De facto ist es bereits abgeschafft...

Taurec ⌂, München, Dienstag, 17.11.2020, 20:34 (vor 1894 Tagen) @ Griba2271 Views
bearbeitet von Taurec, Dienstag, 17.11.2020, 20:50

... bzw. wird Stück für Stück demontiert oder schlicht ignoriert (was wurde eigentlich aus dem verfassungswidrigen Wahlrecht?). Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan und kann nun gehen.

Das System, das auf dem Boden des Grundgesetzes entstand, ist eine Parteiendiktatur, wobei die Parteien eine Art Staat im Staate darstellen, dessen Strukturen quer zur Verwaltung laufen und durch alle Institutionen auf allen Verwaltungsebenen wie metastasierender Krebs gewuchert sind. Das Grundgesetz hat diese Entwicklung nicht verhindert, sondern durch Art. 21 geradezu gefordert und gefördert.
Darin steht unter anderem: "Ihre [der Parteien] innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen."
Wer die Demokratie aber ihrem Wesen nach einigermaßen verstanden hat, dem ist klar, daß "demokratische Grundsätze" bedeutet, daß die Gewählten nicht den Wählern hörig sind, sondern demjenigen, von dem sie finanziert werden, der ihre Wahlkampfmittel bestreitet, bereits ihre vorpolitische Karriere als Teil des Beziehungsgeflechtes gefördert hat, der nicht zuletzt die Medien finanziert und kontrolliert, vermittels derer das Denken der Masse über die zu wählenden und nicht zu wählenden Politiker und ihre vermeintlichen Positionen und Ziele beeinflußt wird. Das sind die demokratischen Grundsätze, gleichwohl sie von der Politikwissenschaft als eine der korrumpierten Hilfswissenschaften des Zeitgeistes in einer Mischung aus Selbstverblendung und gezielter Irreführung gewiß anders definiert werden.

Daß sämtliche "etablierten" Parteien durch diese Durchsetzung des Wesens der Demokratie nicht nur im staatlichen, sondern auch im vorstaatlichen-parteipolitischen Raume korrumpiert wurden, und zwar durch die selben global agierenden Hintergrundmächte, führte zur Gleichschaltung aller Parteien, Institutionen und der Öffentlichkeit in Richtung des Globalismus. Dadurch war es erst möglich, daß sich ein weiterer Makel des Grundgesetzes im Detail offenbarte, nämlich daß (anders als in Amerika für den Präsidenten) die Amtszeiten des Bundeskanzlers nicht begrenzt wurden. Die ein Stück weit weltfremden Väter des Grundgesetzes lebten in der Illusion, daß es in der Demokratie einen Meinungspluralismus geben würde, der automatisch zur Abwechslung der politischen Strömungen führen würde. Hingegen kann das völlig lächerliche Amt des Bundespräsidenten nur für zwei Wahlperioden bekleidet werden.
Nur so war es möglich, daß sich mit Merkel eine der katastrophalsten Figuren der über zwölfhundertjährigen Geschichte der deutschen Nation dauerhaft einnisten konnte, ein rückgratloser und fremdhöriger Persönlichkeitszombie, der charakterlich und politisch den Ungeist des Grundgesetzes in einer Reinheit verkörpert, wie es kaum ein anderer Mensch unserer Tage tun könnte. Ihre Deckungsgleichheit mit den formellen und informellen Wirkungsprinzipien des bundesrepublikanischen Systems ist derart hoch, daß innerhalb des Systems eine Kraftanstrengung, die zu Merkels Entfernung führen könnte, schlicht nicht möglich ist.

Denn dann hätten die Sozialisten freie Bahn und würden die notwendigen Mehrheiten für ihre Wahnvorstellungen finden.

Ich kann nicht erkennen, inwiefern sie diese Mehrheiten nicht jetzt bereits fänden. Das Ende des Grundgesetzes würde ihnen aber eine wichtige Waffe aus der Hand schlagen, insofern in einem nichtdemokratischen System die Mehrheit keine Argumentationsgrundlage zur Rechtfertigung des eigenen Machterhalts mehr darstellt.

Gruß
Taurec

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