GEZ-Beitrag in bar an Tom Buhrow (Intendant WDR) klappt.

Sylvia @, Mittwoch, 15.04.2020, 21:33 vor 2116 Tagen 3112 Views

Steinhöfel hats gemacht.

"... Und ob Sie es glauben oder nicht: Bar an Buhrow klappt. Es hat zwar etwas gedauert, bis die am 17.02.2020 auf die Reise geschickten € 50,00 beim Beitragsservice ankamen. Aber schließlich wurden sie dem Beitragskonto von Robert Habeck (Name geändert) am 03.03.2020 gutgeschrieben. Tom Buhrow hat also dem Umschlag das Bargeld entnommen und es, wie es sich gehört, beim “Beitragsservice” abgeliefert.

Wem also die Vollstreckung droht, der mag sich an diesem beherzten Handeln ein Beispiel nehmen und den von ihm geschuldeten Betrag oder einen Teil davon, den man in Scheinen bezahlen kann, an den Intendanten des öffentlich-rechtlichen Senders schicken, der für ihn zuständig ist. ..."

Er hat am 17.02.2020 einen Brief an den Chef der größten öffentlich-rechtlichen Anstalt geschrieben, den WDR. Dort steht:
"In der Anlage zu diesem Schreiben erhalten Sie daher eine Euro-Banknote über € 50,00. Damit dieser Betrag Sie als Vertretungsberechtigten des WDR auch sicher erreicht, schicke ich diesen Brief per Einschreiben / Eigenhändig. [Den Betrag] bitte ich meinem Beitragskonto gutzuschreiben…Wie Sie sehen, weigere ich mich nicht, meinen Beitrag zu leisten. Ich bitte Sie daher, den Beitragsservice anzuweisen, den gegen mich ergangenen Festsetzungsbescheid aufzuheben, da hierfür keine Veranlassung mehr besteht."

https://www.steinhoefel.com/2020/04/rundfunkbeitrag-bar-an-buhrow.html

Find ich eine gute Idee. Ich probier das gleich mal selber aus :-)

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"Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral." (John Osborne)
"Der Gutmensch ist die logische Rückentwicklung des Menschen: Moral ohne Intelligenz." (unbekannt)

Barzahlung nur anbieten

Robse, Mittwoch, 15.04.2020, 22:16 vor 2116 Tagen @ Sylvia 2180 Views

Guten Abend,

dies verblüfft mich wirklich.

Für den Fall einer drohenden Vollziehung ist dies sicher hilfreicher Ausweg.

Ich habe seit 2015 keinen Rundfunkbeitrag mehr gezahlt und bestehe auf Barzahlung.
Der Schriftverkehr war immer sehr langwierig. Die Antowrt hat zum Teil ein Jahr vom Beitragsservice auf sich warten lassen.

Ich habe Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht und auf das Verfahren von Norbert Häring verwiesen.
https://norberthaering.de/eugh-bargeldprozess/
Seitdem ist das Verfahren ausgesetzt.

Ich kann jedem diesen Weg empfehlen und damit dem Rundfunkbeitrag den Geldhahn abzudrehen.

Bitte mehr Info

Sylvia @, Mittwoch, 15.04.2020, 22:19 vor 2116 Tagen @ Robse 1869 Views

Ich habe seit 2015 keinen Rundfunkbeitrag mehr gezahlt und bestehe auf Barzahlung.
Der Schriftverkehr war immer sehr langwierig. Die Antowrt hat zum Teil ein Jahr vom Beitragsservice auf sich warten lassen.

Kann Du bitte grob skizieren wie Du das gemacht hast? Dein Weg wäre sicher für viele andere auch interessant?

Danke!

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die Herrschaften beschäftigen ...

Talleyrand ⌂ @, Mittwoch, 15.04.2020, 23:10 vor 2116 Tagen @ Sylvia 1893 Views

Servus Sylvia und Robse,

Zwischendurch kann man die Herrschaften beispielsweise mit folgenden Gesuchen beschäftigen:

1.Brief:
Aufforderung zur Auskunfterteilung über § 3 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Meine Beitragsnummer: xxxxxxxx.


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich fordere Sie auf, mir in folgendem Sachverhalt Rechtsauskunft zu erteilen:
Gemäß § 3 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist eine Wohnung eine baulich abgeschlossene Raumeinheit. Hiermit beantrage ich gemäß § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz Auskunft über die Mindestgröße der Raumeinheit, die Sie als Wohnung ansehen.

Ihre schriftliche Stellungnahme per Briefpost erwarte ich gemäß der Bestimmungen von § 12, Abs. 3 der DS-GVO innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Anfrage.

Hochachtungsvoll


2. Brief:
Einstellung der Entrichtung der Zwangsbeiträge bis vorerst 30. Juni 2020
Meine Beitragsnummer: xxxxxxxxx.


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich setze Sie davon in Kenntnis, daß ich von meinem Recht Gebrauch mache, meine Zwangsbeiträge an Sie vorerst mindestens bis zum 30. Juni 2020 einzustellen. Zur Rechtsbelehrung zitiere ich den einschlägigen Paragraphen aus dem "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020," darin:
„Artikel 240
Vertragsrechtliche Regelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
§1 Moratorium
(1) Ein Verbraucher hat das Recht, Leistungen zurErfüllung eines Anspruchs, der im Zusammenhang miteinem Verbrauchervertrag steht, der ein Dauerschuldverhältnis ist und vor dem 8. März 2020 geschlossen wurde, bis zum 30. Juni 2020 zu verweigern, wenn dem Verbraucher infolge von Umständen, die auf die Ausbreitung der Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus(COVID-19-Pandemie) zurückzuführen sind, die Erbringung der Leistung ohne Gefährdung seines angemessenen Lebensunterhalts oder des angemessenen Lebensunterhalts seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht möglich wäre. Das Leistungsverweigerungsrechtbesteht in Bezug auf alle wesentlichen Dauerschuldverhältnisse. Wesentliche Dauerschuldverhältnisse sind solche, die zur Eindeckung mit Leistungen der angemessenen Daseinsvorsorge erforderlich sind."
(siehe Bundesgesetzblatt oder die Webseite
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Bgbl_Corona-Pandemie.pd...


Hochachtungsvoll

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https://talleyrandssudelbuch.art.blog

Da fehlt im 2. Brief noch ein Zusatz

FOX-NEWS @, fair and balanced, Donnerstag, 16.04.2020, 08:43 vor 2116 Tagen @ Talleyrand 1258 Views

Nämlich daß man vorbehaltlich GEZ-Forderungen nicht anerkennt. Das wäre ja noch schöner, wenn ein falscher Eindruck entsteht! [[zwinker]]

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[image]

Afuera!

Skizze Vorgehen

Robse, Freitag, 17.04.2020, 18:26 vor 2115 Tagen @ Sylvia 805 Views

bearbeitet von Robse, Freitag, 17.04.2020, 18:52

Hallo Sylvia,

grob wie folgt:

Überweisungen einstellen oder Lastschrift kündigen

Nach einiger Zeit solltest Du eine Zahlungserinnerung erhalten

Entweder tust Du einfach nix und wartest auf den Festsetzungsbescheid
Oder Du antwortest direkt auf die Zahlungserinnerung und bietest die Begleichung der Schuld an, jedoch soll Dir erläutert werden, wie Du diese in Bar begleichen kannst.
Vielleicht erhälst Du dann ein blabla-Schreiben vom Beitragsservice, auf welches Du wieder ausfürlich antworten solltest.
Ich habe in jedem Schreiben darauf hingewiesen, dass man sich im Annahmeverzug befindet.

Irgendwann wirst Du dann auf jeden Fall einen Festsetzungsbescheid erhalten.
Hier hast Du 4 Wochen nach Erhalt die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Es ist auch wichtig, gegen den Säuminszuschlag zu widersprechen.

Auf Wunsch kann ich meine Begründung zum Widerspruch gerne einfügen .

Danach folgt sicher ein negativer Widerspruchsbescheid.
Gegen diesen kannst Du beim Verwaltungsgericht Klage einreichen.

Die Begründung hierzu kann ich auch gerne einstellen.

Bei mir wurde aufgrund der Klage von Herrn Nähring das Verfahren erstmal ruhend gestellt.
Seitdem warte ich.

Das Ganze zieht sich nun seit Ende 2015. Teilweise lag zwischen meinem Schreiben und der Antwort vom Beitragsservice ein Jahr!


Ein ähnlicher Weg wird hier ganz gut erläutert:
https://rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_zahlungsstopp.html

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