Camp: "Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat keinen Erfolg."

Fleet, Tor zum Harz ex NL, Montag, 31.08.2020, 08:54 (vor 1977 Tagen) @ QuerDenker4436 Views

Hallo zusammen,

ist also das der wahre Grund, warum das BVerfG diese Entscheidung getroffen hat:

1. Der Antrag ist unzulässig.

"Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Harbarth Britz Ott"

LG

Fleet

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"Das ist schön bei den Deutschen: Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch Verrückteren fände, der ihn versteht." (H. Heine)


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