Was passiert bei einer Bankenpleite mit der Grundschuld, wenn die Hypothek getilgt ist?

Karin, Samstag, 25.04.2020, 07:24 vor 2104 Tagen 6079 Views

bearbeitet von Karin, Samstag, 25.04.2020, 07:35

Hallo zusammen,

Banca rotta, das galt bis vor Kurzem noch als ziemlich unwahrscheinlich, heute nicht mehr.

Was passiert im Fall einer Bankenpleite mit der Grundschuld auf einer Immobilie, wenn das Darlehen getilgt ist?
Die Grundschuld zugunsten der Bank steht aber noch dort, weil ein Umbau geplant ist.

Dass der Darlehensnehmer nach der Tilgung einen Anspruch auf eine Löschungsbewilligung hat, ist klar.

Marc Friedrich hat nun - wenn ich ihn richtig verstanden habe - in einem seiner lauten Videos behauptet, dass die Bank im Fall einer Pleite eine Grundschuld auch dann versilbern kann, wenn die Hypothek getilgt ist. Bzw. sagte er, man sei erst dann auf der sicheren Seite, wenn man eine Löschungsbewilligung in der Tasche hat.

Meine Logik sagt: Ohne eine bestehende Forderung kann die Bank nicht auf eine Grundschuld zuzugreifen, ganz einfach. Wie sollte das auch gehen: "Leider sind wir pleite, aber wir haben da von dir so einen Wisch, also schieb mal schnell 100.000 € rüber". Nee, das kann doch nicht sein.

Gibt es eine solche oder andere Fallen, wenn die Grundschuld zunächst eingetragen bleibt?

Wie ist eure Meinung, wie ist die Rechtslage, wo lauern Gefahren?

Gruß Karin

PS: dottore hatte mal beschrieben, wie man eine Grundschuld in eine Eigentümer-Grundschuld umwandlen kann, und was das für Vorteile hat.
Der Link http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=81475 funzt allerdings nicht mehr.

Umzug Forenarchiv

Echo @, Samstag, 25.04.2020, 08:52 vor 2104 Tagen @ Karin 4559 Views

bearbeitet von Echo, Samstag, 25.04.2020, 09:29

Dottores Beitrag ist jetzt zu finden unter https://archiv1.dasgelbeforum.net/index.php?id=81475
Mit etwas handwerklichem Geschick könnte man die Umleitungen aufs Forenarchiv automatisch vornehmen: Eine Mod-Rewrite Regel, die bis zu einer bestimmten ID automatisch umroutet.

Die Idee, mittels Inhabergrundschuld oder Wohnrecht irgendwelche staatlichen Zwangsmaßnahmen zu sabotieren ist nicht garantiert. Grundsätzlich jedoch kann man eine Zwangsversteigerung mehr oder weniger ausspielen, wenn das Grundbuch belastet ist, denn dann kann ein Strohmann die Immobilie günstig erwerben. Was mit etwaigen Zwangshyptotheken passiert und wie die sich berechnen ist jedoch unklar.

Laut Notaren sei die Grundschuld kein Problem, solange man die Löschungsbewilligung hat - man müsse dann halt notfalls gegen eine anstehende Pfändung klagen. Doch Hausbesitzer "... sollten ihren Erben ein sauberes Grundbuch hinterlassen, damit diese sich nicht damit herumärgern müssen, dass sie benötigte Unterlagen nicht mehr auffinden."

Die ganze Sache war um 2009 heiß diskutiert wegen dem Verscherbeln von Forderungen. Ich glaube mich erinnern zu können, dass damals sogar das ein oder andere Gesetz geändert wurde.

Wichtig:

Jacques, Samstag, 25.04.2020, 09:16 vor 2104 Tagen @ Karin 4802 Views

Schuld im Grundbuch löschen lassen UND schuldbrief (inhaberpapier!!!) nach Hause nehmen.

Hallo Karin. (mT)

DT @, Samstag, 25.04.2020, 10:29 vor 2104 Tagen @ Karin 4944 Views

bearbeitet von DT, Samstag, 25.04.2020, 10:33

Angenommen, Du hast Deine Hypothek getilgt und Dein Bank geht pleite und in der Insolvenzmasse wird Deine Grundschuld mit verkauft. Die Grundschuld hat den Wert Forderungen minus Zahlungen, also Null. Welche andere Differenz soll wegen einer Insolvenz oder eines Verkaufs der Grundschuld (darüber wurde ja im Zuge der Verbriefungen, die Jörg Asmussen in den 2000er Jahren so gerne wollte, diskutiert) denn netto übrigbleiben. Der Verkauf der Forderung erhöht ja diese nicht.

Darüber brauchst Du nicht in Sorge zu sein.

Was allerdings viel wahrscheinlicher ist, ist die Tatsache, daß sich Leute wie Saskia Esken durchsetzen und ihrem Parteigenossen Scholz einflüstern: mach doch die "einmalige Vermögensabgabe, zur Finanzierung der Corona-Folgen".

Lies Dir dieses Dokument hier Seite für Seite und Wort für Wort genau durch und schau auch ins GG Art 106 Absatz 2 rein und schau, was WIRKLICH auf Dich zukommen wird:

https://www.bundestag.de/resource/blob/691376/2feb28d7057bf918bd18254ab06d95ad/WD-4-041...

Ich tippe auf 50%, verteilt auf 10 Jahre. Weil die gierigen Politiker, die nichts anderes sind als Besatzertrojaner, im Auftrag der "EU" und der "Amis" dafür sorgen werden, daß wir fleißigen Deutschen die prassenden Südländer und die unfähigen und inkompetenten Amis füttern dürfen. Dort werden die Schulden sicher durch Gelddrucken und Ausgabe von Bonds, die dann von EZB bzw. Fed aufgekauft werden, monetarisiert werden, aber einer muß der Bagholder sein, und das werden die deutschen "Wohlhabenden" sein.

Wohlhabend wird dann einfach so definiert, daß man was holen kann.

Daß die Italiener, Spanier und Franzmänner schon mit 60 in fette Rente gehen und zT mehr als doppelt so hohes Vermögen haben wie die deutschen Hamster im Rad, läßt man unter den Tisch fallen. Die Italiener fangen ja jetzt schon an, rumzujammern.

https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=524839

Du wirst sehen, die werden DIESES Bild hier nehmen, um "wohlhabend" zu definieren:

[image]
Quelle: DIW

Dann werden sie sagen: wenn man in der oberen "Hälfte" ist, ist man "wohlhabend". Dann gehörst Du laut DIW schon zu den "Oberen 10%". In Wirklichkeit und nach Deinem Gefühl nach gehörst Du "nur" zur oberen Hälfte.

Wie Du genau siehst, reicht es, ein Haus zu haben das abbezahlt ist, nehmen wir einmal 300-500kEUR an, und schwupp, gehörst Du zu den "Top 10%". Du fühlst Dich gar nicht reich, bist ein Hamster im Rad, tust jeden Tag Deine Pflicht, rödelst um über die Runden zu kommen, aber für die Grünen Khmer, für eine Annalena, für einen Robert und vor allem für Saska & Co gehörst Du zu den Wohlhabenden.

Also, stell Dich schon mal auf 250000 EUR (bei angenommenen 500 k Hauswert, wie auch immer ermittelt) ein, das über 10 Jahre, macht 25kEUR extra pro Jahr. Vielleicht über 20 Jahre, macht trotzdem 12,5 kEUR pro Jahr = 1000 EUR mehr.

Du schreist auf! Aber dann sagen Dir der dreckige Sozen-Scholz und die Luder-Saskia: Liebe Karin, Du hast doch auch die letzten 30 Jahre 1000 EUR im Monat Hypothek abgedrückt, Deine Leistungsfähigkeit ist so groß, für die "EUOPÄISCHE SOLIDARITÄT" geht das auch die nächsten 20 Jahre, "soviel sollte uns EUROPA doch wert sein".

Und die Politiker lachen sich ins Fäustchen und die Italiener und Spanier behalten ihren Besitz, ihre Wohnungen und Häuser, zahlen nix, Corona ist dann schon lange vorbei, und Du und Deine Kinder bluten immer noch.

Und die Claqueure freut's auch noch, schau Dir die Kommentare auf Merz' Twitter Statement an:

https://twitter.com/_FriedrichMerz/status/1251868150120902656

Zum Beispiel ein "Mattheus Berg": "Ich will nicht länger zusehen, wie solche Trottel wie du Europa und die Zukunft meiner Generation zerstören. Diese Rhetorik ist absolut giftig."

Zahlt doch, Mattheus Berg & Co, und huldigt jeden Tag an Eurem Besatzerschrein der weiteren Ausplünderung Deutschlands.

Du siehst, wegen des hypothetischen Verkaufs einer bezahlten Grundschuld bei hypothetischer Insolvenz muß man sich keine Gedanken machen. Wohl aber über den kommenden Lastenausgleich.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/coronavirus-krise-sollen-reiche-fuer-die-kos...

"So könnte man nach der Krise ein jährliches Zusatzaufkommen von 20 bis 25 Milliarden Euro generieren, ohne wirtschaftliche Schäden zu riskieren", sagt Bach. Dabei würden beide Instrumente - die Vermögensabgabe und der Einkommenssoli - jeweils die Hälfte zu diesem Betrag beisteuern.<<

Gruß DT

Traurig aber wahr

Echo @, Samstag, 25.04.2020, 11:07 vor 2104 Tagen @ DT 4174 Views

Das Szenario ist etwas überspitzt aber denkbar, denn Immobilien können nicht davonlaufen. Bei den absoluten Zahlen würde ich widersprechen - 10 Jahre für 50% ist zu kurz, eher 30 Jahre 50% oder 10 Jahre 10%. Ob Firmen und Stiftungen anders behandelt werden, bleibt fraglich.

Alternativ wird einfach die Grundsteuer massiv erhöht. In USA nimmt man die Hausbesitzer über Property Tax aus, die bei ca. 1% p.a. liegt. Dafür haben die dort keine Grunderwerbsteuern oder teure Notare.

Der Staat als unkalkulierbares Risiko auch in entwickelten Ländern :-(

Die Zwangshypothek wird man schwer umgehen können, auch nicht mittels Eigentümergrundschuld, denn in einer Zwangsversteigerung bleibt die Schuld sicherlich erhalten. Wobei es sicherlich die eine oder andere Konstellation geben könnte, mit der man besser fährt.

Es wird in die Richtung von Dr. Kralls Thesen laufen (müssen)

Dionysos @, Samstag, 25.04.2020, 11:48 vor 2104 Tagen @ DT 4288 Views

Hallo DT,

danke für die Zusammenfassung der aktuellen Missstände. Die Summen sind einfach zu groß, um sie nicht anderweitig zu refinanzieren. Daraus folgt:

1. Man kauft sich mit seiner „gelben Kacke“ frei, die aber schließlich auch einmal erwirtschaftet werden musste.

2. Ein Verkauf der Immobilie wird scheitern, also kann man die Hütte auch gleich abfackeln und hoffen, dass man mit der „Kacke“ sich eine neue Existenz weit ab der Heimat aufbauen kann.

oder 3. Die Krallsche Revolution wird losgetreten.

Am Anfang haben mich nur die ökonomischen Aspekte in Kralls Thesen interessiert. Den Schluss seiner Vorträge ignorierte ich fast. Aber je mehr die Regierenden die Katze aus dem Sack lassen, umso unerlässlicher wird meiner Meinung nach eine Revolution. Wir werden wohl demnächst für unsere Freiheit kämpfen müssen.

Mal sehen, vielleicht sind die Leipziger wieder die Ersten.

Gruß
Dionysos

--
Armut schafft Demut, Demut schafft Fleiß, Fleiß schafft Reichtum,
Reichtum schafft Übermut, Übermut schafft Krieg, Krieg schafft Armut.

Von wegen Revolution. (mT)

DT @, Samstag, 25.04.2020, 13:41 vor 2104 Tagen @ Dionysos 3579 Views

In der Summe wählen doch 85% die Drecksfxxxx und das ganze Dreckspack, und je nach Bundesland laufen doch schon mehr als 20% direkt den Grünen Khmer und Gretas Anhängern in die Arme. Annalena, Luisa und Robert sind die neuen Heilsbringer, und die ganzen Bürger aus der Mittelschicht freuen sich, ihre Zwangsanleihe abdrücken zu dürfen, damit die Italiener sich noch mehr Eigentum anschaffen können und die Franzosen mit 60 an der Cote d'Azur liegen, während sie bis 67 Deutsch und Sozialkunde an eine buntes, diverses Publikum unterrichten dürfen.

Genau

SevenSamurai @, Samstag, 25.04.2020, 14:49 vor 2104 Tagen @ DT 3316 Views

Kein Deutscher wird kämpfen.

Und wie einig sich die gierigen Politiker sind, sieht man an dem schauerlichen Söder-Kretschmer-Auftritt vor wenigen Tagen.

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Berg

SevenSamurai @, Samstag, 25.04.2020, 14:47 vor 2104 Tagen @ DT 3321 Views

Was Berg nicht versteht:

Merz hat einen anderen Auftraggeber. Er will das Geld nicht den Italienen, sondern Black Rock geben.

So ist das halt.

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Lastenausgleich

Karin, Samstag, 25.04.2020, 19:40 vor 2103 Tagen @ DT 3070 Views

Hallo DT,

das Wort "Lastenausgleich" erinnert mich an zerbombte Städte nach WKII und an das, was mir meine Eltern und Großeltern erzählten. Schrecklich, möge uns WKIII erspart bleiben.
Daran, dass irgend eine Abgabe kommen wird, habe ich freilich keine Zweifel. Ich nenne es mal "Krönungs-Soli". Der macht mir aber weniger Sorgen als die Zwangsimpfung, Totalkontrolle, Chip etc. Politiker tangieren mich eh nur peripher.

Vielen Dank euch allen für die Antworten auf meine Frage.

Gruß Karin

Hypotheken, Brief- und Buchgrundschuld, Rangfolge etc.

Durran @, Samstag, 25.04.2020, 12:55 vor 2104 Tagen @ Karin 4870 Views

bearbeitet von Durran, Samstag, 25.04.2020, 12:59

Ich bin ja lediglich Laie, habe mich aber aus besonderen Gründen mit der ganzen Problematik befaßt.

Ein Käufer kauft ein Grundstück und zahlt bar. Um sich persönlich abzusichern trägt der Käufer eine Eigentümergrundschuld im ersten Rang auf das Grundstück ein. Nun hat er 2 Möglichkeiten. Erstens die Buchgrundschuld, welche nun im Grundbuch vermerkt wird. Für jeden sichtbar. Zweite Möglichkeit ist die Briefgrundschuld. Hier wird ganz klassisch ein Grundschuldbrief vom Grundbuchamt erstellt. Auf den Namen des Eigentümers sowie dem gewünschten Betrag auf das Grundstück. Die Summe kann 100€ oder auch 10 Millionen. Oder man teilt ein paar Summen auf und läßt sich die ersten 3 Ränge besichern.

Wenige Wochen später kommt dann der Grundschuldbrief per Einschreiben an. Auf den sollte man sehr gut aufpassen. Weil jeder der ohne weiteres Verfahren vollstrecken kann. Und zwar plus 18% Zinsen jährlich.

[image]

Jeder der jetzt eine bezahlt Immobilie hat sollte sich so eine Briefgrundschuld auf den Eigentümer zulegen. Weil dann ersten Ranges. Staatliche Zwangshypotheken oder andere Gläubiger kommen dann alle nachrangig. Sicherlich wird man dann rückwirkend die Rangposition aufheben, aber das geht dann nur kurzfristig.

Die Banken mit ihren Grundschulden wird man auch nicht im Rang zurück setzen können. Sonst verlieren ja die Immobilien rasant an Wert. Die 500€ Notarkosten sollte man nun nicht scheuen. Zumindest ich habe meine Immobilien derart gesichert. Obs hilft wird sich zeigen.

Aber zurück zur Briefgrundschuld. Ich als Inhaber der Eigentümerbriefgrundschuld habe die Gewalt über mein Vermögen.
Niemand weiß tatsächlich wer der eigentliche Inhaber dieses Grundschuldbriefes ist. Ich kann ihn der Bank abtreten für einen Kredit. Kann aber auch mein Bruder, mein Schwager oder irgend ein Bekannter sein. Ich gebe den Brief als Sicherheit.

Die Abtretung muss ja nicht notariell sondern kann sogar mündlich erfolgen.

Was ich eher befürchte ist, dass die Möglichkeit einer Briefgrundschuld in Kürze abgeschafft wird. Insofern ist aus dieser Sicht auch schnelles Handeln erforderlich.

Das halte ich für ein Gerücht

Echo @, Samstag, 25.04.2020, 13:13 vor 2104 Tagen @ Durran 3825 Views

Briefgrundschuld auf den Eigentümer zulegen. Weil dann ersten Ranges. Staatliche Zwangshypotheken oder andere Gläubiger kommen dann alle nachrangig. Sicherlich wird man dann rückwirkend die Rangposition aufheben, aber das geht dann nur kurzfristig.

Das Amtsgericht kann bereits heute einen Grundschuldbrief entwerten (mit 6 Monate Wartezeit). Warum soll der Staat in seinen eigenen Büchern dann nicht auch den Rang ändern können zu seinen Gunsten [[top]]

Die Banken mit ihren Grundschulden wird man auch nicht im Rang zurück setzen können. Sonst verlieren ja die Immobilien rasant an Wert.

Es kann schon sein dass beispielsweise Restdarlehen angerechnet werden, um die Banken nicht zu sehr zu schädigen, doch ausgeschlossen sind drastischere Maßnahmen keineswegs. Bisherige Zwangshypotheken kamen ja eher im Rahmen einer Währungsreform, und da musste ja ohnehin alles neu geordert werden.
Die Banken würden wohl gewisse Einbußen haben aber vielleicht gibt es einen passenden internen Bilanztrick um das wett zu machen - denn das zugehörige Kreditgeld hatten sie zuvor eigens geschöpft, somit hält sich der Verlust in Grenzen.

Außerdem gibt es ja wie gesagt noch die Möglichkeit, Immobesitzer über eine Steuer auszunehmen. Es wird dann halt nicht sofort die schwer veräußerliche Immobilie verwertet sondern das Einkommen gepfändet. Grundbuch ist hierbei gar nicht nötig.

Egal wie sie es machen, fallen die Immos wie ein Stein

Arbeiter @, Samstag, 25.04.2020, 17:38 vor 2104 Tagen @ Echo 3382 Views

Ob Vermögensabgabe oder Zwangsdarlehen auf Immos kommt.
Wenn die Sache beschlossen ist, fallen die Immos wie ein Stein und damit wird die Sicherung der Darlehen auf einmal hinfällig, sprich es ist ein selbstverstärkender Prozess, bei dem es Immos auf den Markt spült ohne Ende und einer hebt die Hand auf ...
Wie in Griechenland auch ..
Im Moment kaufen nur noch die Ganzdoofen noch Immos.

Viel Spaß

Arbeiter

Die Löschung der Grundschuld ist ohne Zustimmung des Eigentümers natürlich nicht möglich.

Durran @, Samstag, 25.04.2020, 20:05 vor 2103 Tagen @ Echo 3086 Views

Also das Amtsgericht kann gar nichts löschen. Der Grundschuldbrief fungiert als Wertpapier. Eine Löschung geht nur wenn der Verlust notariell bei Gericht angezeigt wird und darauf hin wird der Brief aufgeboten. Dann muss man 6 Monate warten bis er für ungültig erklärt wird. Das trifft nur bei einem Verkauf des Grundstücks auf und der Grundschuldbrief tatsächlich verloren gegangen ist. Der kann ja durchaus auch 50 Jahre und älter sein.

Noch mal in der Theorie. Ich besitze ein bezahltes Haus irgendwo in Deutschland. Das Grundbuch hat keine Belastungen.
Ich gehe zum Notar und trage mir eine Eigentümerhypothek auf meinen Namen oder auf ein Ehepaar über bspw. 200.000€ nebst 18% Zinsen per Briefgrundschuld erstrangig ins Grundbuch ein. Dann bekomme ich postalisch den Grundschuldbrief mit den Daten zugesandt.

In einem Jahr kommt Herr Scholz mit einer Zwangshypothek. Diese wird im 2. Rang eingetragen. Dummerweise habe ich die Eigentümergrundschuld als Sicherheit für ein 100€ Darlehen eines Verwandten abgetreten. Dieser Verwandte ist nun im Besitz des Grundschuldbriefes und damit Drittgläubiger.

Im Prinzip muss man einige Zeit überstehen. Zwangsmaßnahmen haben nicht immer gewirkt. In den 20ger Jahren haben viele nicht bezahlt und die Sache hatte sich weginflationiert.

Kosten für Grundschuldbrief

Hochtaunus @, Sonntag, 26.04.2020, 09:26 vor 2103 Tagen @ Durran 2928 Views

Die Banken mit ihren Grundschulden wird man auch nicht im Rang zurück setzen können. Sonst verlieren ja die Immobilien rasant an Wert. Die 500€ Notarkosten sollte man nun nicht scheuen. Zumindest ich habe meine Immobilien derart gesichert. Obs hilft wird sich zeigen.

Wie hoch sind denn die Gesamtkosten? Der "Grundbuchrechner" von Dr. Klein kommt z.B. bei einer einzutragenden Grundschuld i.H.v. 250.000 Euro mit Briefbildung auf Gesamtkosten von 1.524 Euro. Also mehr als doppelt so viel wie die von Dir genannten 500 Euro. Gibt es irgendwelche Spartricks?

https://www.grundbuch.de/grundbuchrechner.html

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