Vieles noch unklar
Die regierungsnahe Presse druckst wieder rum statt Fakten zu bringen.
Der Gefährder wurde vom OLG verurteilt. Das scheint also eine Staatsschutzangelegenheit gewesen zu sein. Was war Gegenstand der Anklage? Wie lautete das Urteil? Wurde eine 2/3 Bewährung gewährt? War er Einzeltäter? Wenn ja, wie wurde er radikalisiert? Wie genau war die Überwachung nach der Entlassung geregelt?