Rechtsänderungen

Jacques, Dienstag, 24.03.2020, 03:32 (vor 2147 Tagen)370 Views
bearbeitet von Jacques, Dienstag, 24.03.2020, 04:00

Während in der Schweiz nach dem Epidemiegesetz die sogenannte ausserordentliche Lage ausgerufen wurde und gestützt darauf im Rahmen von Verordnungen der Bundesrat Recht -ohne die Legislative- erlässt (nur temporär gültig), wählt die nationale Regierung Deutschland einen anderen Weg.

Wie früher schon erwähnt:
Sie hätte (!) zwar die Möglichkeit die Nostandsverfassung anzurufen und auf Basis dessen Recht zu erlassen , das scheut Frau Dr, Merkel, wie der Teufel das Weihwasser scheut.

Viel lieber bringt man allgemeine Gesetzesänderungen auf den Weg, die auch nach der Krise gelten. Satisfaktion durch Bundestag. Ich erspare mir weiteren Kommentar, möchte darauf aber explizit und wie folgt hingewiesen haben: Sheeps- mää.

Konsequenter und sofortiger Schutz allen Risikogruppen. Schutz: durch Abschirmung vor Ansteckung.

Wer alles verteidigt, verteidigt nichts.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung