RA Dr. Reiner Füllmich - US-Sammelklage auf Schadenersatz gegen den deutschen Staat und die PCR-Testhersteller

tradi @, Donnerstag, 27.08.2020, 16:10 vor 1944 Tagen 6176 Views

Die US-Class Action (Gruppenklage/Sammelklage) gegen den Deutschen Staat und PCR-Testhersteller nimmt Gestalt an.

Einige Aussagen in dem kurzen Vortrag - https://www.youtube.com/watch?v=JcvPV6_uMiA

  • Die PCR-Tests sind (entgegen den offiziellen Zusicherungen) vollkommen untauglich, eine Infektion festzustellen. Es handelt sich um ein fehlerhaftes Produkt.
  • Es besteht spätestens seit Juni 2020 keine Grundlage für die Coronamaßnahmen mehr. Die für die Maßnahmen erfordeliche "epidemische Lage nationaler Tragweite" (die übrigens maßgeblich auf den untauglichen PCR-Tests beruht), liegt mangels einer "Überforderung des Gesundheitssystems" längst nicht mehr vor.
  • Es fehlt an einer tatsächlichen als auch einer rechtlichen Grundlage für die Maßnahme. Es droht wegen der Maßnahmen (nicht wegen dem Coronavirus) im Herbst die größte Insolvenzwelle aller Zeiten ... in Deutschland und weltweit.
  • Es wird das sanktionsbewehrte US-Beweisrecht, die sog. Discovery, angewendet. Dieses erfordert, dass alle für den Rechtsstreit entscheidenden Beweismittel von den Parteien vorgelegt werden müssen. Ein Zurückhalten oder evtl. sogar Vernichten von Beweismitteln hat Konsequenzen. Eine Partei, die in den USA, ein Beweismittel zurückhält oder vernichtet, verliert den Rechtsstreit wegen Beweisvereitelung.
  • Weil der deutsche Drosten-PCR-Test, der als einer der ersten - auf Empfehlung der WHO - weltweit, also auch in den USA, vermarktet wurde, ist die sachliche Zuständigkeit der US-Gerichte insoweit eröffnet und es kann dort eine Class Action beantragt werden.


Mehr Infos zur geplanten Sammelklage und der Möglichkeit, sich als Klägerin oder Kläger anzuschließen unter:

https://www.corona-schadensersatzklage.de

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Detaillierte Einschätzung von Dr. Füllmich zum Recht auf Schadenersatz

Money Talks I - https://www.corona-schadensersatzklage.de/money-talks/

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Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit
(Thomas Jefferson)

Endlich greift einer an „deren“ offenen Flanke an: den „Tests“! Danke! (owT)

Das Alte Periskop, Donnerstag, 27.08.2020, 18:41 vor 1944 Tagen @ tradi 3057 Views

[*]Die PCR-Tests sind (entgegen den offiziellen Zusicherungen) vollkommen untauglich, eine Infektion festzustellen. Es handelt sich um ein fehlerhaftes Produkt.

[*]Es besteht spätestens seit Juni 2020 keine Grundlage für die Coronamaßnahmen mehr. Die für die Maßnahmen erfordeliche "epidemische Lage nationaler Tragweite" (die übrigens maßgeblich auf den untauglichen PCR-Tests beruht), liegt mangels einer "Überforderung des Gesundheitssystems" längst nicht mehr vor.

[*]Es fehlt an einer tatsächlichen als auch einer rechtlichen Grundlage für die Maßnahme. Es droht wegen der Maßnahmen (nicht wegen dem Coronavirus) im Herbst die größte Insolvenzwelle aller Zeiten ... in Deutschland und weltweit.

[*]Weil der deutsche Drosten-PCR-Test, der als einer der ersten - auf Empfehlung der WHO - weltweit, also auch in den USA, vermarktet wurde, ist die sachliche Zuständigkeit der US-Gerichte insoweit eröffnet und es kann dort eine Class Action beantragt werden.
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Der PCR-Test ist bei nicht streng regelkonformer Anwendung nutzlos

tradi @, Donnerstag, 27.08.2020, 19:52 vor 1944 Tagen @ tradi 3889 Views

https://corona-transition.org/alles-steht-und-fallt-mit-den-fallzahlen-und-diese-mit-de...

Auszüge aus dem sehr lesenswerten Beitrag:


Der PCR-Test für Sars-CoV-2 ist bei nicht streng regelkonformer Anwendung nahezu nutzlos.
Und die sehr aufwendige und korrekte Anwendung des Tests ist bei Weitem nicht garantiert und schon gar nicht überall.


Was misst der PCR-Test?

  • Spürt er das Vorhandensein des Sars-CoVirus-2 auf? Nein.
    Der Test misst bloss Sequenzen, also Nukleinsäuren, die im Virus enthalten sein sollen. Diese Sequenzen wurden zu Beginn der Coronakrise von chinesischen Wissenschaftlern identifiziert und in einem Computermodell zu einer «Gesamtstruktur» des Virus hochgerechnet. Das fragliche Virus wurde bislang noch nie aus dem Blut eines erkrankten Menschen extrahiert, in Reinform gewonnen und untersucht.
  • Kann der Test etwas über das Virus aussagen, ob es sich zum Beispiel im Wirt, in uns, vermehrt? Nein.
  • Oder ob es den Menschen krank machen wird? Nein.
  • Oder sagt der Test vielleicht etwas darüber aus, ob ein getesteter Mensch eine kleine oder grössere intakte Virenlast in sich trägt. Nein.
  • Oder ob es bereits in eine Zelle eingedrungen ist? Nein.
  • Sagt der Test etwas über die Ansteckungsgefahr aus? Nein.


Aus einem Merkblatt zu COVID-19

«Der Nachweis der Nukleinsäure gibt keinen Rückschluss auf das Vorhandensein eines infektiösen Erregers. Dies kann nur mittels eines Virusnachweises und einer Vermehrung in der Zellkultur erfolgen.»

Sofort stellt sich hier die Frage, ob im Anschluss an jedes positive PCR-Test-Ergebnis, die geforderte Zellkultur angelegt wird? Wird also die Vermehrung durchgeführt, damit schliesslich ein gültiger positiver Virusnachweis gelingt?

Eine 52-seitige Arbeitsanweisung:
In wissenschaftlich akribischer Form erklären die Virologen das derzeit einzige zugelassene Verfahren zur Auswertung und Durchführung von PCR-Tests.
Dabei wird sofort klar: Schon die Probeentnahme, etwa an Grenzen, Flughäfen oder in sogenannten Drive-Throughs, wie sie auch in der Schweiz etabliert wurden, machen in den meisten Fällen aus jeder entnommenen Probe eine nutzlose Charge.
Denn um einen PCR-Test erfolgreich durchzuführen, müssen die Proben unter sterilen Bedingungen entnommen werden — und zwar ausschliesslich durch eigens geschultes Personal. In Europa wären das Ärzte, Krankenpfleger oder medizinisch technische Assistenten.
Polizei, Grenzschützer oder private Sicherheitsdienste an Flughäfen zählen nicht dazu.

Schon die Wahl der Entnahmestäbchen offenbart, wie komplex das gesamte Verfahren ist. Die CDC empfiehlt ausschliesslich spezielle Kunststoffstäbchen und rät von Konstrukten aus Holz und Baumwolle ab. Ist der Abstrich erstmal erfolgt, müssen die Proben umgehend, und am besten unter BSL-2 Bedingungen bei Temperaturen zwischen 2 und 8 Grad Celsius aufbewahrt werden.
Die biologische Laborklassifizierung BSL-2 soll garantieren, dass Fremdkontaminationen möglichst ausbleiben. Auch die Temperatur von maximal 8 Grad, die zu keinem Zeitpunkt von der Entnahme bis zur eigentlichen Untersuchung überschritten werden darf, ist entscheidend – so verlangt es die CDC. Wird dieses Temperaturlimit überschritten, ist die Probe nicht mehr verwertbar und müsste neu entnommen werden.

Der Faktor Zeit ist ebenfalls entscheidend. In den USA müssen daher alle Proben ausschliesslich eisgekühlt über Nacht an die CDC geliefert werden wo sie dann untersucht werden. Dauert der Transport länger, dann geht das nur bei entsprechender Zusatz-Kühlung mit Trockeneis und bei Temperaturen von 70 Grad Celsius unter Null.

Bereits an dieser Stelle wird deutlich, dass die in der Schweiz oder Deutschland politisch geforderten, und teilweise umgesetzten PCR-Testmechanismen nicht funktionieren können.

Die Entnahmen entsprechen keinesfalls den geforderten sterilen Bedingungen, Fremdkontaminationen bleiben somit nicht aus. Der Versand zu oftmals privaten Laboren setzt den Proben weiter zu — gerade Testkits, bei denen man sich selber zu Hause einen Abstrich entnimmt – wie zum Beispiel in Deutschland – und per Post verschickt, sind wertloser Müll, bezahlt von verängstigten Bürgern.

Sind die Proben im Testlabor angelangt, geht die Arbeit erst richtig los. Und die ist alles andere als einfach zu bewältigen, wie die CDC-Arbeitsanweisung vorschreibt und begründet.
Neben der eigentlichen Probe muss eine positive Referenzprobe in gleich zwei Varianten, N1 und N2, aufgearbeitet und gemessen werden. Das wiederum darf nicht im gleichen Raum geschehen, in dem sich die Patientenprobe befindet – wegen der Kontaminationsgefahr.

Hinzu kommt die molekularbiologische Aufarbeitung der erhaltenen Patientenproben, die Extraktion der Erbsubstanz, die Reinigung und Dekontamination der PCR-Geräte, und viele weitere Schritte.
Zu glauben, ein PCR-Test sei so etwas wie das Tunken eines Lackmusstreifens in eine Flüssigkeit, um eine Farbänderung zu erkennen, wäre ein grober Fehler. Selbst die Auswertung hat es in sich: Erst die korrekte Interpretation der aufgezeichneten Signale erlaubt eine Aussage.

Ein weiteres Problem: Weil beim PCR-Test bestimmte Virenpartikel, sofern sie denn vorhanden sind, in einem speziellen Gerät vervielfältigt werden und die Konzentration der Virenfragmente nach rund 30 bis 40 Zyklen das x-tausendfache beträgt, sind schon kleinste Kontaminationen fatal.

Denn jeder Fehler wird ebenfalls vervielfältigt. Molekularbiologisch weist die Methode eine massive Schwäche auf, wie die CDC erklärt, denn ausgerechnet bei einer geringen Virusprävalenz – also beispielweise bei wenig «Fällen» pro 100’000 Einwohner zu einem bestimmten Zeitpunkt – liefert sie eine hohe Rate an falsch positiven Ergebnissen. So zeigte sich, dass von 2071 Proben insgesamt 49 positiv ausfielen. Von den 49 Positiven waren jedoch nur 17 Patienten tatsächlich mit dem Erreger infiziert, wie weitere Untersuchungen anschliessend belegten. (32 von 2071 = 1,6 %)

Wie absurd, weil nutzlos, die Forderungen nach Pflichttests in Europa indes sind, beweist ein anderer Aspekt, den die CDC-Dokumentation im Detail beschreiben (siehe PDF unten): Selbst das Vorliegen eines negativen Ergebnisses muss nicht unbedingt bedeuten, man sei nicht infiziert.

Last but not least machte der deutsche Virologe Prof. Hendrik Streeck kürzlich in einem Interview auf einen eigentlichen Denkfehler der Politik in Sachen PCR-Tests aufmerksam:

«Wahrscheinlich ist, dass man viele am Flughafen getestete Reisende gar nicht als infiziert identifizieren kann, weil sie noch in der Inkubationszeit sind. Wenn sie sich in den letzten vier Tagen infiziert haben, wird man das wahrscheinlich nicht nachweisen können, derjenige wäre aber mit einem negativen Testergebnis quasi ‚freigetestet‘. Hinzu kommt das Risiko von falsch-positiven Ergebnissen. Je mehr Menschen auch aus Nichtrisikogebieten getestet werden, desto höher würde die Rate».

Damit decken sich Streecks Aussagen mit jenen der CDC — in Europa erhört werden indes offenbar beide nicht.

Für europäische Gesundheitsbehörden und Politiker sind alleine diese erwähnten Publikationen in der Summe ein Desaster: Sie belegen, dass die von den Hauptmedien täglich zusammenhangslos und ohne jeden Bezug publizierten «Fallzahlen» nahezu bedeutungslos sind – aber Politik bestimmend sind sie trotzdem. Und auf viele Bürger wirken sie schreckend und angsteinflössend.

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Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit
(Thomas Jefferson)

Wenn das so ist, wo kriegen die Impfforscher Viren für ihre Konfrontationstests her?

FOX-NEWS @, fair and balanced, Freitag, 28.08.2020, 01:59 vor 1944 Tagen @ tradi 2717 Views

Da werden Tiere, denen ein Impfstoff verabreicht wurde, mit spezifischen Dosen an Viren gerestet um zu sehen, ob die entwickelten Antikörper funktionieren und das Tier nicht erkrankt.

[[hae]]

Grüße

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Afuera!

Dazu braucht man dann wieder die (bisher zu unspezifischen) Antikörper-Tests. owT

Griba @, Dunkeldeutschland, Freitag, 28.08.2020, 14:11 vor 1943 Tagen @ FOX-NEWS 1996 Views

[[top]]

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Beste Grüße

GRIBA

Die Panik verbreitenden, nicht aufklärenden Medien würde ich mit in Anspruch nehmen ...

Lenz-Hannover @, Freitag, 28.08.2020, 18:32 vor 1943 Tagen @ Griba 2037 Views

"Presse" ist das ja nicht mehr, sondern nur zwischen Werbung versteckte Propaganda.

Wie soll man das verstehen?

FOX-NEWS @, fair and balanced, Samstag, 29.08.2020, 08:57 vor 1942 Tagen @ Griba 1842 Views

Ich brauche große Menge an Viren für so einen Test. Die müssen gezüchtet werden, was man - halte dich fest - erfolgreich tut. Diesen Viren, in wirklich hohen Dosen, werden geimpfte Tiere ausgesetzt!

Es besteht überhaupt kein Zweifel daran, daß die Forscher mit dem Erreger hantieren, der COVID-19 auslöst, da die Versuchstiere genau mit den passenden Symptomen erkranken, wobei die Erreger wiederum von COVID-19 erkrankten Menschen stammmen.

Wird es nicht langsam warm unterm Aluhut? [[zwinker]]

Grüße

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Afuera!

Nehmen wir an ...

NST @, Südthailand, Freitag, 28.08.2020, 05:03 vor 1943 Tagen @ tradi 3035 Views

Mehr Infos zur geplanten Sammelklage und der Möglichkeit, sich als Klägerin oder Kläger anzuschließen unter:

https://www.corona-schadensersatzklage.de

.... die Sammelklage wird angenommen und führt zum Erfolg. Die Regierung(en) werden verurteilt zu Schadenersatz.

Wer bezahlt das dann --- kann ja nur der Steuerzahler sein. Auch wenn jeder aus der Regierung privat haften muss - hat der Jens keine Villa mehr ... aber viel mehr kommt dort nicht zusammen.

Wir reden da wahrscheinlich von 9xx Mrd. oder von x Billionen. Die Gefahr die ich dabei sehe ist, es gibt eine klar definierte Schadensbilanz - und die kann von keiner Regierung mehr in den Schattenbilanzen vergraben werden.

Andere Meinungen ... Wer wäre der Gewinner?
Gruss

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Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!

Auch hier gilt, geliefert wie bestellt -- Panikfraktion bitte zur Kasse! (owT)

DarkStar @, Freitag, 28.08.2020, 08:59 vor 1943 Tagen @ NST 2375 Views

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DS
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"Things usually work --- until they dont."

Perfekt! Viel Erfolg. (owT)

DarkStar @, Freitag, 28.08.2020, 08:58 vor 1943 Tagen @ tradi 2322 Views

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DS
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"Things usually work --- until they dont."

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