"GG durch Neufassung Infektionsschutzgesetz ... konterkariert"; Lohnt Altruismus gegen den Staat? Was ist mit der Notstandsverfassung?
Servus zusammen,
anders als die Montagsdemonstrationen, die Unterstützung von (ausländischer) Staatsgewalt gegen den eigenen Gewaltstaat hatten, kämpfen die aktuellen Demonstranten ohne jegliche staatsgewaltliche Unterstützung gegen die als Gewaltstaat empfundene Obrigkeit samt Medienapparat.
Sie kämpfen alleine, zur Verteidigung ihrer Rechte, wie auch der Rechte aller anderen. Mit nicht unerheblichem eigenem Risiko in einem zunehmend repressiveren Umfeld. Insofern ist ein gewisser Altruismus den Demonstrierenden nicht abzusprechen.
Lohnt das in Chance-Risiko-Abwägung im Hinblick auf die untätige, willenlose, bequeme (trittbrettfahrende?) oder auch real entgegenstehende Masse an "Grundrechtsträgern"?
Die historische 68er Bewegung und ihre militante anarchistische, im späteren terroristisch genannter extremistischer Ablager R*A*F ist vor allem entstanden im Kampf gegen die auf den Weg gebrachte und auch dann parlamentarisch beschlossene Notstandsverfassung. Diese Widerstandsbewegung hatte wiederum Unterstützung durch (ausländische) Staatsgewalt.
Selbige Notstandsverfassung ist nach der Finanzkrise 2008 und meines Wissens auch im Zshg. mit der Aktualisierung des Katastrophenschutzrechts "angepasst" worden. Natürlich unter dem Radar der Masse, die mediale Aufmerksamkeit war gering. Sie ist beschlossen, verkündet, geltendes Recht. Bedarf "nur" der Aktivierung.
Gegenüber den in der Notstandsverfassung verankerten Repressionsbefugnissen erscheinen die auf den Weg gebrachten "infektoiden" Eingriffsbefugnisse fast wie ein Kindergeburtstag.
Ein einführender juristischer Aufsatz zum Notstandsrecht endet mit dem plastischen Satz:
"Der Einzelne muss namentlich damit rechnen, sein Auto hergeben zu müssen, zu Schanzarbeiten gezwungen zu werden und die Milch nur noch auf Marken zu bekommen".