Papierrezepturen der Wahlscheine

Hans, Dienstag, 10.11.2020, 15:46 (vor 1482 Tagen) @ CalBaer4474 Views

Hallo wertes Forum,

Mir ging eine Mail zu, die beschreibt, wie Fälschungen von Wahlscheinen erkannt werden können. Quelle ist jemand, der beruflich mit Papier zu tun hat. Auszugsweise:

Die Papiere für die Wahlunterlagen der etwa 258 - so ungefähr - Wahlbezirke wurden auf einer Papiermaschine mit 258 verschiedenen Papierrezepturen, die sich spektralphotometrisch nachweisen lassen - hergestellt. Der Papierherstellungsprozess kann nicht kopiert werden. Jede Papiermaschine der Welt erzeugt einen messbaren Unterschied - wie ein Fingerabdruck.
Die Papierrezepturen wurden mittels Markierungszusätzen - also neutral bezüglich jeder messbaren Papiereigenschaft - variiert.
Die Spektren sind in einer Datenbank hinterlegt.
Jeder Wahlschein wird bei der Neuauszählung maschinell durch das Spektralphotometer gejagt und es entstehen zwei Ausgaben - wahr und gefälscht.
Danach werden die "wahren" Wahlscheine ausgezählt. Die falschen Wahlscheine werden analysiert und führen zu den Fälschern.
Jeder Wähler mußte sich in einem Bundesstaat und Wahlbezirk registrieren. Danach wurden die personenbezogenen Wahlunterlagen unter Verwendung der entsprechenden Papierrezeptur - 1 aus 258 - hergestellt.
Nun sagt der Militär, das mit einem speziellen Code - ich vermute sogar mehrere - beim Drucken der Wahlunterlagen nicht sichtbare Informationen eingetragen wurden. Auf jeden Fall ist beim Druck - wie übrigens bei jedem Druckerzeugnis in Deutschland - versteckt ein Vermerk über das Druckwerk/Druckerei automatisch eingetragen. Damit wird in Deutschland beispielsweise jede Zeitung auch noch mit einer fortlaufenden Nummer - codiert - gekennzeichnet.
Jede bekannte Form der Erzeugung eines zweiten Wahlscheines ist unmöglich, weil der unsichtbare Code für das Exemplar des Wahlscheines mit dem unsichtbaren Code des Papiers der Wahlunterlagen übereinstimmen muß.
Diese Informationen sind in einer Datenbank gespeichert. Unter notarieller Aufsicht können diese Informationen ausgewertet werden, ohne dass man das Wahlgeheimnis verletzt.

Obwohl ich nicht zu 100 % von der Richtigkeit obiger Sachverhalte überzeugt bin, dürfte es nicht schaden hierüber zu berichten.
Beste Grüße in die Runde
Hans


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