Da verstehe ich einiges nicht
In erster Linie: Wie sind die Kriterien derzeit in Deutschland hinsichtlich "Heimatrückführung" ausländischer Straftäter?
Dazu weiß ich nicht, sollte die erste Frage Schwierigkeiten bei den sog. "Durchführungsbestimmungen" ergeben, warum man den lieben Mitbürger nicht dorthin abschieben kann, von wo er vorher hergekommen ist, nämlich nach Frankreich. Ist doch ein sicheres Drittland in der EU, wo niemand aufgrund seiner Herkunft benachteiligt wird.
Also, - will man das Ganze überhaupt in den Griff bekommen oder will man das - aus politischen Gründen -so weiterlaufen lassen?????