OT: aber Realwirtschaft - Entscheidungsfindung

Jacques, Mittwoch, 30.09.2020, 20:25 vor 1945 Tagen 3317 Views

bearbeitet von Jacques, Mittwoch, 30.09.2020, 20:30

Eine Kunde investiert in einen Neubau von rund 40 Mio. EUR. Der Neubau soll im März 21 bezugsbereit sein.
Er kündigte seinen Betriebsstandort per Ende 21.

Den Neubau realisiert ein Totalunternehmer mit einer Pauschale. Der hat Wind bekommen, dass der Kunde gekündigt hat und verzögert nun die Arbeiten am Neubau. Der Totalunternehmer hat leider zu tief angeboten und liegt schätzungsweise 3 Mio. EUR mit seinen Einkäufen daneben. Sprich: er hat Scheixxe kalkuliert resp. der Markt lief gegen ihn. Also will er den Kunden indirekt erpressen und agiert mit Haken und Oesen um einen Verzug des Kunden anzumelden, erklärt daraufhin alle Terminpläne für ungültig und arbeitet mit Halbgas auf der Baustelle. Aber nicht wegen dem Verzug an sich...

Der Netto Unternehmenswert des Kunden beträgt ca. 15 Mio. EUR. Kann er nicht rechtzeitig d.h. bis 31.12.21 einziehen, geht die Firma aufgrund von speziellen Verträgen mit Dritten, schlicht und einfach Konkurs.

So und nun:

Variante 1:
Die Zusammenarbeit mit dem jetzigen Totalunternehmer wird aufgelöst und mit Höchstanstrengung ein Ersatz gesucht.
Trotz einer anständigen Erfüllungsgarantie entstehen folgende finanzielle Risikopositionen:
-1.5 Mio. Mehraufwand für Projektmanagement und Ablösung Planer
-3 Mio. Mehraufwand aufgrund schlechterem Einkauf für neue Subunternehmer
-4 Mio.Forderungen von Sub UN des alten TU (der TU dreht sofort den Hahn zu an die Subs)
-1.Mio. Beschleunigungskosten (2 Schichten, Samstagarbeit etc.)
-0.5 Mio. Prozesskosten
Bezugsrisiko: zu 90% weg.
Summa Sum ca. 9 Mio. abzüglich Erfüllungsgarantie mind. 6 Mio.


Variante 2
Man handelt mit dem alten TU, erlässt ihm Pönalzahlungen (0.5 Mio pro Monat, saugt kein Cash ab) und buttert 2 Mio. oben drauf. Weiter vereinbart man ein Durchgriffsrecht auf seine Sub-Unternehmer (das der Anwalt leider vergass in den TU Vertrag zu nehmen). Als Übergabetermin wird statt Ende März, Ende August vereinbart.
Bezugsrisiko: 50% das es gelingt. Wer garantiert, dass er nicht erneut einen Erpressungsversuch startet?
Muss dann durchgegriffen werden und der Bauherr muss die Ganze Chose selbst in die Hand nehmen, kostet das mindestens nochmals 3 Mio. das Bezugsrisiko erhöht sich.

Variante 3
Dem TU wird angeboten, das Bauvorhaben weiter realisieren zu können, bietet ihm den Übergabetermin auf Ende August 21 an und bei erreichen des Termins zahlt man einen Bonus von 5 Mio. CHF. Das Durchgriffsrecht auf seine Subs wird vereinbart, zwecks Vertrauensbeweis. Sämtlich neue Fortlaufende Zahlung erfolgen auf ein Treuhandkonto, auf das der <TU keinen Zugriff mehr hat.
Wird im April 2021 ein bestimmter Zustand, gerichtlich festgestellt nicht erreicht, so wird eine Pönalzahlung von 5 Mio. zusätzlich fällig, die ab einer neuen Vereinbarung als Erfüllungsgarantie auf erste Anforderung garantiert wird.


Nun wird es besonders interessant:

wie wägt ihr ab?

Für welche Variante würdet ihr euch entscheiden?

Grüsse

Ah ja. Wer gar nichts macht, geht davon aus, dass der TU sehr hoch pokert und trotzdem die rechtzeitige Fertigstellung gelingt.

Jacques, Mittwoch, 30.09.2020, 21:35 vor 1945 Tagen @ Jacques 2271 Views

Alphabetisch:
Geld
Termin
Vertrauen.

Was triggert?

Keine Angst, ist noch nicht entschieden. In einem Monat folgt der Entscheid...

Dem TU fehlen 3 Millionen

Joe68 @, Mittwoch, 30.09.2020, 22:13 vor 1945 Tagen @ Jacques 2180 Views

Dem TU fehlen 3 Millionen, könnte er deswegen in Insolvenz gehen? Hat er noch zweites Projekt am laufen mit ähnlichen Schwierigkeiten?

Ich würde prinzipiell Alternative 3 wählen, wenn der TU liquide bleiben kann bis zur Fertigstellung, dh. Ein Teil der Prämie müsste der TU früher bekommen um liquide bleiben zu können.


Alternative 1, da ist das Risiko dass so kurzfristig kein zweiter leistungsfähiger Anbieter/Subs gefunden werden. Die besten Pläne können die unvorhersehbaren Schwierigkeiten nicht berücksichtigen.

Der TU geht nicht insolvent. O.T.

Jacques, Mittwoch, 30.09.2020, 22:18 vor 1945 Tagen @ Joe68 1830 Views

Andere Herangehensweise

Miesepeter @, Mittwoch, 30.09.2020, 22:04 vor 1945 Tagen @ Jacques 2189 Views

Hi Jacques,

Den Neubau realisiert ein Totalunternehmer mit einer Pauschale. Der hat Wind bekommen, dass der Kunde gekündigt hat und verzögert nun die Arbeiten am Neubau. Der Totalunternehmer hat leider zu tief angeboten und liegt schätzungsweise 3 Mio. EUR mit seinen Einkäufen daneben. Sprich: er hat Scheixxe kalkuliert resp. der Markt lief gegen ihn. Also will er den Kunden indirekt erpressen und agiert mit Haken und Oesen um einen Verzug des Kunden anzumelden, erklärt daraufhin alle Terminpläne für ungültig und arbeitet mit Halbgas auf der Baustelle. Aber nicht wegen dem Verzug an sich...

Wenn man seine Geschäftspartner knebelt - und sei es auch eingeladen durch deren eigene Dummheit oder Fehler - muss man damit rechnen, daß das negative Auswirkungen auf die eigenen Ziele haben wird. Insbesondere wenn der Projektwert den dreifachen Unternehmenswert ausmacht, vielleicht eine fehlgeleitete Strategie.

Die Spekulation ist doch: möglicher Windfall aufgrund falscher Kalkulation des TU: 3 Mio
Maximales Risiko: 15 Mio Unternehmenswert, oder 9 Mio für Notbremse und Plan B.

Sieht mir nach keinem sinnvollen Risiko-Chancenverhältnis aus.

Daher: Plan A so nacharbeiten, dass sowohl für den TU die Sache zu einem runden Erfolg wird, als auch, dass für den Auftraggeber maximale Sicherheit gewährleistet wird - zb durch zusätzliche Resourcen, auch wenn die nochmal 1 Mio extra kosten. Setzt natürlich voraus, dass der TU überhaupt die nötige Qualifikation besitzt.

Anstatt zu versuchen, den TU irgendwie anders zu knebeln, wäre es vielleicht zielführender, ihn aktiv zu unterstützen und seine Fehler nicht zum eigenen Vorteil auszunutzen, sondern möglichst abzufedern. Das Streben muss auf den Erfolg, und nicht auf den Misserfolg abgestellt sein. Ob man dann auch sichernde Elemente der Variante 3 mit unterbringen kann, liegt am Verhandlungs- und Verkaufsgeschick.

Gruss,
mp


Variante 3
Dem TU wird angeboten, das Bauvorhaben weiter realisieren zu können, bietet ihm den Übergabetermin auf Ende August 21 an und bei erreichen des Termins zahlt man einen Bonus von 5 Mio. CHF. Das Durchgriffsrecht auf seine Subs wird vereinbart, zwecks Vertrauensbeweis. Sämtlich neue Fortlaufende Zahlung erfolgen auf ein Treuhandkonto, auf das der <TU keinen Zugriff mehr hat.
Wird im April 2021 ein bestimmter Zustand, gerichtlich festgestellt nicht erreicht, so wird eine Pönalzahlung von 5 Mio. zusätzlich fällig, die ab einer neuen Vereinbarung als Erfüllungsgarantie auf erste Anforderung garantiert wird.


Nun wird es besonders interessant:

wie wägt ihr ab?

Für welche Variante würdet ihr euch entscheiden?

Grüsse

Ich bevorzuge auch eine Kombination.

Jacques, Mittwoch, 30.09.2020, 22:28 vor 1945 Tagen @ Miesepeter 2366 Views

bearbeitet von Jacques, Mittwoch, 30.09.2020, 22:35

weil Vertrauen missbraucht, muss Vertrauen verdient sein.
Also keine langen Verhandlungen, sondern befristetes Angebot im beiderseitigen Positivinteresse, bewehrt mit boni (und malus)mit ursprünglichen Zeitdruck aufgelöst für TU.


Angebot an TU muss vernünftig sein, falls TU daran herumzelebriert und noch mehr Geld schinden will, versucht er das später wieder. Also ist das der Prüfstein. Lehnt er Angebot ab, ist er raus.


Heisst bereite zwei Schienen parallel vor.

Bei allen kritischen Unternehmungen muss man mindestens zweigleisig fahren. Ist wie in der Demokratie ;-) (ot)

Miesepeter @, Mittwoch, 30.09.2020, 22:44 vor 1945 Tagen @ Jacques 1736 Views

Hallo Jacques: (mT)

DT @, Donnerstag, 01.10.2020, 09:03 vor 1945 Tagen @ Jacques 1920 Views

Das Problem stammt doch ursächlich daher, daß der bisherige Betriebsstandort bis Ende 2021 gekündigt wurde. Dies verursachte erst das Erpressungspotenzial des TU.

Wieso wird also nicht geschaut, ob man diese Kündigung etwas nach hinten schieben kann, Corona, etc., denn derjenige, dem diese Hallen/Gebäude gehören, muß ja erstmal einen anderen Unternehmer finden, der da reinkommt, und ob er sein Geld vom jetzigen Unternehmer bekommt oder vom Nachmieter macht für ihn ja keinen Unterschied.

Mieterstreckung nicht möglich,

Jacques, Donnerstag, 01.10.2020, 11:54 vor 1945 Tagen @ DT 1796 Views

Aber gegen Geld wird jeder schwach. Das Dumme nur, ein Mitbewerber ist der Vermieter. Bekommt der Wind ....

An allen Ecken lauert der Teufel.

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