Beispiel für Märchengeschichten vom Steuerberater

Schissbux, Montag, 13.04.2020, 21:10 (vor 2326 Tagen) @ DT3037 Views

Den Mieteinnahmen steht ja max die Abschreibung von 2% p.a.

Gutres Beispiel für den Unfug, den Steuerberater erzählen, bar jeder Ahnung von der Materie. Dein Steuerberater sollte in jedem Fall Jurist sein, nimm nicht die BWLer. Juristen können oft klar denken, BWLer weniger oft.


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