Aufkauf von Staatsanleihen durch EZB teilweise verfassungswidrig mL

Centao @, Dienstag, 05.05.2020, 10:58 vor 2093 Tagen 2200 Views

bearbeitet von Centao, Dienstag, 05.05.2020, 11:03

Das Bundesverfassungsgericht[/color] hat mehreren Verfassungsbeschwerden gegen ein umstrittenes EZB-Anleihenkaufprogramm heute zum 05.05.2020 stattgegeben. Die Beschlüsse seien kompetenzwidrig. Bundesregierung und Bundestag hätten die Kläger in ihren Rechten verletzt.

Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstößt teilweise gegen das Grundgesetz, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft haben. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag.

Mit dem Urteil, das Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verkündete, hatten Verfassungsbeschwerden teilweise Erfolg. Beschwerdeführer sind unter anderen der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und AfD-Gründer Bernd Lucke.

Quelle: Welt/dpa-infocom

Wie die BuReg da wieder raus findet, ist mir völlig schleierhaft. Dies war auch @dottore klar.
Ohne Notgesetzgebung oder andere Tricks finden die Eurobonds nicht statt, oder eben gegen die Verfassung.

"Im äußersten Fall könnte das Verfassungsgericht der Deutschen Bundesbank untersagen, sich an den Anleihenkäufen zu beteiligen. Das hätte spürbare Auswirkungen, denn die Bundesbank ist größter Anteilseigner der EZB - fiele sie aus, wäre mit einem Schlag etwa ein Viertel des Kaufvolumens weg. Das realistischere Szenario dürfte sein, dass die Richter Bedingungen formulieren, die für eine deutsche Beteiligung an den Käufen künftig erfüllt werden müssen."

Gruß,
CenTao

Wie die BuReg da wieder raus findet, ist mir völlig schleierhaft. Als Witz gedacht?

bolte @, Dienstag, 05.05.2020, 12:21 vor 2093 Tagen @ Centao 1994 Views

Wenn Merkel aus Süd - Afrika in Thüringen anruft und Kraft ihrer Wassersuppe bestimmt, dass eine demokratische Wahl wiederholt werden muss und ein demokratisch gewählter MP wegen der beteiligten "Schwefelpartei" sofort aus dem Amt zu entfernen ist, sonst schleudert sie Blitze gegen die FDP.
Die Wahl sie einen Dreck kümmert. Wie soll da ein in Teilen illegales Gesetz diese Bundeskanzlerin aufhalten, wenn ihr starker Arm es so will?
Die Vertrauensfrage stellen? Das ist ein komplizierter Vorgang, denn welche Partei, mit welchem Kandidaten, mit welcher Mehrheit stellt den Antrag beim Bundespräsidenten?

Tempus fugit: BVerfG befristet Bundesbank-Teilnahme an PSPP der EZB auf 3 Monate

Centao @, Dienstag, 05.05.2020, 13:07 vor 2093 Tagen @ bolte 2003 Views

bearbeitet von Centao, Dienstag, 05.05.2020, 13:15

Von Hans Bentzien

FRANKFURT (Dow Jones) - Die Deutsche Bundesbank muss ihre Staatsanleihekäufe im Rahmen des Public Sektor Purchase Programme (PSPP) der Europäischen Zentralbank (EZB) nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) binnen drei Monaten einstellen, wenn nicht der EZB-Rat die Verhältnismäßigkeit des PSPP besser als bisher begründet.

BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle sagte: "Der Bundesbank ist es untersagt, nach Ablauf einer für die Abstimmung im Eurosystem notwendigen Übergangsfrist von höchsten drei Monaten an Umsetzung und Vollzug der verfahrensgegenständlichen Beschlüsse weiter mitzuwirken, wenn nicht der EZB-Rat in einem neuen Beschluss nachvollziehbar darlegt, dass die mit dem PSPP angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen."

Die Verfassungsbeschwerden der Kläger wies das Gericht gleichwohl zurück.

Quelle:Guidants.com

Hallo @bolte,
wahrscheinlich werden sie Mittel & Wege finden, aber das Konfliktpotential steigt erheblich..[[zigarre]]

3. Deutsche Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte dürfen weder am Zustandekommen noch an Umsetzung, Vollziehung oder Operationalisierung von Ultra-vires-Akten mitwirken. Der Bundesbank ist es daher untersagt, nach einer für die Abstimmung im Eurosystem notwendigen Übergangsfrist von höchstens drei Monaten an Umsetzung und Vollzug der verfahrensgegenständlichen Beschlüsse mitzuwirken, wenn nicht der EZB-Rat in einem neuen Beschluss nachvollziehbar darlegt, dass die mit dem PSPP angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen. Unter derselben Voraussetzung ist die Bundesbank verpflichtet, für eine im Rahmen des Eurosystems abgestimmte – auch langfristig angelegte – Rückführung der Bestände an Staatsanleihen Sorge zu tragen.

Die EZB will ja antworten.. lt. Guidants.

Gruß,
CenTao

Papier ist geduldig - die Bundestagswahlen sind ja auch seit den 50ern ungesetzlich - hatte das bisher Konsequenzen?

Griba @, Dunkeldeutschland, Dienstag, 05.05.2020, 16:17 vor 2093 Tagen @ Centao 1797 Views

Insofern dürfte diese Entscheidung genauso zu den Akten genommen werden, wenn die Gott-Kanzlerin das anders sieht. Und sie entscheidet schließlich alternativlos - Louis IX wird noch getoppt!

--
Beste Grüße

GRIBA

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