Insolvenzantragspflicht tritt ab 01.10. wieder in Kraft

Otto Lidenbrock, Dienstag, 29.09.2020, 16:24 vor 1946 Tagen 3962 Views

Ab Donnerstag, den 01.10.2020, tritt die im Rahmen der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung ausgesetzte Insolvenzantragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit bei juristischen Personen wieder in Kraft. Nur bei ausschließlicher Überschuldung bleibt die Antragspflicht bis zum Jahresende ausgesetzt.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/insolvenzantragspflicht-bei-zahlungsunfaehigkeit-trit...

Werden wir ab Übermorgen die ersten wirklichen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen zu sehen bekommen? Wartet hinter dieser Staumauer vielleicht schon eine reale "erste Welle" an Pleiten, die erst jetzt zum Vorschein kommen werden?

Werden vielleicht ab diesem Datum den ersten Menschen im Land die Augen geöffnet?

+ Änderung bei Privatinsolvenz - ab 1. Oktober nach 3 Jahren schuldenfrei

Herzdame ⌂ @, Dunkeldeutschland, Dienstag, 29.09.2020, 17:14 vor 1946 Tagen @ Otto Lidenbrock 3667 Views

Grüß Dich Otto Lidenbrock,

dazu kommt noch der derzeitige Stau bei den Privatinsolvenzen, da geraten wurde, die EU-Richtlinie abzuwarten, welche von 6 auf 3 Jahre verkürzt.

"..in Deutschland ab dem 1. Oktober 2020. Dann können Privatpersonen in der EU, also auch in Deutschland, alle ihre Schulden bereits nach drei Jahren verlieren und ein neues, schuldenfreies Leben beginnen. Wir empfehlen daher, vor dem 1. Oktober 2020 einen Insolvenzantrag nur in absolut notwendigen Fällen einzureichen. "
Quelle

Harte Zeiten für Gläubiger.

..einen angenehmen Abend Allen
Herzdame

Was aber wohl nicht die Regel ist

Mephistopheles, Dienstag, 29.09.2020, 19:57 vor 1946 Tagen @ Herzdame 2447 Views

Grüß Dich Otto Lidenbrock,

dazu kommt noch der derzeitige Stau bei den Privatinsolvenzen, da geraten wurde, die EU-Richtlinie abzuwarten, welche von 6 auf 3 Jahre verkürzt.

Und wie sieht es bei der Regelinsolvenz aus?

"..in Deutschland ab dem 1. Oktober 2020. Dann können Privatpersonen in der EU, also auch in Deutschland, alle ihre Schulden bereits nach drei Jahren verlieren

sollte man eine Verlustanzeige erstatten?

und ein neues, schuldenfreies Leben beginnen.

Hallodriö

Wir empfehlen daher, vor dem 1. Oktober 2020 einen Insolvenzantrag nur in absolut notwendigen Fällen einzureichen. "
Quelle

Harte Zeiten für Gläubiger.

[[rofl]]

..einen angenehmen Abend Allen
Herzdame

Gruß Mephistopheles

Laut dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

InflationDeflation, Dienstag, 29.09.2020, 20:31 vor 1946 Tagen @ Mephistopheles 2365 Views

"Mit dem heute von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf werden die Richtlinienvorgaben zur Restschuldbefreiung umgesetzt, wonach das Verfahren nur noch drei Jahre statt bisher im Regelfall sechs Jahre dauern soll. Die Regelungen sollen nicht nur, wie von der Richtlinie vorgesehen, für unternehmerisch tätige Schuldner gelten, sondern, wie von der Richtlinie empfohlen, auch für Verbraucherinnen und Verbraucher."

Naütrlich wird dafür auch eine Mitarbeit des Schuldners erwartet

Das musst du mir erklären, wie das gemeint ist

Mephistopheles, Dienstag, 29.09.2020, 20:47 vor 1946 Tagen @ InflationDeflation 2215 Views

Naütrlich wird dafür auch eine Mitarbeit des Schuldners erwartet

...etwa nach dem guten Beispiel von Bundesfinnzminister Olaf Scholz?

[[hüpf]] [[rofl]]

Gruß Mephistopheles

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