meisten glauben das und verbreiten es auch.

Mir persönlich ist es grad egal, dass da für mich eine Diagnose drin steht.
Ich weiß, dass die Damen und Herren nicht mal die Einsicht fordern dürfen, aber das wissen sie meistens nicht.

Wir haben hier im Allgäu den bekannten Feneberg, dort gehe ich seit März nicht mehr einkaufen. Das Problem: Die einzige Post im Umkreis ist da drin. Viele der älteren Verkäuferinnen ist es egal, wenn ich ohne Maske komme, nur nicht der Azubine.
Ich habe den Filialleiter kommen lassen und auch er sagte, dass der Konzern beschlossen hat, das Atteste nicht reichen und man eine Maske tragen muss. Darauf hin habe ich die Verwaltung angerufen und das wurde mir so bestätigt.
Zum Glück nehmen die Post-/DHL-Fahrer Pakete auch mit und somit habe ich das Problem für mich gelöst.

In allen anderen Geschäften hier im Ort reicht/gilt das Attest und ich kann einkaufen.

Morgen fahren wir zu meinen Eltern über Weihnachten. Wie es sich da verhält (größere Kreisstadt in NRW) werde ich dann erfahren. Dort gibt es auch eine Maskenpflicht in der Innenstadt an der freien Luft. Groß Lust in die Stadt zu gehen habe ich zwar nicht, aber das eine oder andere werden wir wohl vor Weihnachten noch einkaufen müssen.

Mein Mann ist sowieso schon von mir genervt, daher lasse ich mich auch nicht mehr auf Diskussionen ein: Entweder ich gehe wieder aus dem Geschäft und er tätigt die Einkäufe oder ich darf bleiben.

Als jetzt die Regelungen für Weihnachten kamen war zum ersten mal ein "Knacks" bei ihm zu vernehmen. Das hat ihn schwer getroffen. Wir sind eine große Familie (meine Eltern haben 5 Kinder mit 6 Enkeln) und können also offiziell nicht zusammen feiern.
Unsere Lösung: Am Montag haben wir einen Termin auf dem Amt und melden unseren Wohnsitz bei meinen Eltern an :)

--
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>> F.D. Roosevelt <<

Es gilt grundsätzlich das Hausrecht! Wer ohne Maske kommt muss nicht bedient werden (oder etwas an ihn verkauft werden) Attest irrelevant (oT)

der_Chris @, Nördl. Ruhrgebiet, Donnerstag, 17.12.2020, 11:11 vor 1857 Tagen @ Ladygent 2358 Views

:-P

--
Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!

Wo Du hin willst, komme ich her

D-Marker @, Rostock (MV), Donnerstag, 17.12.2020, 11:21 vor 1857 Tagen @ der_Chris 2653 Views

Danke, Herr Blockwart, für die Belehrung.

Natürlich bricht das Hausrecht das Beichtgeheimnis, die ärztliche Schweigepflicht und das Patientengeheimnis. Feix.

Auf Deinen Befehl vergisst die Verkäufern bei XY Kette, dass sie selbst bei Ladendiebstahl die Polizei rufen muss und nicht mal persönlich den Personalausweis einsehen darf.

Hättest Du eine Tankstelle, nach Orwell 1984 würdest Du auch meine Fahrerlaubnis kontrollieren.


2 OT hast Du noch frei.

LG
D-Marker

Gehen wir ein Stück gemeinsam?

D-Marker @, Rostock (MV), Donnerstag, 17.12.2020, 11:12 vor 1857 Tagen @ Ladygent 2679 Views

Ich hätte gerne von Dir die Aussage


"Ich habe den Filialleiter kommen lassen und auch er sagte, dass der Konzern beschlossen hat, das Atteste nicht reichen und man eine Maske tragen muss. Darauf hin habe ich die Verwaltung angerufen und das wurde mir so bestätigt."

schriftlich bestätigt.

Auf so etwas warte ich regelmäßig.
Neulich bekam ich in meinem Friseurladen die Auskunft, dass Leute mit Maskenbefreiung in diesem Salon grundsätzlich nicht bedient werden. Und da bin ich seit Jahrzehnten Kunde!

Als ich dort fertig war, hat mir der der Geschäftsführer persönlich die Haare geschnitten.

Ohne, dass ich ihn danach gefragt habe, erklärte er mir nebenbei:

Es liegt im Ermessen der Angestellten, ob sie das Risiko eingehen, Sie zu bedienen.

Tja, schauen wir mal weiter.


LG
D-Marker

Gerne bei der Verwaltung in Kempten anrufen und anfordern (OT)

Ladygent @, Donnerstag, 17.12.2020, 11:21 vor 1857 Tagen @ D-Marker 2384 Views

...

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Bitte ausführlicher! OT ist selbsterkärend vorbehalten

D-Marker @, Rostock (MV), Donnerstag, 17.12.2020, 11:28 vor 1857 Tagen @ Ladygent 2460 Views

OwT

Es liegt im Ermessen der Angestellten, ob sie das Risiko eingehen, Sie zu bedienen - Aha, oho, mmhhh

der_Chris @, Nördl. Ruhrgebiet, Donnerstag, 17.12.2020, 13:59 vor 1857 Tagen @ D-Marker 2534 Views

Da irrt der gute Mann...

Der Angestellte ist

Schutzbefohlener

im Arbeitsverhältnis

der Inhaber/Geschäftsführer hat eine

Sorgfaltspflicht

und zu guter Letzt gilt für beide das

Infektionsschutzgesetz

Ich will nicht über Sinn und Unsinn der Maskenpflicht diskutieren, aber so ein Statement lässt über die Geisteshaltung eines "Chefs" tief blicken.

ArbSchG § 3
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

Arbeitsschutzgesetz

Im übrigen möchte ich anmerken, dass mich die Mentalität vieler Arbeitgeber im Hinblick auf den Arbeitsschutz regelmäßig [[kotz]]

Es wird allerhöchste Zeit, dass hier die gleichen Maßstäbe für Bußgelder angesetzt werden, wie im Datenschutz.

Verbote-Kontrollen-Sanktionen! Anders wird das nix.

--
Gruß
Der_Chris

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*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!

Ermessensspielraum

D-Marker @, Rostock (MV), Donnerstag, 17.12.2020, 21:27 vor 1857 Tagen @ der_Chris 2236 Views

Grundsätzlich gebe ich Dir Recht. Und Dank für Deine klaren Worte.
Die Frage ist, wenn es hart auf hart kommt, wie es vor Gericht ausgeht.
Und wenn die Friseuse sagt, sie ist über 60, sie geht das Risiko nicht ein, mich zu bedienen, wird sie in der jetzigen Situation sicher einen verständnisvollen Richter finden. Zumal sich ja der jüngere Geschäftsführer meiner erbarmt hat...

Gut, ich wollte mir unbedingt die Haare schneiden lassen.

Angenommen, diese Situation hätte sich vor 40 Jahren begeben und mein Vorgesetzter bei der Armee hätte mich wegen zu langer Haare zum Frisör geschickt, hätte ich die Sache noch ganz anders aufgezogen. Schon aus Protest.

Der Geschäftsführer hat mich nämlich mit einer stinknormalen Maske bedient.

Da hätte ich sicher gefordert, dass er eine FFP2-Maske trägt.

https://www.bgw-online.de/SharedDocs/FAQs/DE/News/Friseure/Corona-Friseure-20-MNB-Pflic...


Und so schnell hätte er keine organisiert bekommen. Das nur nebenbei.

Aber zurück zum Thema Maskenbefreiung.

Eine der Hauptfragen ist, ob auf der Befreiung vom Tragen der Mund-Nasenbedeckung eine Diagnose stehen sollte. Wie siehst Du das?


LG
D-Marker

Naja, ich habs weiter oben schon niedergeschrieben

der_Chris @, Nördl. Ruhrgebiet, Freitag, 18.12.2020, 12:58 vor 1856 Tagen @ D-Marker 2179 Views

Wer die Macht hat, bestimmt die Regeln

Ich erkläre meinem Lütten (25 Jahre - voll im Saft [[top]] ) regelmäßig, dass es ja durchaus angebracht ist, sich zu widersetzen, insbesondere dann, wenn man eine eigene nicht völlig verschrobene Meinung vertritt. Das gehört zum Erwachsen werden und schleift die Ecken, sowohl einerseits etwas runder, andererseits aber auch schärfer für die zukünftigen "Hahnenkämpfe", die man im System (Arbeit, Beziehung/Freundschaft/Behörden) austragen muss.

Aber eins sollte man dann doch beachten: Es gibt Kämpfe, da steht der Verlierer von Anbeginn fest und dann sollte man sich schon hinterfragen, ob das Unterfangen dann noch sinnvoll ist.

(Die jungen können schneller rennen, aber die alten kennen die Abkürzung[[applaus]] )

Zur Maskenbefreiung ist meine Meinung: Klar, Diagnose mit drauf und am Besten noch amtsärztlich bescheinigt. Die Rennerei und Scherereien hast DU doch am Ende.

Ich fahre diese Strategie gerade im Umgang mit Behörden recht erfolgreich, proaktiv (Nicht vorauseilender Gehorsam) tätig werden und direkt die Steine aus dem Weg räumen, resp. so den Weg damit pflastern, dass mein gegenüber in Zugzwang kommt.

Im Zweifel muss ich doch so oder so nachreichen, hab Lauferei und Schreibkram. Gerade die Hysterie und "Ich nix Zuständig" Mentalität führt doch nur dazu, dass man im Zweifel gegen den Angeklagten entscheidet, solange bis ein Richter was anderes sagt.

Und der Gang durch diese "weichen" Instanzen - ach nö, ich hab da weder Zeit noch Lust zu.

--
Gruß
Der_Chris

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*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!

Volltreffer und versenkt

D-Marker @, Rostock (MV), Samstag, 19.12.2020, 01:46 vor 1855 Tagen @ der_Chris 2208 Views

Dank für offene Antwort.


"Und der Gang durch diese "weichen" Instanzen - ach nö, ich hab da weder Zeit noch Lust zu."

"... Die Rennerei und Scherereien hast DU doch am Ende."

Das Gelbe ist ja auch kein Kampfblatt, sonder analysiert (auch politisch) unabhängig.

(Gäbe es nur Leute wie mich, morgen wäre der Spuk vorbei und Laternenfest)

Lieber Gott, ich danke Dir, dass ich nicht so bin, wie die Anderen. Protestgene gibt es nun mal selten.


Sonst wäre das Gelbe morgen verboten und...

Oder eben umgekehrt.


Es ist vlt. die fallhöhenoptimierte Realität, welche alte Strukturen regelmäßig am Laufen hält und neue verhindert.


https://www.youtube.com/watch?v=NYj5SE88ypw

Verständnisvoll und Dank für die die Menschheit kennzeichnende diesbezügliche Ehrlichkeit.
Hätte hier nicht Jeder so vorbehaltlos/ehrlich geschrieben.

LG
D-Marker

Das sollte Dir aber etwas ausmachen

D-Marker @, Rostock (MV), Donnerstag, 17.12.2020, 22:03 vor 1857 Tagen @ Ladygent 2245 Views

"Das mit der Diagnose macht mir jetzt erst mal nichts aus"

Dank für Deine Boardmail, meine Antwort dazu hier öffentlich, ich glaube, das können wir vertreten.

Was soll ich denn der Verwaltung in Kempten am Telefon sagen?

„Da gibt es im Gelben Forum einen User Ladygent, der hat geschrieben, ich soll Sie anrufen und ...“???


Zur Diagnose:
Die hat nach meiner bescheidenen Meinung nichts auf der Befreiung zu suchen. Jetzt kann man natürlich vortrefflich streiten.

Und genau diese Diskussion möchte ich anstoßen.

Ich stelle unten einen Link ein, in welchem auch entsprechende Aussagen nachzulesen sind.

Zitat daraus:

„Inzwischen gibt es auch Urteile, die besagen, dass das Attest alleine nicht genügt. Der Arzt muss darin auch den konkreten Grund, sprich die Diagnose, vermerken. Eine Befreiung von der Maskenpflicht ohne diese Information darf angezweifelt und muss nicht akzeptiert werden.“

Nun gut, ich bezweifle, dass diese Urteile einschlägig sind (OLG; Oberlandesgericht).

Denn wer weiß, wie geurteilt wird, wer das Attest einsehen darf.

Ich persönlich zeige mein Attest nicht mal der Polizei, wenn keine Kontrollberechtigung vorliegt.

Diese Kontrollberechtigung kann vom Ordnungsamt erteilt werden, ist auch i.d.R. mit der Erlaubnis verbunden, Ordnungsgelder zu verhängen.

Bekommt auch nicht Jeder.

Das Verwaltungsrecht schreibt vor, dass der entsprechende Personenkreis in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat stehen muß. Also mindestens öffentlicher Dienst oder Beamter.
Allein schon zur Durchsetzung von Haftungsansprüchen.

Mein Vorschlag:
Setze Dich nochmals mit dem Arzt in Verbindung und lege ihm nahe, zukünftig keine Diagnose in der Befreiung zu vermerken.

Sollte die Sache vor Gericht gehen, kann ein befugter Richter immer noch nachträglich die Diagnose anfordern.

Im Link findest Du auch, was unbedingt auf der Befreiung stehen sollte.

https://www.arzt-wirtschaft.de/befreiung-von-der-maskenpflicht-aerztliches-attest-nur-b...


LG
D-Marker

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