Verfassungsfeind öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Gezielte Beseitigung der freiheitlichen Grundordnung

Falkenauge, Donnerstag, 04.06.2020, 08:36 (vor 1415 Tagen)1035 Views

Wessen Tätigkeit darauf gerichtet ist, die in Art. 20 GG unveränderbar festgelegte freiheitlich-demokratische Grundordnung, in der alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht, zu beseitigen, ist ein gefährlicher Demokratie- und Verfassungsfeind. Noch schlimmer handelt indessen, wer die allseitige Erkenntnis- und Urteilsbildung des Volkes, die der demokratischen Willensbildung zugrunde liegen muss, durch einseitige, verzerrte und unwahre Berichterstattung systematisch verhindert. Dann geht nicht mehr alle Kontrolle und Staatsgewalt vom Volke aus, sondern von einer politischen Kaste, die es mit Hilfe seiner Sender beherrscht.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist der wirkmächtigste Gegner der freiheitlichen Gesellschaftsordnung und Förderer einer totalitären Oligarchie:

Verfassungsfeind öffentlich-rechtlicher Rundfunk


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