Ich weiß nicht, ob Du meinen Kommentar gelesen hast. Muss jetzt jeder die Verordnung kennen, dass Polizisten auch ihre Maske nicht tragen müssen und mich gefährden dürfen.
Niemand muss die Verordnung dahingehend kennen und sich verpflichtet fühlen einen Gesetzeshüter, trotz Unkenntnis, zu ermahnen. Und ob du meinst, dass du gefährdet wirst ist irrelevant. Welcher Rechtsanspruch ergibt sich für einen "Nichtgesetzeshüter" aus der Unkenntnis bzw. Kenntnis dieser besonderen Regelung in der Coronaschutzverordnung?
Richtig, gar keiner. Bitte verlassen sie den Supermarkt.
Ich habe über den gesunden Menschenverstand und das Beispiel geredet. Im Rahmen des Hysterikums (copyright @Kosh), das ja überhaupt erst Grund ist für das polizeiliche Tun, ist es absolut nicht nachvollziehbar, keine Maske zu tragen. Du sagst Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Da bin ich bei Dir. Hier geht es aber um Leben und Tod, ergo hat der Polizist ein geringes Gut (Polizisten dürfen auch keine Maske tragen) gegen ein hohes Gut (nämlich das Leben des Anderen) abzuwägen und handelt nur vermutlich gesetzlich richtig, aber eben völlig falsch.
Er hat das nicht abzuwägen. Er verzichtet in Situationen, in denen der Mindestabstand gewahrt werden kann (im Supermarkt im Gegensatz zum Bus kein Problem), auf seinen Mundschutz. Richtig so. Ob er damit jemanden gefährdet, das steht in dem Augenblick, da der Gesetzeshüter den Mann über seine Pflicht aufklärt und sich dieser nicht gesetzesgehorsam verhält, nicht zur Diskussion (Siehe Artikel 2 Grundgesetz "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden"). Wer eine solche Diskussion führt, kann genausogut im Kreis vor dem Beamten hüpfen.
Warum geht der Mann nicht? Weil er wie viele Menschen heutzutage einen Macht- bzw. Rechtstreit sucht, den es auf dieser Ebene des Rechtsstaats gar nicht gibt.
Denn es ist nicht einsehbar, warum hier ein Fall vorliegen soll, die Maske nicht auch tragen zu müssen, denn das steht eben auch in der von Dir zitierten Verordnung drinnen, dass es verhältnismäßig sein muss.
Und welches Verhältnis ist gemeint?
Richtig, die Möglichkeit einer Abstandshaltung zu anderen Menschen. Ist möglich, also bedarf es für den Polizisten keines Mundschutzes.
"In Situationen, in denen der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann, tragen die Einsatzkräfte in NRW jetzt regelmäßig eine Atemschutzmaske im Standard FFP1 bzw.ein MNS. Eine generelle Pflicht zum Tragen von Masken zum Schutz der Atemwege besteht für die Sicherheitsbehörden somit nicht."
Ich halte übrigens das Verhalten beider Seiten für den Grund der Eskalation, nur die Polizei ist geschult in Deeskalation. Ich weiß, dass der, der gesetzlich etwas falsch macht, selten Einsehen hat und man definitiv durchgreifen muss. Hier liegt der Fall aber nicht so einfach wie Du ihn machen willst, um was, ja was: RT zu diskreditieren?
Um deutlich zu machen, dass der Polizist seinen Job richtig gemacht hat, dass man aufgrund der Coronaschutzverordnung hätte viel geradliniger durchgreifen müssen. Vielleicht wird die Verordnung ja in den kommenden Monaten/Jahren noch verschärft. Ich wäre für mindestens eine Woche Inhaftierung bei Pflichtverletzung.
Herzlichst,
Ashitaka
Versteh mich nicht falsch.
Die Irritation bzgl. der ganzen Dritte-Reich-Entwicklung (Mein Wunsch nach Verzweiflung und Fragemut, statt der simulierten Erhabenheit und erstarrenden Antworten) wird dadurch beschleunigt, dass man solche Ereignisse als gesetzeskonform bzw. richtig darstellt.
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Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.