Hypotheken, Brief- und Buchgrundschuld, Rangfolge etc.
Ich bin ja lediglich Laie, habe mich aber aus besonderen Gründen mit der ganzen Problematik befaßt.
Ein Käufer kauft ein Grundstück und zahlt bar. Um sich persönlich abzusichern trägt der Käufer eine Eigentümergrundschuld im ersten Rang auf das Grundstück ein. Nun hat er 2 Möglichkeiten. Erstens die Buchgrundschuld, welche nun im Grundbuch vermerkt wird. Für jeden sichtbar. Zweite Möglichkeit ist die Briefgrundschuld. Hier wird ganz klassisch ein Grundschuldbrief vom Grundbuchamt erstellt. Auf den Namen des Eigentümers sowie dem gewünschten Betrag auf das Grundstück. Die Summe kann 100€ oder auch 10 Millionen. Oder man teilt ein paar Summen auf und läßt sich die ersten 3 Ränge besichern.
Wenige Wochen später kommt dann der Grundschuldbrief per Einschreiben an. Auf den sollte man sehr gut aufpassen. Weil jeder der ohne weiteres Verfahren vollstrecken kann. Und zwar plus 18% Zinsen jährlich.
![[image]](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/none/path/s59fd35d51f125142/image/i9abe1f2d9616e12a/version/1551099390/inhabergrundschuldbrief.jpg)
Jeder der jetzt eine bezahlt Immobilie hat sollte sich so eine Briefgrundschuld auf den Eigentümer zulegen. Weil dann ersten Ranges. Staatliche Zwangshypotheken oder andere Gläubiger kommen dann alle nachrangig. Sicherlich wird man dann rückwirkend die Rangposition aufheben, aber das geht dann nur kurzfristig.
Die Banken mit ihren Grundschulden wird man auch nicht im Rang zurück setzen können. Sonst verlieren ja die Immobilien rasant an Wert. Die 500€ Notarkosten sollte man nun nicht scheuen. Zumindest ich habe meine Immobilien derart gesichert. Obs hilft wird sich zeigen.
Aber zurück zur Briefgrundschuld. Ich als Inhaber der Eigentümerbriefgrundschuld habe die Gewalt über mein Vermögen.
Niemand weiß tatsächlich wer der eigentliche Inhaber dieses Grundschuldbriefes ist. Ich kann ihn der Bank abtreten für einen Kredit. Kann aber auch mein Bruder, mein Schwager oder irgend ein Bekannter sein. Ich gebe den Brief als Sicherheit.
Die Abtretung muss ja nicht notariell sondern kann sogar mündlich erfolgen.
Was ich eher befürchte ist, dass die Möglichkeit einer Briefgrundschuld in Kürze abgeschafft wird. Insofern ist aus dieser Sicht auch schnelles Handeln erforderlich.