Beispiel für Märchengeschichten vom Steuerberater

Schissbux, Montag, 13.04.2020, 21:10 (vor 2327 Tagen) @ DT3038 Views

Den Mieteinnahmen steht ja max die Abschreibung von 2% p.a.

Gutres Beispiel für den Unfug, den Steuerberater erzählen, bar jeder Ahnung von der Materie. Dein Steuerberater sollte in jedem Fall Jurist sein, nimm nicht die BWLer. Juristen können oft klar denken, BWLer weniger oft.


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