Zitiergebot, die unterschiedlichen Maßstäbe

mh-ing, Samstag, 04.07.2020, 11:11 (vor 1364 Tagen)2280 Views

Das von Scheuer (geplant oder verdummt) verpfuschte Gesetzt, die STVO, welche entgegen früherer Zusicherungen uns nun für geringe Überschreitungen saftig zur Kasse bittet, nebst Fahrverboten, ist nun wegen Verletzung des "Zitiergebots" in der Anwendung ausgesetzt. Das Zitiergebot ist dann angesagt, wenn eine Verordnung/Gesetz Grundrechte einschränkt. Diese durch das Gesetz erfolgenden Einschränkungen müssen mit Verweis auf das Grundgesetz zitiert werden, sonst ist das Gesetz nichtig bzw. in Teilen nicht anwendbar.

All das schlägt nun in den Medien seine Wellen und m.E. korrekt erfolgt die Nichtanwendung der neuen Verordnung. Doch -nichts Neues für Beobachter dieser Vorgänge - stellt man keine weiteren Fragen. Die richtige Frage wäre nämlich:
Wenn Scheuer so etwas tut, was ist sonst noch so falsch gemacht in den Gesetzen und wie wurde das gehandhabt? Man kommt dann schnell zu EkStG, UStG und AO.
siehe
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/292092/
https://openjur.de/u/611448.html (weit unten im Text)
https://grundrechtepartei.de/abgabenordnung-seit-1977-ungultig-wegen-verletzung-des-zit...

Man stellt nun dann fest:
- Das eigentliche nichtige USTG usw. gilt weiterhin.
- Die Juristen ändern die Nichtigkeit in Teilnichtigkeit von entsprechend betroffenen Abschnitten des Gesetzes ab
- Der Fehler dieser Gesetze/Verordnungen wird nicht behoben, sondern bleibt!
- Da der Staat auf Steuern nicht verzichten kann, ist die Justiz willfährig und kein Richter traut sich hier wirklich Recht zu sprechen.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung