Das ist auch völlig klar, denn...

sensortimecom ⌂, Mittwoch, 09.12.2020, 11:56 (vor 1870 Tagen) @ Martin5360 Views

.. in Österreich gibt es im Unterschied zu DE die Widerspruchsregelung. Das heisst, du kannst ausgenommen werden wie die Weihnachtsgans, wenn du nicht bei Lebzeiten widersprochen hast.


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