Bußgelder zu Corona => juristische Einschätzung gefragt
In diesen Tagen habe ich mir den Bußgeldkatalog angesehen und meine, dass diese hier angedrohten Bußgelder extrem hoch sind, eigentlich jenseits einer gesetzlichen Verhältnismäßigkeit. Das weitere erkennbare Problem ist die Zulässigkeit der Bußgelder usw. welche auf dem Infektionsschutzgesetz aufbauen. Dieses Gesetz regelt aber bezüglich der Erkrankten und eben nicht der Gesunden.
Daher würde ich mich freuen, wenn mit juristischem Hintergrund und Kenntnisse jemand etwas genaueres und handfesteres darstellen könnte. Vielleicht gibt es auch schon Urteile oder Aufhebungsbescheide infolge Anfechtung.