Insolvenzantragspflicht tritt ab 01.10. wieder in Kraft
Ab Donnerstag, den 01.10.2020, tritt die im Rahmen der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung ausgesetzte Insolvenzantragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit bei juristischen Personen wieder in Kraft. Nur bei ausschließlicher Überschuldung bleibt die Antragspflicht bis zum Jahresende ausgesetzt.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/insolvenzantragspflicht-bei-zahlungsunfaehigkeit-trit...
Werden wir ab Übermorgen die ersten wirklichen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen zu sehen bekommen? Wartet hinter dieser Staumauer vielleicht schon eine reale "erste Welle" an Pleiten, die erst jetzt zum Vorschein kommen werden?
Werden vielleicht ab diesem Datum den ersten Menschen im Land die Augen geöffnet?