Briefwahl sollte generell und egal in welchem Land
nur nach Nachweis das man am Wahltag verhindert ist ( nicht im Wahlbezirk anwesend, arbeiten oder geplant im Krankenhaus etc.pp. ) erlaubt sein. Wenn dann solch eine Erlaubnis vorliegt ist nicht per Post sondern auf einem Gericht per Identitätsnachweis der Wahlzettel vor Ort auszufüllen der dann anschließend von einem Beamten versiegelt und am Wahltag gezählt wird. Eigentlich ganz einfach das Verfahren.