Verfassungsrichter Huber im FAZ-Interview

rodex, Dienstag, 12.05.2020, 19:38 vor 2084 Tagen 2646 Views

bearbeitet von rodex, Dienstag, 12.05.2020, 19:52

Quelle: FAZ

„Dabei sollte sie zur Kenntnis nehmen, dass Deutschland und die meisten anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gar nicht hätten beitreten dürfen, wenn es den vom EuGH angenommenen schrankenlosen Anwendungsvorrang des Europarechts vor dem Grundgesetz gäbe.“

und

„Ein Vertragsverletzungsverfahren brächte aber eine erhebliche Eskalation, die Deutschland und andere Mitgliedstaaten in einen schwer auflösbaren Verfassungskonflikt stürzen könnte. Denn der schrankenlose Vorrang des Unionsrechts ist mit der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes und vielen anderen Verfassungen nicht vereinbar.„

Sehr lesenswert - das wird noch sehr spannend! Diese Zitate und das Interview nur als Ergänzung zum Diskussionsstrang weiter unten: DGF. Ich bleibe dabei: Hier wird schlafwandelnd eskaliert. Eine Tragödie unabsehbaren Ausmasses entfaltet sich in Zeitlupe vor unseren Augen. Der Konflikt konnte aber auch nicht weiter aufgeschoben werden. Aus meiner Sicht müsste die EZB ihre Arroganz ablegen und in den Rahmen der Verträge zurückkehren.

In der Tat...

Revoluzzer @, Dienstag, 12.05.2020, 19:51 vor 2084 Tagen @ rodex 1919 Views

"Der EuGH scheint dagegen eher hierarchische Vorstellungen zu haben, bei denen die Dialektik keine so zentrale Rolle spielt."

"Als Sanktion die Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts zu beschneiden geht so einfach nicht, weil die Entscheidung ja auf der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes gründet. Ein solcher Schritt brächte unser Land zudem in die Nähe der Vorgänge in Polen oder Ungarn."

Sehr schön. Der Kaiser ist nackt... und jetzt ist es ausgesprochen.

Revo.

Das GG und sein Art 20/4 sind für den Arsch

Tempranillo @, Dienstag, 12.05.2020, 20:06 vor 2084 Tagen @ rodex 1890 Views

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Was steht da?

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Welche Ordnung ist gemeint?

Natürlich die demokratische!

Das Recht auf Widerstand greift also nur für den Fall, daß die demokratische Grunzordnung beseitigt werden soll.

Davon ist weit und breit nichts zu sehen, denn Demokratie heißt Auflösung aller Staaten, Kulturen und Völker, um sie zunächst kontinentalen überstaatlichen Gebilden einzuschmelzen, danach dem Weltstaat.

Innerhalb des Demokratiekonzepts paßt nach wie vor völlig widerspruchsfrei eines zum anderen.

Tempranillo

--
*Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes*, (Francis Delaisi).

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden

rodex, Dienstag, 12.05.2020, 20:15 vor 2084 Tagen @ Tempranillo 1605 Views

Ich denke, dass auch der Absatz 3 mit der in Absatz 4 gemeinten Ordnung gemeint ist. Nur für den (natürlich rein hypothetischen) Fall, dass jemand das BVerfG (und somit das Grundgesetz) ignorieren und dessen Rechtsprechung durch vorgeblich hierarchisch höherstehende EuGH-Rechtsprechung ersetzen will.

Die BRD, gesetzestreu wie eine Theokratie

Tempranillo @, Dienstag, 12.05.2020, 20:20 vor 2084 Tagen @ rodex 1577 Views

Ich denke, dass auch der Absatz 3 mit der in Absatz 4 gemeinten Ordnung gemeint ist. Nur für den (natürlich rein hypothetischen) Fall, dass jemand das BVerfG und somit das Grundgesetz ignorieren und dessen Rechtsprechung durch vorgeblich hierarchisch höherstehende EuGH-Rechtsprechung ersetzen will.

Was ist so schwer zu verstehen? Entschuldige bitte diese Frage. Die BRD hält sich in vollkommener Weise an geltendes Recht und Gesetz, das nun mal demokratisch ist und auf Thorah bzw. Talmud zurückgeht.

Die BRD ist auf andere Weise gesetzestreu wie die Theokratien des Iran, Saudi Arabiens und Israels.

Tempranillo

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*Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes*, (Francis Delaisi).

Und im übrigen....

der_Chris @, Nördl. Ruhrgebiet, Dienstag, 12.05.2020, 23:08 vor 2084 Tagen @ Tempranillo 1326 Views

Bescheinigt dir jeder Jurist, der nicht der Kaste Winkeladvokat angehört, sondern als Amtsträger des Rechtsstaats agiert, dass GG 20/4 JEDERMANN das Recht einräumt, das höchste Gericht anzurufen.

Die Ableitung, die Keule zu schwingen, lässt sich (...leider?) daraus nicht ableiten.

--
Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!

Gerichte bemühen ist zwecklos bei einer abhängigen Justiz

Socke ⌂ @, Dienstag, 12.05.2020, 23:20 vor 2084 Tagen @ der_Chris 1353 Views

Bescheinigt dir jeder Jurist, der nicht der Kaste Winkeladvokat angehört, sondern als Amtsträger des Rechtsstaats agiert, dass GG 20/4 JEDERMANN das Recht einräumt, das höchste Gericht anzurufen.

Was aber keinem hilft, bei unserer abhängigen Justiz.
Nö, da kommt nichts mehr, die Sache ist gelaufen, das Böse hat sich endgültig festgesetzt. Bis sich diese Verhältnisse mal wieder änder wird noch viel Zeit vergehen.

--
Notquartier für das Gelbe:
http://derclub.xobor.de/
(Im Falle von Störungen beim Gelben soll dies nur als "Info-Kanal" dienen, bis das Gelbe wieder erreichbar ist, siehe hier)
https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=509208

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