+ Änderung bei Privatinsolvenz - ab 1. Oktober nach 3 Jahren schuldenfrei
Grüß Dich Otto Lidenbrock,
dazu kommt noch der derzeitige Stau bei den Privatinsolvenzen, da geraten wurde, die EU-Richtlinie abzuwarten, welche von 6 auf 3 Jahre verkürzt.
"..in Deutschland ab dem 1. Oktober 2020. Dann können Privatpersonen in der EU, also auch in Deutschland, alle ihre Schulden bereits nach drei Jahren verlieren und ein neues, schuldenfreies Leben beginnen. Wir empfehlen daher, vor dem 1. Oktober 2020 einen Insolvenzantrag nur in absolut notwendigen Fällen einzureichen. "
Quelle
Harte Zeiten für Gläubiger.
..einen angenehmen Abend Allen
Herzdame