OT: aber Realwirtschaft - Entscheidungsfindung
bearbeitet von Jacques, Mittwoch, 30.09.2020, 20:30
Eine Kunde investiert in einen Neubau von rund 40 Mio. EUR. Der Neubau soll im März 21 bezugsbereit sein.
Er kündigte seinen Betriebsstandort per Ende 21.
Den Neubau realisiert ein Totalunternehmer mit einer Pauschale. Der hat Wind bekommen, dass der Kunde gekündigt hat und verzögert nun die Arbeiten am Neubau. Der Totalunternehmer hat leider zu tief angeboten und liegt schätzungsweise 3 Mio. EUR mit seinen Einkäufen daneben. Sprich: er hat Scheixxe kalkuliert resp. der Markt lief gegen ihn. Also will er den Kunden indirekt erpressen und agiert mit Haken und Oesen um einen Verzug des Kunden anzumelden, erklärt daraufhin alle Terminpläne für ungültig und arbeitet mit Halbgas auf der Baustelle. Aber nicht wegen dem Verzug an sich...
Der Netto Unternehmenswert des Kunden beträgt ca. 15 Mio. EUR. Kann er nicht rechtzeitig d.h. bis 31.12.21 einziehen, geht die Firma aufgrund von speziellen Verträgen mit Dritten, schlicht und einfach Konkurs.
So und nun:
Variante 1:
Die Zusammenarbeit mit dem jetzigen Totalunternehmer wird aufgelöst und mit Höchstanstrengung ein Ersatz gesucht.
Trotz einer anständigen Erfüllungsgarantie entstehen folgende finanzielle Risikopositionen:
-1.5 Mio. Mehraufwand für Projektmanagement und Ablösung Planer
-3 Mio. Mehraufwand aufgrund schlechterem Einkauf für neue Subunternehmer
-4 Mio.Forderungen von Sub UN des alten TU (der TU dreht sofort den Hahn zu an die Subs)
-1.Mio. Beschleunigungskosten (2 Schichten, Samstagarbeit etc.)
-0.5 Mio. Prozesskosten
Bezugsrisiko: zu 90% weg.
Summa Sum ca. 9 Mio. abzüglich Erfüllungsgarantie mind. 6 Mio.
Variante 2
Man handelt mit dem alten TU, erlässt ihm Pönalzahlungen (0.5 Mio pro Monat, saugt kein Cash ab) und buttert 2 Mio. oben drauf. Weiter vereinbart man ein Durchgriffsrecht auf seine Sub-Unternehmer (das der Anwalt leider vergass in den TU Vertrag zu nehmen). Als Übergabetermin wird statt Ende März, Ende August vereinbart.
Bezugsrisiko: 50% das es gelingt. Wer garantiert, dass er nicht erneut einen Erpressungsversuch startet?
Muss dann durchgegriffen werden und der Bauherr muss die Ganze Chose selbst in die Hand nehmen, kostet das mindestens nochmals 3 Mio. das Bezugsrisiko erhöht sich.
Variante 3
Dem TU wird angeboten, das Bauvorhaben weiter realisieren zu können, bietet ihm den Übergabetermin auf Ende August 21 an und bei erreichen des Termins zahlt man einen Bonus von 5 Mio. CHF. Das Durchgriffsrecht auf seine Subs wird vereinbart, zwecks Vertrauensbeweis. Sämtlich neue Fortlaufende Zahlung erfolgen auf ein Treuhandkonto, auf das der <TU keinen Zugriff mehr hat.
Wird im April 2021 ein bestimmter Zustand, gerichtlich festgestellt nicht erreicht, so wird eine Pönalzahlung von 5 Mio. zusätzlich fällig, die ab einer neuen Vereinbarung als Erfüllungsgarantie auf erste Anforderung garantiert wird.
Nun wird es besonders interessant:
wie wägt ihr ab?
Für welche Variante würdet ihr euch entscheiden?
Grüsse